Möglichkeiten 2/3 Grundfläche im OG nicht zu überschreiten

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T

Tx-25

Das man, wenn man die Treppe runter kommt, durch den Schmutz läuft, den man nach der Gartenarbeit zb. mit ins Haus bringt...
Der Haupteingang wird von uns kaum genutzt werden. Der Eingang für die Gartenarbeit oder dem "täglichen nach Hause kommen" wird durch den Hauswirtschaftsraum erfolgen. Die Fläche vor dem Haupteingang wird komplett gepflastert. Auf die Terrasse geht es über Küche und WZ.

Kannst ja mal bei VW fragen, wie man Werte manipuliert. Vielleicht hilft auch die Regierung mit Tipps, wie man Grenzwerte erhöht.
Ja die kenne sich damit ja gut aus. Nein im Ernst. Wir wollen nichts fälschen, aber vielleicht vorhandene Grauzonen ausnutzen. Was dann halt nicht geht, geht nicht.

Scheint ja ein echter Experte zu sein.

Im ernst, wie viel liegt Ihr denn drüber? Schon mal durchgerechnet? Nicht dass wir hier von 5cm beim Kniestock reden und deshalb komplett neu geplant wird. Ansonsten seh ich auch als ehestes, den Hauswirtschaftsraum hinter der Garage zu erweitern. Das wäre ja optisch nicht mal sichtbar.
Was soll eigentlich die komische Ecke an der Garage sein?
Wir haben mit 1,01 Meter Kniestock geplant und sind nun nach den Berechnungen bei 75cm gelandet. Wir hatten daraufhin das Haus auf 9*12 vergrößert um die Grundfläche unterm Überproportional gegenüber dem OG zu vergrößern. Das brachte aber keinen Erfolg. Hier sind die seitlichen Erker dann aj auch mit gewachsen (aus optischen Gründen).
Bezüglich einer Erweiterung vom Hauswirtschaftsraum, meinte unser Bauträger, das dort dann auch kein Flachdach darauf gesetzt werden darf, da es sonst nicht als Wohnraum zählt? Darüber haben wir nur beiläufig gesprochen. Ich habe daher auch vielleicht etwas falsch verstanden.
Die Ecke der Garage haben wir gemacht, damit wir noch gut ins Haus kommen. Die Garage steht auf der Grenze. Da erreichen wir mit 9 Metern bereits das Maximum und musste mit dem kleinen Stück noch 3 Meter Abstand zur Grenze halten.

Niedersachsen.

Warum? Gibt's einen Bebauungsplan? Je mehr Input, desto mehr Output.
Ja es gibt einen Bauplan.
Der gibt uns die Eingeschossigkeit bei einer Max. Traufhöhe von 4,50 Meter vor.
Der Bauträger hat da Bauchschmerzen, weil der Raum - wenn er denn in der Garage errichtet und ggf. noch abgemauert wird - nicht wirklich zur Hausgrundfläche dazu gehört. Der Raum befindet sich ja in einem Nebengebäude.
Wenn man den Hauswirtschaftsraum direkt raus schiebt und vergrößert sieht das natürlich anders aus, denke ich.
 
T

Tx-25

Das klingt ja ominös. Hab ich noch nie gehört. Ich würde das mal anzweifeln.
Ich werde dazu noch mal nachharken. Wie gesagt, da haben wir nur oberflächlich drüber gesprochen und auch im Zusammenhang mit der Garage. Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden.

Kann mir denn jemand sagen, ob die Treppe in die Berechnung der Wohnfläche im OG mit eingerechnet wird? Hier dürfen wir ja nicht über 2/3 vom EG liegen. Die Höhe über der Treppe liegt natürlich bei über 2,20 Meter. Unser Bauträger hat die Fläche aktuell mit eingerechnet. Bei den Treppenmaßen von 3,75*1,2 Meter wären das schon 4,5qm, die oben entfallen würden. Es sei denn, ich muss die unten auch wieder abziehen.
Da wir mit dem Haus einen Abstand von 3 Meter zum Nachbargrundstück einhalten müssen, könnte ich den Hauswirtschaftsraum auch nicht sehr viel mehr Grundfläche im EG schaffen. Wobei wir mit dem Haus auch noch etwas nach links rutschen könnten.
 
Y

ypg

Wir haben mit 1,01 Meter Kniestock geplant und sind nun nach den Berechnungen bei 75cm gelandet. Wir hatten daraufhin das Haus auf 9*12 vergrößert um die Grundfläche unterm Überproportional gegenüber dem OG zu vergrößern. Das brachte aber keinen Erfolg. Hier sind die seitlichen Erker dann aj auch mit gewachsen (aus optischen Gründen).
Wenn Ihr das Haus im EG vergrößert, kann man entweder das OG mitwachsen lassen oder aber das OG abkoffern, sodass der KS nicht 75 ist, sondern 1 Meter oder eben nach Berechnung. Sodass oben 2/3 entsteht.
Alles darunter wird eh nicht gebraucht. Koffert das mit Holzständerwerk auf dem Plan auf 1,30 (oder eben nach Berechnung) ab, dann könnt ihr im SZ auf ein Bett mit Kopfteil stellen. Die Kinderzimmer bekommen dann Einbauschränke in die Abkofferung, kann man ja kurzfristig beim Innenausbau entscheiden.
 
E

Escroda

OK, ist prinzipiell wie in NRW, nur dass die Werte deutlich früher ein Vollgeschoss entstehen lassen.
Der Raum befindet sich ja in einem Nebengebäude.
Wie der zu klassifizieren ist, ist von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Einbindung in den Hauptbaukörper abhängig.
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden.
Jo, klär das mal, bevor wir hier den Bauträger in der Luft zerfetzen.
Kann mir denn jemand sagen, ob die Treppe in die Berechnung der Wohnfläche im OG mit eingerechnet wird?
Ich nicht. Ich kann Dir aber sagen, dass die Wohnfläche bei der Vollgeschossermittlung keine Rolle spielt, sondern die Brutto-Grundflächen der jeweiligen Geschosse, also die Fläche nach den Außenmaßen des Gebäudes. Treppen werden so betrachtet, dass ihr Grundriss in die Fußbodenebene des Geschosses projeziert wird, in das sie führen - also man tut so, als ob man das Treppenloch mit den Treppenstufen verschließt.
Unser Bauträger hat die Fläche aktuell mit eingerechnet.
Somit hat er korrekt gehandelt.
Es sei denn, ich muss die unten auch wieder abziehen.
Nein, die Fläche zählt in beiden Geschossen voll mit, da sich über der Treppe der Zwerchgiebel befindet.
Da wir mit dem Haus einen Abstand von 3 Meter zum Nachbargrundstück einhalten müssen, könnte ich den Hauswirtschaftsraum auch nicht sehr viel mehr Grundfläche im EG schaffen.
Ich sehe folgene Möglichkeiten:
1. Unkompliziert, schnell umsetzbar und kostensparend: Zwerchgiebel über Eingang weglassen
2. Unkompliziert, schnell umsetzbar und teuer, sofern das Baufenster keinen Strich durch die Rechnung macht: Wintergarten innerhalb thermischer Hülle
3. Evt. kompliziert: Umplanung des Hauswirtschaftsraum, sofern das Baufenster oder sonstige Festsetzungen, die wir ja nicht kennen (Wink mit dem Zaunpfahl: Stell' doch mal den Bebauungsplan hier ein), keinen Strich durch die Rechnung machen
4. Zeitintensiv und teuer: s. @ypg: größeres Haus: Kniestock bleibt unverändert, Drempel in Kniestockhöhe der Ursprungsplanung
5. Traumhaus ade: Bauträger machen lassen; niedriger Kniestock und geringe Dachneigung
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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