In Einzelgewerksvergabe ist Gerüstbau ein eigenes Gewerk und wird ebenso durch die Bauleitung koordiniert ;-)
Jede Vergabe ist durch den Vergebenden strukturiert, da gibt es kein DIN EN 08154711 Gewerkekontengesetz. Nicht selten überläßt der selbstausschreibende Bauherr gerne jedem Gewerk einzeln, sein nötiges Hilfsgedöns einfach mit anzubieten. Dann tut der Dachdecker freilich einen Teufel, teurer auszusehen, bloß weil er das Gerüst noch bis zum Anstreicher durchmietet. Also ist keiner der Hüter seines Bruders und kommt nach Jedem die Sintflut.
Wer ordentlich mit Folien oder Anschlussbändern arbeitet, wird für ein Gerüst außerordentlich dankbar sein.
Nee, genau das isses ja: brauchen kann er´s, aber dankbar ist er nicht, also überläßt man ihm selbst, sich darum zu kümmern. Ein Jeder ist dem Anderem sein Deibel, pflegte meine Großmutter selig zu sagen.