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ᐅ Doppelhaushälfte bauen mit unterschiedlichen Bauträgern?


Erstellt am: 12.11.2013 13:10

Sebastian2412 12.11.2013 13:10
Hallo zusammen,

wir haben ein schönes Grundstück gefunden, welches für eine Doppelhaushälfte geeignet ist (im Grunde ist es eine von zwei Parzellen auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden kann). Das Grundstück könnten wir ohne Bindung an einem Bauträger / Architekten kaufen. Allerdings stellt sich uns die Frage wie das überhaupt organisatorisch gelöst werden kann:

- Ist es überhaupt möglich, dass jede Hälfte von einem anderen Bauträger gebaut werden kann?
- Vermutlich müssen die Hälften auch gleichzeitig entstehen?
- Was passiert, wenn die andere Hälfte viel später verkauft wird? Müssten wir dann solange warten?
- Verkompliziert es nicht die Finanzierung, wenn der Baubeginn unklar ist? Würden dann Strafzinsen fällig, wenn wir auf die andere Doppelhaushälfte warten müssten?

Uns erscheint das ganze als ne ziemlich ungünstige Konstellation. Oder sehen wir das ganz falsch?

Ich wäre über Hinweise oder Erfahrungen sehr dankbar.

Viele Grüße,

Sebastian

perlenmann 12.11.2013 13:37
- Ist es überhaupt möglich, dass jede Hälfte von einem anderen Bauträger gebaut werden kann? Ja
- Vermutlich müssen die Hälften auch gleichzeitig entstehen? Nein
- Was passiert, wenn die andere Hälfte viel später verkauft wird? Müssten wir dann solange warten? Nein
- Verkompliziert es nicht die Finanzierung, wenn der Baubeginn unklar ist? Würden dann Strafzinsen fällig, wenn wir auf die andere Doppelhaushälfte warten müssten? so, daher nein

Das einzige was wichtig ist: Wer als Erster baut hat gewonnen
Wir mußten uns an die Vorgaben der bereits gebauten Doppelhaushälfte halten. Keller war dadurch extrem schwierig.
Das einzige was du machen mußt, ist die Komunalwand dämmen wenn der Nachbar fehlt und nachher wieder Rückbauen.

Jaydee 12.11.2013 13:54
Bei uns wurden auch gerade zwei Doppelhaushälften gebaut, bzw. die eine befindet sich noch im Bau. Die andere Doppelhaushälfte steht schon fast ein Jahr dort.
Wenn ich mich recht erinnere (werde halt doch alt), ist die eine Doppelhaushälfte sogar als Holzständer-Bauweise (Fertighaus) entstanden, die zweite Doppelhaushälfte wird momentan massiv errichtet.

Bauexperte 12.11.2013 16:09
Hallo Sebastian,

zum besseren Verständnis:

Bauträger => Du kaufst Grundstück und Haus aus einer Hand und dieser Bauträger baut Dein Haus.
BU => Bauunternehmer
GU/GÜ => Generalunternehmer/-übernehmer baut auf fremdem Grundstück. Heißt, auf dem Grundstück, welches Du von einem Dritten gekauft hast.
Anbieter => "mein" Begriff für regional oder überregional tätige GU/GÜ/BU/manchmal auch Architekten
Sebastian2412 schrieb:

- Ist es überhaupt möglich, dass jede Hälfte von einem anderen Bauträger gebaut werden kann?
Ja, ist gängige Praxis - wo siehst Du ein Problem?
Sebastian2412 schrieb:

- Vermutlich müssen die Hälften auch gleichzeitig entstehen?
Günstiger für den Anbieter ist das immer; insbesondere dann, wenn eine Doppelhaushälfte mit und die andere ohne Keller entsteht. Von "müssen" kann dennoch keine Rede sein.
Sebastian2412 schrieb:

- Was passiert, wenn die andere Hälfte viel später verkauft wird? Müssten wir dann solange warten?
Nein, Du kannst bauen, wenn Deine auflagenfreie Baugenehmigung vorliegt. Es ist sogar günstig, wenn Du der erste Bauherr bist, da gilt: "wer zuerst kommt, malt zuerst". Zum Verständnis: die meisten Bebauungspläne erlauben Dachneigungen von bis. Angenommen Du entscheidest Dich für eine andere DN, als Dein Nachbar, müsstet ihr euch irgendwie einigen. Baust Du aber zuerst, muß sich der Nachbar anpassen.

Das einzige Argument, welches Du Dir gut überlegen solltest: nicht selten stehen in den Baugebieten einzelne Doppelhaushälfte. Es ist nicht immer gesagt, daß der 2. DH-Partner schnell gefunden wird. In diesem Fall solltest Du im eigenen Interesse die Kommunwand zu Lasten Deiner realen Grundfläche dämmen und mit einem Außenputz versehen lassen. Über die Zeit leidet sonst die Dämmung darunter
Sebastian2412 schrieb:

- Verkompliziert es nicht die Finanzierung, wenn der Baubeginn unklar ist? Würden dann Strafzinsen fällig, wenn wir auf die andere Doppelhaushälfte warten müssten?
S.o.
Sebastian2412 schrieb:

Oder sehen wir das ganz falsch?
Kurz und knackig "ja"

Grüße, Bauexperte

Bauexperte 12.11.2013 16:12
Hallo Perlenmann,
Perlenmann schrieb:

Das einzige was du machen mußt, ist die Komunalwand dämmen wenn der Nachbar fehlt und nachher wieder Rückbauen.
Dazu hätte ich als Bauherr überhaupt keine Lust - dann lieber etwas weniger Grundfläche und gut ist. Der Nachbar muß eh die Luftschicht beachten und der ist es egal, ob sie zwischen Dämmmatten geschaffen wird oder zwischen Putz einerseits und Dämmung auf der anderen Seite.

Grüße, Bauexperte

Sebastian2412 13.11.2013 10:34
Vielen Dank für die Erläuterungen!

Es ist gut zu hören, dass wir uns geirrt haben

Viele Grüße,

Sebastian
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