Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft

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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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L

Laufi92

Offensichtlich ist der Felsenkeller der Behörde nicht bekannt (= vermutlich nicht offiziell kartiert), und die "Kommunwand" aus Felsenkeller-Hangabstützung und ehemaliger Bauernhofsgebäude-Außenwand wird - aus meiner Sicht völlig verständlich, mein Eindruck wäre derselbe - für einen unvollständigen Abbruch des Hofes gehalten. Die Felsenkellerüberdeckung unter dem wilden Wäldchen wird offenbar für eine nicht genehmigte Geländemodellierung (Anschüttung) gehalten, "talseitig" meint da die Seite zur Ebene hin, sprich: die Mauer mit der Tür. Die "Ortseinsicht" ist eine Ortsbegehung, bei der der Behördenmitarbeiter eben diese Abweichungen zwischen seiner Archivkarte und der Wirklichkeit festgestellt hat. Vermutlich hat da jemand angerufen, dem Du das Brachgrundstück "weggeschnappt" hast und der Dich nun "zurückärgern" will. Für diese Abweichungen ist wohl keine noch lebende Person verantwortlich, veraltetes Kartenmaterial ist nicht Dein Problem. Die Mauern sind gewiß nicht neu - ob schon gewohnheitsrechtgeschützt, ist schwer zu sagen - aber unbestreitbar nicht himmlischen Ursprungs. Wenn sie - womöglich auch der Felsenkeller - ein Schwarzbau sind, könnte Dir als Grundeigentümer drohen, daß auf Deine Kosten der Abriss der ganzen Chose (Mauer und "Felsenkeller" samt Erdwall) verfügt wird :-(
Vielen Dank für deine Einschätzung. Wir versuchen nun erst mal morgen beim Architekten anzuklopfen und ihn darum bitten die Mauer und den Keller ordentlich mit in die Pläne aufzunehmen. Das ist bisher nicht der Fall gewesen. Er hatte nur das Gelände im direkten Umkreis um das Haus eingezeichnet. Wir verstehen nur nach wie vor nicht weshalb dieser Hang und die Mauer überhaupt so eine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Sie spielen für unser Bauvorhaben ja überhaupt keine Rolle..
 
Tarnari

Tarnari

Wir verstehen nur nach wie vor nicht weshalb dieser Hang und die Mauer überhaupt so eine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Sie spielen für unser Bauvorhaben ja überhaupt keine Rolle..
Ich vermute, weil Amt!
Wir haben hier auch was erlebt wegen einem kleinen Baum, der sogar am Ende sogar die kommunalen Politiker beschäftigt hat,
Inklusive 10-köpfiger Besichtigung vor Ort. Nur dieser Baum hat die Baugenehmigung 3 Monate verzögert.
Manchmal kann man sich da einfach nur an den Kopf fassen.
 
11ant

11ant

Mal im Ernst! Kannst Du auch in Deutsch? Außer @Altai versteht Dich kein Mensch!
An Altai kann ich mich in diesem Thread gar nicht erinnern. Ja, ich verstehe fließend das Deutsch der Behörde, da steht ja auch alles im Klartext. Der TE braucht sich einfach nur in jemanden hineinzuversetzen, der von dem "Felsenkeller" nichts weiß. Dann hat er denselben Bildeindruck (wie auch ich), nämlich: ein Grundstück mit einem offenbar unvollständigen Abriss. Mir ist im Gegensatz zum Behördenmitarbeiter aber klar, daß das Wäldchen nicht erst seit dem Abriss gewachsen sein wird, und folglich die Annahme unlogisch ist, hinter der vermeintlich nur nicht-abgerissenen Mauer habe man den Wall erst aufgeschüttet. Er sieht eine örtliche Wirklichkeit, vergleicht diese mit der (mutmaßlich wohl nicht präzisen) Karte in seinem Ordner (die wohl ein Gelände ohne diese Anhöhe zeigt) und kommt auf den bösen Gedanken, das sei das Werk einer ungenehmigten Handlung. So eine Kreisverwaltung schickt ja auch nicht den erfahrensten alten Haudegen hin, wenn irgendein Mißgönner dort anruft und den Grundeigentümer anschwärzt.
 
E

Escroda

Er hatte nur das Gelände im direkten Umkreis um das Haus eingezeichnet.
Na bitte. Da haben wir's ja schon. Die Bauvorlagen sind unvollständig.
BauVorlV
§ 7 Auszug aus dem Katasterwerk, Lageplan
...
(3) Der Lageplan muss, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist, enthalten:
...
4. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken mit Angabe ihrer Nutzung, First- und Außenwandhöhe, Dachform und der Art der Außenwände und der Bedachung,
5. Baudenkmäler einschließlich Ensembles sowie geschützte Teile von Natur und Landschaft auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken,
...
13. die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken, zu den Nachbargrenzen sowie die Abstandsflächen der geplanten baulichen Anlagen und der bestehenden Anlagen auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken,
...
15. geschützten Baumbestand.
...

Sie spielen für unser Bauvorhaben ja überhaupt keine Rolle..
Das zu prüfen, ist ja Aufgabe der Behörde. Wenn der Bestand aber gar nicht dargestellt wird, kann auch nicht geprüft werden, ob alle Vorschriften eingehalten werden.
Laut BayernAtlas besteht das Baugrundstück aus zwei Flurstücken. Ist das im Bauantrag ersichtlich?
Hast Du die Unterlagen von der Abrissgenehmigung? Hier würde sicher mal die Einsicht in die Bauakte zum Grundstück helfen, um herauszufinden, was überhaupt einmal genehmigt wurde und bei der Behörde aktenkundig ist. Sollte eigentlich vor dem Kauf geschehen sein.
Um die anderen Bemängelungen beurteilen zu können, müsstest Du mal die eingereichten Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse und Ansichten zeigen.
Ich vermute, weil Amt!
Ich habe mich schon oft maßlos über Mitarbeiter bei Ämtern geärgert; aber gerade das macht es für schlampige Planer so einfach, eigene Versäumnisse "Den Beamten" unterzuschieben.
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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