ᐅ Baukindergeld - Kauf vom Onkel, davor Erbengemeinschaft
Erstellt am: 01.07.19 12:06
H
Hamsterrad01.07.19 12:06Hallo zusammen,
wir wollen ein Haus vom meinem Onkel kaufen und Baukindergeld beantragen (nicht verheiratet, zwei Kinder). Verkäufer und Käufer (bzw. Haushaltsmitglieder) hätten also keine direkte Verwandtschaftslinie. Das Haus gehörte davor aber der Erbengemeinschaft, die aus meinem Onkel, Vater und Großmutter bestand. Sind wir damit immer noch förderfähig oder ist jemandem bekannt, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen (zB der Onkel das Haus mindestens 10 Jahre besessen haben)?
Herzlichen Dank in die Runde!
Bernie
wir wollen ein Haus vom meinem Onkel kaufen und Baukindergeld beantragen (nicht verheiratet, zwei Kinder). Verkäufer und Käufer (bzw. Haushaltsmitglieder) hätten also keine direkte Verwandtschaftslinie. Das Haus gehörte davor aber der Erbengemeinschaft, die aus meinem Onkel, Vater und Großmutter bestand. Sind wir damit immer noch förderfähig oder ist jemandem bekannt, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen (zB der Onkel das Haus mindestens 10 Jahre besessen haben)?
Herzlichen Dank in die Runde!
Bernie
H
Hamsterrad01.07.19 17:18Ja, es wurde eingeschränkt. Es geht dabei ausdrücklich um den Kauf von Verwandten in direkter Linie: Enkel, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern. Der Kauf von Verwandten, die nicht in direkter Linie verwandt sind, ist weiterhin förderfähig.
H
Hamsterrad02.07.19 13:40Ca. 1 Jahr
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