Gilt ein Kaufinteresse als berechtigtes Interesse im Sinne der Behörde, um hier schon Eigentumsdaten zu erhalten?[...] und sich vom Katasteramt für 7€ je Grundstück dem Eigentümer zuschicken lassen
Nur mal als Beispiel für einen Blasenpreis der Sorte "hauptsächlich irgendwas".Ne, das macht doch einfach keinen Sinn. So funktioniert der Markt nicht.
In Hessen hat das gereicht, ja.Gilt ein Kaufinteresse als berechtigtes Interesse im Sinne der Behörde, um hier schon Eigentumsdaten zu erhalten?
Vielleicht ist es ein ziemlich toller Bungalow? :) Märkte sind nur langfristig rational und ausgeglichen, neigen kurzfristig zu ÜbertreibungenNur mal als Beispiel für einen Blasenpreis der Sorte "hauptsächlich irgendwas".
In einem unserer zukünftigen Nachbarorte war ein Bungalow eingestellt für 510 000€. Baujahr 2018, 140qm, ohne Keller, 620qm Grundstück (nicht im Neubaugebiet) gemauerte Doppelgarage...und noch im Rohbau. Dach und Fenster waren drin, aber der komplette Ausbau fehlte. In einem Dorf in einer kleinen Gemeinde in der Pampa. Das Ding ist mittlerweile aus den Portalen verschwunden...
Erzähl mir nochmal einer was von funktionierenden Märkten. Selbst wenn der Käufer den Preis noch runtergehandelt hat, das macht absolut keinen Sinn. Da muss er noch richtig Geld reinstecken