Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft

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L

Laufi92

Hallo ihr Lieben.
Wir sind verzweifelt.. unser Bauantrag liegt seit Weihnachten bei unserem Bauamt und es ist kein Ende in Sicht. Wir bauen ein Fertighaus mit einer großen, namhaften Firma und soweit war alles gut. Unser Grundstück befindet sich im alten Ortskern. Der Vorbesitzer hatte einen alten Bauernhof abreißen lassen und wir haben das Grundstück in folgendem Zustand gekauft:
IMG_20200208_190617_227.jpg

Grundstücke in unserer Gegend sind wie ein 6er im Lotto, also haben wir zugeschlagen. Jetzt bemängelt das Bauamt folgendes:
IMG-20200423-WA0027.jpg

Wir haben nicht vor irgendeine Mauer zu vergrößern, zu erweitern oder sonstiges. Wir wissen nicht woher das Bauamt diese Informationen hat. Weder Bauamt noch Architekt kann uns weiterhelfen. Ein ewiges hin- und her. Wir haben das Grundstück genau so unverändert gekauft und haben nicht vor irgendetwas an diesem Hang zu ändern, aufzuschütten oder ähnliches. Also rein gar nichts bauantragsrelevantes. Deshalb verstehen wir den ganzen Zirkus überhaupt nicht. Das Grundstück hat 1400qm und der Abstand vom Haus bis zur Mauer beträgt ca 9m. Eigentlich sollte der Hang und die Mauer somit für den Bauantrag völlig irrelevant sein. Wohlgemerkt besteht dieser Hang seit fast 150 Jahren ganz genau so. Im Inneren befindet sich ein uralter Felsenkeller.

Habt ihr eine Idee was das ganze soll?? Oder noch besser: wie wir aus diesem Schlamassel herauskommen können

Vielen Dank schon mal!!
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Hallo Laufi, keine Panik!!! Das ist Beamtendeutsch! Zunächst scheint es so, dass das tasächliche Grundstück nicht so ganz dem Bauantrag entspricht. Die zitierte "Planfertigerin", offensichtlich ein Architekturbüro, muss da nachbessern. Für die ist das "kalter Kaffee", die kennen das. Also irgendeiner hat ja doch wohl Planuntrelagen eingereicht. Und der "haftet" natürlich für die Richtigket (Werkvertrag). Der soll es klären.Sollte es jedoch ganz anders sein, melde Dich wieder!
 
T

T_im_Norden

Wie sieht denn das Grundstück jetzt aus ?
So wie ich das Schreiben verstehe sind schon Arbeiten erfolgt ?
 
L

Laufi92

Danke
Hallo Laufi, keine Panik!!! Das ist Beamtendeutsch! Zunächst scheint es so, dass das tasächliche Grundstück nicht so ganz dem Bauantrag entspricht. Die zitierte "Planfertigerin", offensichtlich ein Architekturbüro, muss da nachbessern. Für die ist das "kalter Kaffee", die kennen das. Also irgendeiner hat ja doch wohl Planuntrelagen eingereicht. Und der "haftet" natürlich für die Richtigket (Werkvertrag). Der soll es klären.Sollte es jedoch ganz anders sein, melde Dich wieder!
Danke das beruhigt mich schon einmal sehr!! Dann rufe ich morgen direkt noch mal beim Planungsbüro an.. liebe Grüße
 
11ant

11ant

Offensichtlich ist der Felsenkeller der Behörde nicht bekannt (= vermutlich nicht offiziell kartiert), und die "Kommunwand" aus Felsenkeller-Hangabstützung und ehemaliger Bauernhofsgebäude-Außenwand wird - aus meiner Sicht völlig verständlich, mein Eindruck wäre derselbe - für einen unvollständigen Abbruch des Hofes gehalten. Die Felsenkellerüberdeckung unter dem wilden Wäldchen wird offenbar für eine nicht genehmigte Geländemodellierung (Anschüttung) gehalten, "talseitig" meint da die Seite zur Ebene hin, sprich: die Mauer mit der Tür. Die "Ortseinsicht" ist eine Ortsbegehung, bei der der Behördenmitarbeiter eben diese Abweichungen zwischen seiner Archivkarte und der Wirklichkeit festgestellt hat. Vermutlich hat da jemand angerufen, dem Du das Brachgrundstück "weggeschnappt" hast und der Dich nun "zurückärgern" will. Für diese Abweichungen ist wohl keine noch lebende Person verantwortlich, veraltetes Kartenmaterial ist nicht Dein Problem. Die Mauern sind gewiß nicht neu - ob schon gewohnheitsrechtgeschützt, ist schwer zu sagen - aber unbestreitbar nicht himmlischen Ursprungs. Wenn sie - womöglich auch der Felsenkeller - ein Schwarzbau sind, könnte Dir als Grundeigentümer drohen, daß auf Deine Kosten der Abriss der ganzen Chose (Mauer und "Felsenkeller" samt Erdwall) verfügt wird :-(
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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