Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

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11ant

11ant

Wie kann ich mit dem Baurpartner eine wasserdichte Vereinbarung treffen, um das Land nach der Ernennung zum Notar wirklich zu teilen?
Inzwischen habe ich wohl den Beitrag gefunden, den ich Dir vorhin verlinken wollte: https://www.hausbau-forum.de/threads/inserat-fuer-gemeinschaftlichen-erwerb-eines-Grundstücks.35949/page-2#post-422615 - und hier wäre noch ein weiterer zu einem aber entfernter ähnlichen Thema: https://www.hausbau-forum.de/threads/ueberlassung-uebertragung-eines-grundstueckes-an-geschwister.36259/
 
M

musik_de

danke dir. Obwohl meine Frage nicht direkt beantwortet wird, die Beiträge geben einen Einblick in die langfristigen Auswirkungen einer real oder WEG teilung.
 
E

Escroda

Ggf hätte ein weiterer Smickey in seinem Post darauf aufmerksam gemacht.
Niemand hat die Absicht, einen User zu täuschen.
Aber ich gönne ihm natürlich gute Geschäfte
..., die mir die Bayern aber generell verwehren, da hier für hoheitliche Vermessungen nur das LfDBV zuständig ist <heul>. Sad but true .
Wenn ich das richtig verstehe, entspricht das, was oben vorgeschlagen haben, dem, was der makler mit 441 qm und 559 qm vorgeschlagen hat. Richtig?
Ja.
ob 55 qm für Nebenanlagen für den Besitzer eines kleineren Teils ausreichen werden
Nein, aber es darf auch ein bisschen mehr sein.
oder gibt hier irgendwelche Probleme?
Nö. Hier mal Zweigeschosser mit ausgebautem Dachgeschoss auf Kante genäht:
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-436485-1.png

Grundflächenzahl I: Wohnhaus + Terrasse = 7*11 + 7*3 =77 + 21 = 98 < 132 = 441*0,3
Grundflächenzahl II: Grundflächenzahl I + Ga + Zufahrt + Nebenanlagen = 98 + 36 + 56 + 8 = 198 < 198,45 = 441*0,3*1,5
Geschossflächenzahl: Vollgeschosse + Aufenthaltsräume in anderen Geschossen = 7*11*2 + 22 = 176 < 176,4=441*0,4
Wie kann ich mit dem Baurpartner eine wasserdichte Vereinbarung treffen, um das Land nach der Ernennung zum Notar wirklich zu teilen?
Lass Dich vom Notar beraten. Wasserdicht gibt's IMHO nicht; denn selbst wenn klare Vereinbarungen im Notarvertrag aufgenommen werden oder lösgelöst vom bisherigen Eigentümer ein zusätzlicher Notarvertrag geschlossen würde, wärst Du zwar rechtlich abgesichert. Wenn der Baupartner aber zahlungsunfähig ist, wird es schwer, Dein Recht durchzusetzen. Einer der drei Beteiligten muss ein Risiko eingehen.
 
M

musik_de

@Escroda
Guten Morgen.

Danke noch einmal.

Ich hatte gestern einen Anruf beim Baupartner und er war überrascht, dass ich von einem Hauskörper von 11 * 7 sprach. Seiner Meinung nach sollte der tatsächliche Hauskörper 14 x 7 sein und er wird sich nur mit einer Teilung zufrieden geben, die dies sicherstellt. In seiner Schätzung der Baufenster für das gesamte Grundstück 14 x 14 ist. Aus der Zeichnung geht hervor, dass es tatsächlich wie ein Quadrat aussieht, aber ich weiß nicht, warum jeder auf 11 x 7 gekommen ist.

Ich werde das Bauamt sicher fragen, aber einige Gedanken hier werden sehr geschätzt.

Viele Grüße
M
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-436487-1.jpg
 
E

Escroda

In seiner Schätzung der Baufenster für das gesamte Grundstück 14 x 14 ist.
Richtig.
aber ich weiß nicht, warum jeder auf 11 x 7 gekommen ist.
Ist ja nur ein Vorschlag. Womit Ihr die 196m² bebauen wollt, müsst Ihr entscheiden. Es gibt eben eine Menge Parameter zu beachten, deren Gewichtung erst einmal die Baupartner untereinander aushandeln müssen, da der Bebauungsplan bei Doppelhäusern Zwillinge verlangt - jedenfalls ist das meine Interpretation von 5.10. Das wäre ein weiterer Punkt für den Fragenkatalog an die Genehmigungsbehörde.
Bei 7*14 gebe ich zu Bedenken, dass bei zwei Vollgeschossen im Falle des kleineren Grundstücks die Geschossflächenzahl überschritten wird. Das wäre heilbar durch einen Befreiungsantrag, durch Vollgeschossvermeidung oder Teilung nach Eigentümervorschlag (Grundstücksgröße mindestens 490m²).
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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