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Effe2020
Nichts, musste nur mal raus Kommen wir wieder zurück zum Thema.Und was hilft das nun dem TE für sein Problem?
Nichts, musste nur mal raus Kommen wir wieder zurück zum Thema.Und was hilft das nun dem TE für sein Problem?
Ich hätte es nicht schöner sagen könnenüberhaupt nicht streng genommen verbreitest du hier echten Unsinn.
Doch, auch ein Plan kann eine Urkunde sein: eine Urkunde ist jede Feststellung einer rechtlichen Tatsache, in Bild- ebenso wie in Textform. Vom vorliegenden Antrag meint die Behörde, er stelle dar, das überplante Grundstück sei beräumt - was nicht der Wahrheit entspricht. Ob der strafrechtlich notwendige Aspekt der Täuschung in der Absicht der Erlangung eines Vorteils vorliegt, dieses Faß will die Genehmigungsbehörde hier vernünftigerweise nicht aufmachen. Die falsche Urkunde an dem Antrag ist die beizufügende Plandarstellung, die das Grundstück wahrheitswidrig als vollständig beräumt darstellt. Aber die Behörde räumt ja die Möglichkeit zu der Korrektur dergestalt ein, der Antrag sei lediglich unvollständig - denn mit dem Teilabrißantrag betreffend der zurückgebliebenden Rudimente (oder mit der Darlegung derer Integration in das künftige Bauwerksensemble) wäre die Übereinstimmung zwischen Tatsachen und Darstellung ja wieder hergestellt.Ein Antrag ist keine Urkunde,
- vor welchem OLG wurde das denn festgestellt ?Du kannst mir glauben: falsche Angaben in einem Antrag sind keine Urkundenfälschung. Bereits vor Gericht ausgefochten.
Im Zweifel Hamm. Hamm hat zu allem eine MeinungNicht nur Laien-, auch Juristenmeinungen sind nicht immer "gültig" -
- vor welchem OLG wurde das denn festgestellt ?
Urkundenfälschung geht im Grunde nur wenn DuNicht nur Laien-, auch Juristenmeinungen sind nicht immer "gültig" -
- vor welchem OLG wurde das denn festgestellt ?