Das ist falsch. Man ist auf den guten Willen der Regierung angewiesen, bei ausgeschöpftem Budget noch mal aufzustocken.Auf der Dr. Klein Seite gibt es eine Berechnung wonach das Baukindergeld definitiv noch ausbezahlt wird insofern die Baugenehmigung im beschriebenen Zeitfenster erteilt wird.
Sorry „ dummfang“ . Lidl wirbt auch mit den günstigen Nudeln und die Regale sind leer ! Man hat kein Rechtsanspruch auf beworbene Artikel . Weg ist weg ! Und das Baukindergeld ist auch begrenztAuf der Dr. Klein Seite gibt es eine Berechnung wonach das Baukindergeld definitiv noch ausbezahlt wird insofern die Baugenehmigung im beschriebenen Zeitfenster erteilt wird.
Nö, das stimmt nicht. In den Förderrichtlinien heißt es, dass der Antrag auf Baukundergeld bis maximal sechs Monate nach Einzug gestellt werden kann für alle Kinder, die bis zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren sind.Wichtig ist auch, dass das Kind vor dem Einzug in die Immobilie schon da ist.