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ᐅ Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl


Erstellt am: 24.06.2015 13:53

mabra1001 24.06.2015 13:53
Hallo zusammen,

wir haben ein Grundstück gekauft und sind nun bei der Hausplanung.

Unser Grundstück ist 640qm.
Unsere Grundflächenzahl ist 0,3..
Die Grundflächenzahl gibt, wie ich schon gelernt habe, die Fläche an, die bebaut werden darf.

Nun meine Frage.
Was alles zählt als bebaut. Also das Haus ist klar.
Aber werden auch die folgenden Sachen dazugerechnet:

-Doppelcarport
-Terrasse
-Zuwege
-Hofeinfahrt

Weil dann haben wir ein echtes Problem.
Wir dürfen nur 192qm bebauen. Sind aber mit den ganzen aufgezählten Sachen bei gut 280qm.

Schonmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Sebastian79 24.06.2015 14:13
Zumindest in NRW darfst die Flächen um 50% überschreiten, wenn es sich um Wege usw. handelt - so mein sehr laienhaftes Verständnis, wie ich es in Erinnerung habe. Wir waren da nämlich auch 40% drüber .

mabra1001 24.06.2015 14:15
Mist, die Wege werden bei uns nicht soviel ausmachen, leider
Toll wäre, wenn die Hofeinfahrt und das Carport nicht mit dazuzählen würden

Sebastian79 24.06.2015 14:21
Das meinte ich scho auch damit

Aber entweder wird es Dir der neue Mod hier genau sagen können oder ein Anruf beim Bauamt .

mabra1001 24.06.2015 14:29
Ah okay, das habe ich dann falsch verstanden..Das wäre natürlich was, wenn das bei uns auch gehen würde!

Zum Bauamt habe ich schon Kontakt aufgenommen, blöderweise hat der Zuständige Urlaub, ist erst Montag wieder da..
Und ich bin ein so ungeduldiger Mensch

ypg 24.06.2015 14:38
Die 0,3 gelten für Haus, Terrasse und ggf Dachüberstände.

Es gibt sicherlich eine sogenannte 2te Grundflächenzahl-Zahl. Die ist meist in der Legende beschrieben im Sinne von "... zusätzlich dürfen 50% der genannten Grundflächenzahl versiegelt werden" ... oder " ... die Grundflächenzahl-Zahl darf zu 100% mit Nebenflächen überschritten werden..."

Unser Dirk wird es bestimmt noch genauer erklären

Gruss Yvonne

P.s. das sollte auch ein nicht zuständiger Beschäftigter beim Bauamt wissen
grundflächenzahlbauamtgrundstückbebautterrassehofeinfahrt