Bauverzögerung -> Entschädigung?

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Zuletzt aktualisiert 13.05.2024
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B

Bauexperte

In unserem Vertrag steht ausdrücklich drin, das ich jederzeit die Baustelle betreten darf. Wer bitteschön lässt sich von seinem Eigentum aussperren?
Nicht eben wenige.

Ich habe keine Weisungsbefugnis gegenüber den Handwerkern und könnte Sie ggf. nur mit größerem Aufwand rausschmeißen.
eben, dass darf nur der, der das Hausrecht inne hat.

und 50 € / Werktag wären 1000 oder 1200 € im Monat. Das ist keine Vertragsstrafe, nicht mal ein Ausgleich für Miet/Hotelkosten!
Das wäre eher ein schlechter Witz!
Da kann es ja ggf.. für den GU finanziell attraktiv sein, eine Baustelle liegen zu lassen und lieber andere zu machen
Das reicht in aller Regel, die lfd. Miete zu zahlen; auch eine übergangsweise Ferienwohnung.

Wenn Du glaubst, dass es Anbietern Freude bereitet, eine Baustelle brach liegen zu lassen, bist Du naiv
 
A

Alex85

Finde es gut, dass hier mal heraus gestellt wird, dass der Satz "Du hast keine Vertragsstrafe vereinbart, also hast du Pech gehabt" nicht stimmt. Wenn der Fertigungsstellungstermin Vertragsbestandteil ist, macht sich der Auftragnehmer schadenersatzpflichtig, wenn der Termin (in seinem Verschulden) nicht gehalten wird. Das muss auch nicht vereinbart sein, sondern ergibt sich aus den Grundlagen eines Werkvertrags. Insofern wäre ein Passus zu pauschalen Vertragsstrafen lediglich eine Vereinfachung zu sehen, da keine Belege für den entstandenen Schaden angeführt werden müssen, andersrum handelt es sich aber auch um eine Haftungslimitierung für den Auftragnehmer, da feste Summen und Obergrenzen festgelegt sein können.

Ich denke mal, der Auftragnehmer weiß hier, dass er ersatzpflichtig ist und will nun einfach sicher stellen, ungehindert sein Programm durchziehen zu können, weil jeder weitere Tag Verzug mehr Geld kostet. Pinselschwingende Bauherren stehen wohl auch mal im Weg und wenn dann diskutiert werden muss, wer welche Verzögerung verschuldet hat, wird es müßig.
 
B

Bieber0815

wir überlegen halt nur gerade, welche Vorgehensweise mehr Sinn macht: Komplette Entschädigung nehmen und "nichts tun", oder weniger Entschädigung und "etwas tun".
Das wiederum könnt doch nur ihr selbst beantworten! Was ist wichtiger: Die zügige Fertigstellung oder das Geld? Vermutlich der Termin ... .

Die Argumentation zur Eigenleistung habe ich nicht komplett verstanden. War denn von Beginn an festgelegt, dass ihr Eigenleistung erbringt und wenn ja, welche? War etwa Eigenleistung geplant während der geplanten Bauzeit (bis Ende November)? Oder war geplant, dies nach Fertigstellung und Abnahme durchzuführen?

Bedenkenswert:
- Jetzt nicht die Entschädigung auf zwei Monate festlegen, sondern offen halten bis zur tatsächlichen Fertigstellung. Ihr liegt ja sozusagen im (neuen) Plan, die Verzögerung kommt vielleicht noch .

Ansonsten deckt sich meine bescheidene Erfahrung mit Bauexperte`s Aussage: 50 Euro/Werktag, gedeckelt auf 5 % der Vertragssumme.
 
L

LuziEva

Das wiederum könnt doch nur ihr selbst beantworten! Was ist wichtiger: Die zügige Fertigstellung oder das Geld? Vermutlich der Termin ... .
Eigentlich nicht unbedingt der Termin, nein... Klar müssen wir das letztlich selbst beantworten, aber man will ja die Meinung anderer in einem Forum hören!
Die Argumentation zur Eigenleistung habe ich nicht komplett verstanden. War denn von Beginn an festgelegt, dass ihr Eigenleistung erbringt und wenn ja, welche? War etwa Eigenleistung geplant während der geplanten Bauzeit (bis Ende November)? Oder war geplant, dies nach Fertigstellung und Abnahme durchzuführen?
Nein, es waren nie Eigenleistungen geplant. Das steht einfach allgemein in der Bauleistungsbeschreibung drin. Wir haben nur durch erste Planungsgespräche mit unserem Maler vor einigen Wochen erfahren, dass er gern vor den Fliesen rein würde, wenn möglich.
Ansonsten deckt sich meine bescheidene Erfahrung mit Bauexperte`s Aussage: 50 Euro/Werktag, gedeckelt auf 5 % der Vertragssumme.
Hmm, wenn das stimmt, machen wir uns natürlich nicht beliebt bei der Firma... Liegt dann wohl an unseren Verhandlungskünsten, da noch mehr rauszuschlagen als deren Vorschlag hergibt... :-/
 
B

Bieber0815

Das heißt, ihr wollt selbst Malern (bzw. unabhängig vom GU einen Maler beauftragen), aber die Fliesen sind Leistung des GU? Aus eigener Erfahrung: Unbedingt vor dem Verfugen der Fliesen die Malerarbeiten fertig stellen. Sonst habt ihr den Dreck nachher in den Fugen. Oder ihr klebt selbst ab.

Also eigentlich wäre jetzt zu klären, wie eure Eigenleistung in den Bauablauf rein passt.
 
Zuletzt aktualisiert 13.05.2024
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