Bauverzögerung -> Entschädigung?

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L

LuziEva

Hallo mal wieder,

folgende Situation: Die Baufirma teilt mit, dass es zu voraussichtlich zwei Monaten Verzögerung kommen wird (bezugsfertig Anfang Februar statt wie geplant Ende November) und gibt auch zu, dass es deren Verschulden ist (insgesamt zu spät angefangen). Sie will uns die zwei Monate entschädigen, indem sie für unsere weitergeführte Wohnungsmiete sowie die nun anfallenden Bereitstellungszinsen aufkommt. Einschränkung: Wenn wir innerhalb der Verzögerungszeit (also Dezember/Januar) etwas am Haus in Eigenleistung erbringen (z.B. Maler-Vorarbeiten, während der Estrich trocknet o.ä., oder nach Estrichtrocknung Vinyl verlegen), dann zahlen sie uns vier Wochen weniger Entschädigung.
Die Firma beruft sich darauf, dass es quasi deren Absicherung ist, falls wir durch unsere Eigenleistung etwas "zerstören" würden o.ä., und argumentiert, dass das Haus ja bis zur vollständigen Fertigstellung mehr oder weniger deren Eigentum sei.

Frage: Ist das eine gängige Praxis? Gesetzlich verankert? Bisher blieb es bei mündlichen Erklärungen zu o.g. Regelungen, wir haben ein schriftliches Dokument eingefordert und warten noch darauf, Chef ist wohl in Urlaub... [Um es vorweg zu nehmen: Nein, eine Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart.]
 
P

Payday

das sie euch so unkompliziert entgegen kommen - obwohl ja keine Bauzeit vereinbart wurde - ist doch schon mal super. die Begründung wieso sie euch 1 Monat wieder Streichen wollen ist natürlich Quark.
wenn die Verzögerung nur mündlich zugegeben wurde, wird sich das rechtlich auch nur schwer durchziehen lassen. weiterhin ist ein vernünftiges miteinander klar anzustreben.

was wollt ihr denn in der zeit dort machen ?!
 
andimann

andimann

Hi,

erste Frage: Bauträger oder GU?

dass das Haus ja bis zur vollständigen Fertigstellung mehr oder weniger deren Eigentum sei.
Bei Bauträger stimmt das, bei GU ist das der größtmögliche Schwachsinn. Dann ist und bleibt das dein Eigentum. Es scheint wohl sogar Juristen zu geben, die da auch sämtliche Materialien und Gerätschaften einbeziehen, die auf deinem Grundstück gelagert werden. Aber das ist nicht das Thema hier.

Wenn keine Vertragsstrafe vereinbart wurde, kannst du froh sein, dass die dir überhaupt was anbieten...

Viele Grüße,

Andreas
 
B

Bauexperte

Hallo,

folgende Situation: Die Baufirma teilt mit, dass es zu voraussichtlich zwei Monaten Verzögerung kommen wird (bezugsfertig Anfang Februar statt wie geplant Ende November) und gibt auch zu, dass es deren Verschulden ist (insgesamt zu spät angefangen). Sie will uns die zwei Monate entschädigen, indem sie für unsere weitergeführte Wohnungsmiete sowie die nun anfallenden Bereitstellungszinsen aufkommt.
Es freut mich, daß sich bestätigt, was ich immer wieder schreibe: es gibt weit mehr seriöse Anbieter, als das I-Net den unbedarften Laien glauben lassen will!

Einschränkung: Wenn wir innerhalb der Verzögerungszeit (also Dezember/Januar) etwas am Haus in Eigenleistung erbringen (z.B. Maler-Vorarbeiten, während der Estrich trocknet o.ä., oder nach Estrichtrocknung Vinyl verlegen), dann zahlen sie uns vier Wochen weniger Entschädigung.
Die Firma beruft sich darauf, dass es quasi deren Absicherung ist, falls wir durch unsere Eigenleistung etwas "zerstören" würden o.ä., und argumentiert, dass das Haus ja bis zur vollständigen Fertigstellung mehr oder weniger deren Eigentum sei.

Frage: Ist das eine gängige Praxis? Gesetzlich verankert? Bisher blieb es bei mündlichen Erklärungen zu o.g. Regelungen, wir haben ein schriftliches Dokument eingefordert und warten noch darauf, Chef ist wohl in Urlaub... [Um es vorweg zu nehmen: Nein, eine Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart.]
Wenn Du bei einem Bauträger (BT) gekauft hast: diskussionslos ja. Wenn Du dagegen üblich via Generalübernehmer erworben hast - Grundstück und Hausbau kommen nicht aus einer Hand und Du bezahlst nach Baufortschritt, dann hat sich der Mitarbeiter unglücklich ausgedrückt. In diesem Falle würde Deinem Anbieter natürlich nicht das Grundstück nebst Bautenstand gehören, sehr wohl übt er jedoch das Hausrecht aus; alles andere würde mich wundern.

Für mich ist es auch nachvollziehbar, daß er sich absichert - es gibt nichts, was ich imho während dieser Phase nicht schon auf dem Bau erlebt hätte. Übrigens wäre es eine unkluge Entscheidung Deinerseits, während der Trocknungsphase Estrich mit den Malerarbeiten zu beginnen. Nutze lieber die Zeit und stelle 1 oder 2 Bautrockner - je nach Größe des Einfamilienhaus - in den Baukörper. Dann malert es sich im Anschluss auch leichter

Und erfreue Dich daran, daß Du einen seriösen Baupartner mit Deinem Hausbau beauftragt hast!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Es scheint wohl sogar Juristen zu geben, die da auch sämtliche Materialien und Gerätschaften einbeziehen, die auf deinem Grundstück gelagert werden.
Das liegt nicht an wohlwollenen Juristen, sondern daran, daß der Gesetzgeber es so festgeschrieben hat - allerdings nur für (noch unbezahlte/nicht vollständig bezahlte) Objekte, welche fest mit der Bausubstanz verbunden sind ... bevor hier unerfüllbare Begehrlichkeiten geweckt werden

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.06.2025
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