Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft

4,90 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft
>> Zum 1. Beitrag <<

J

Joedreck

Urkundenfälschung geht im Grunde nur wenn Du
a) „mit falschem Namen“ unterschreibst
b) eine bestehende Urkunde verfälscht

etwas falsches niederzuschreiben und das im eigenen Namen zu unterschreiben, ist keine Urkundenfälschung. Du kannst sicherlich berufsständisch Probleme bekommen oder jemand könnte bei bestimmten Anträgen Betrug vermuten- aber Urkundenfälschung ist was anderes.
Schlicht Unsinn!
 
E

Escroda

Ist zwar weiterhin off topic, aber solange die TE versucht, BauVorlV-konforme Bauvorlagen von ihrem Planer zu erhalten, können wir ja noch ein bisschen diskutieren.
Könntest Du das ein wenig erläutern? Was hältst Du an @aero2016 's Beitrag für Unsinn? Bist Du wie @11ant der Auffassung, ein Lageplan, der nicht alle vorhandenen Gebäude darstellt, sei eine gefälschte Urkunde?
Urkundenfälschung
Für diesen Straftatbestand gibt es bisher keine Hinweise. Das wäre ja nur dann der Fall, wenn im originalen Auszug aus der Liegenschaftskarte die bauliche Anlage dargestellt wäre, der amtliche Ausdruck durch Bildbearbeitung verändert und wieder ohne Hinweise auf die Manipulation augenscheinlich als Original eingereicht würde.
Wenn ich z.B. geschützte Bäume in meinem selbst angefertigten amtlichen Lageplan nicht darstelle, dann ist das keine Urkundenfälschung, allenfalls Betrug, wenngleich es IMHO niemandem gelingen wird, ein Gericht von einer Straftat zu überzeugen. Entfernt hingegen der Planer oder der Bauherr die von mir dargestellten Bäume aus meinen Plänen, um den Fällantrag zu vermeiden, wäre es wieder Urkundenfälschung.
Ein Antrag ist keine Urkunde
Doch.
Die falsche Urkunde
Ohne die Bauvorlagen zu kennen dürfte es sich um eine inhaltlich falsche Urkunde handeln. Wenn die Urkunde selber aber nicht gefälscht wurde (s.o), liegt auch keine Urkundenfälschung vor.
 
11ant

11ant

wie @11ant der Auffassung, ein Lageplan, der nicht alle vorhandenen Gebäude darstellt, sei eine gefälschte Urkunde?
Ein Plan als Bestandteil eines Bauantrages stellt kein isoliert dastehendes Ichmöchtegern dar, sondern die Einbettung des Ichmöchtegerns in das Soistesjetzt. 11ant ist weder der Meinung, daß dabei jede Feinheit mit zu kartieren sei, noch daß der dargestellte Bereich bis in den letzten Winkel des Königreiches auszudehnen wäre. Aber ein Bauwerk - sei es auch ein Rest - von für sich genommen genehmigungspflichtigem Umfang (was ich hier für die Mauer gegeben sehe, der Hügel mag quasi gewohnheitsrechtlich als natürlich angesehen werden können) zu unterschlagen, hat m.E. die Grenze der Chuzpe schon überschritten. Was in der Diskussion über die Angemessenheit meiner Ansicht mangelhaft berücksichtigt zu werden scheint, ist meine Erwähnung, daß ich für vernünftig halte, daß die Behörde diesen Umstand keinem Strafverfahren zuführt. Dennoch steht da wohl unbestreitbar kein Nichts auf dem Grundstück herum - und was da steht, beinhaltet in erheblichem Umfang ein Bauwerk.
 
E

Escroda

... , hat m.E. die Grenze der Chuzpe schon überschritten.
d'accord.
Stein des Anstoßes für diese Nebendiskussion war dein Gebrauch des Wortes
Urkundenfälschung
woraufhin gleich mehrfach
fiel.
Daher ist mir an der Klärung gelegen, welches der beiden unsinnig gebraucht wurde. IMHO das letztere, welches mich ob der fehlenden Erklärung zu der Bitte veranlasste, die Gründe für die Äußerung darzulegen, damit ich entscheiden kann, ob ich an meiner bisherigen Meinung festhalte oder sie mir neu bilden muss.
 
J

Joedreck

d'accord.
Stein des Anstoßes für diese Nebendiskussion war dein Gebrauch des Wortes

woraufhin gleich mehrfach


fiel.
Daher ist mir an der Klärung gelegen, welches der beiden unsinnig gebraucht wurde. IMHO das letztere, welches mich ob der fehlenden Erklärung zu der Bitte veranlasste, die Gründe für die Äußerung darzulegen, damit ich entscheiden kann, ob ich an meiner bisherigen Meinung festhalte oder sie mir neu bilden muss.
Die Urkundenfälschung ist ein komplexer Straftatbestand mit verschiedenen Handlungsalterternativen.
Sofern der Antrag selbst eine Urkunde darstellt, oder Teil einer Urkunde ist, ist natürlich auch die Urkundenfälschung grundsätzlich möglich.
Für mich ist der Antrag sehr wohl eine Urkunde. Für die Definition der Urkunde darf gegoogelt werden.
Übrigens kann die Urkundenfälschung auch in Tateinheit oder - Mehrheit zum Betrug stehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben