Es muss die Genehmigung bis zum 31.12.2020 vorliegen, ganz einfach. Antrag am 30.12.20 einreichen bringt einem genau 0,nix.Ich hab mal recherchiert. Zu genau der gefragten Konstellation gibt es nicht viel bis gar nichts.
Grundsätzlich zielen die Nachweise nicht auf die Baugenehmigung ab sondern auf das tatsächliche Einziehen (Meldebestätigung). Bei der Aufstellung der Regelung hat man auch nicht daran gedacht, dass noch Leute in letzter Sekunde dir Anträge einreichen. Man ging eher davon aus, dass das Geld gar nicht bis Ende 2020 reichen wird...
Knackpunkt dürfte aber sein, dass bei Änderungen am Haus ein neuer Bauantrag gestellt werden muss. (Da bin ich aber kein Profi)
Und mit stellen eines neuen Antrags, ist die vorherige Baugenehmigung hinfällig. Somit kann die auch nicht mehr als Nachweis für das Bafa dienen.
Vielen Dank, dass Du mir statt Belegen für Deine Aussagen wenigstens die Erlaubnis zur Recherche gegeben hast.Darfst gerne die Bedienungen selbst recherchieren.
ich weiss wie ich ich das haus bauen möchte, habe mein Grundriss bzw die Außenmaße
Ja was denn nun? Stehen die Außenmaße fest, oder nicht? Alles, was im Rahmen eines Nachtrages genehmigt werden kann, hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit.z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...
Die brauchst Du ja jetzt noch nicht. Gehe zu einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und lasse Dein Haus planen. Sollte bei Dir eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO möglich sein, musst Du nur die vollständigen und fehlerfreien Bauvorlagen bis Ende November einreichen. Was im Rahmen von Tekturen dann noch änderbar ist, sagt Dir Dein Planer. Dann suchst Du in Ruhe ein Unternehmen, das Dir das Haus baut.aber eben noch nicht die richtige baufirma gefunden.