Die Vermutung, dass der BT den Weg über das anliegende Mehrfamilienhaus zu beschreiten versucht, hatte ich ebenfalls schon. Unsere Information bzgl. des zwingenden Übergabetermins ergibt sich daraus, dass in einer Mail des BT ein konkretes Datum der Bezugsfertigkeit genannt wird "sofern gegen die Baugenehmigung kein Widerspruch eingelegt wird". Dieser Mitarbeiter arbeitet nicht mehr bei dem Bauträger, dazu war man schmallippig. Dass die Baugenehmigung des Mehrfamilienhauses irgendwie aufschiebend zu werten sei findet sich auch weder im Vertrag noch den Anlagen. Beschrieben wird das Ganze nur technisch in einer anliegenden Urkunde, im Kaufvertrag (der mit der Frist), taucht das Mehrfamilienhaus gar nicht auf.Da ich meine Spekulation bzgl. des "aufschiebenden" Rückhaltebeckens für sehr wahrscheinlich halte, gehe ich auch davon aus, daß die Uhr im Gegensatz zu Deinem Glauben auch noch nicht gestartet ist, und der Bauträger keinen Anlaß zu Panik hat.
Leider soweit korrekt, keine Deckung für Bausachen bei uns.Hier wird es zu 100% keine Deckung geben, da Baurecht in keiner RSV enthalten ist. Hierfür ist eine separate Police (z.B. bei der ÖRAG) vor Baubeginn abzuschließen. Hat uns auch eine vierstellige Prämie gekostet, ist es aber wert.
Dem TE kann man nur wünschen finanziell gut aufgestellt zu sein, wenn es zur Doppelbelastung durch Rate, Bereitstellungszins, Miete, etc. kommt. Extrem blöde Situation aus der ihr auch so einfach nicht rauskommt wie ich fürchte. Ich an eurer Stelle würde deshalb nun 200€ investieren und mich von einem Fachanwalt über die Optionen und Rechtslage auf Basis eures Vertrages beraten lassen.
Wir haben natürlich schon finanziert, die Bereitstellungszinsen von ca. 1000€ pro Monat laufen ab Juli auf. Finanziell bringt uns das aber nicht in Schieflage, wir sind einkommensseitig solide aufgestellt. Da noch nichts ausgezahlt wurde wird auch noch kein Zins fällig. Zum Anwalt gehen wir wohl trotzdem.Habt Ihr schon eine Finanzierung abgeschlossen?
Hier sagte man mir, dass es bei den Meisten Versicherern für eine BauherrenRSV 6 Monate (!) Wartezeit gibt - als wir kurz vor der ersten Unterschrift eine abschliessen wollten, war es leider zu spät...Hierfür ist eine separate Police (z.B. bei der ÖRAG) vor Baubeginn abzuschließen. Hat uns auch eine vierstellige Prämie gekostet, ist es aber wert.
Ab Juli diesen Jahres?Wir haben natürlich schon finanziert, die Bereitstellungszinsen von ca. 1000€ pro Monat laufen ab Juli auf. Finanziell bringt uns das aber nicht in Schieflage, wir sind einkommensseitig solide aufgestellt. Da noch nichts ausgezahlt wurde wird auch noch kein Zins fällig. Zum Anwalt gehen wir wohl trotzdem.
Bei der ÖRAG hieß es bis Baubeginn ohne Wartezeit möglich. Wir haben sie auch lange nach Unterschrift des GU-Vertrages aber noch einige Wochen vor Baubeginn abgeschlossen. Und bisher gab es ein Beratungsgespräch welches voll übernommen wurde.Hier sagte man mir, dass es bei den Meisten Versicherern für eine BauherrenRSV 6 Monate (!) Wartezeit gibt - als wir kurz vor der ersten Unterschrift eine abschliessen wollten, war es leider zu spät...