Bauverzögerung -> Entschädigung?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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O

Otus11

Ist keine Vertragsstrafe vereinbart, muss der Schuldner = hier GU erst in Verzug gesetzt werden.

Der (drohende) Verzug wird hier ja schon anerkannt, dies gilt es schriftlich zu fixieren.

Zu ersetzen ist der volle Schaden ab Verzugseintritt und nur der, dies unbegrenzt.

Ohne konkreten Schaden grds. kein Geld!
 
77.willo

77.willo

Bei uns steht es genauso im Vertrag, wir bekommen exakt den Schaden durch Verzug ersetzt, der wirklich entsteht. Hotel ist ausgeschlossen sofern Verzug drei Monate vorher angezeigt wird.
 
L

LuziEva

Nochmal ein großes (wenn auch verspätetes) Dankeschön an alle, die sich hier beteiligt haben! Wir haben Ende nächster Woche ein persönliches Gespräch mit dem Chef der Baufirma und unserem Bauleiter vereinbart und hoffen, dass wir dann alles entsprechend klären können.
 
P

Payday

Hi,



Mir wurde gesagt, dass der Maler den Boden ohnehin abdecken muss, egal ob da schon Fliesen sind oder nicht. Auf Farbe hält der Fliesenkleber wohl nicht gescheit.

Viele Grüße,

Andreas
klar das ist richtig. der Maler kann den Boden nicht völlig verkleistern und beschmieren. aber er kann ohne Bodenbelag etwas unvorsichtiger den Boden abdecken und einzelne Flecken sind überhaupt kein Problem. wenn ihr Tapeten +Bodenbelag legt werdet ihr doch auch immer erst die Wand fertigmachen und dann den Boden, obwohl man auch mit fertigen Boden die Wände bearbeiten kann (zb bei Renovierung in paar Jahren). es erleichtert einfach ungemein.

im Grunde gibt es wenig was ein Maler in der trocknungszeit kaputt machen kann. er könnte die Fenster zukleistern. erstens würde man das natürlich klar erkennen das die Farbe vom Maler kommt, zweitens sind die Fenster sicher noch mit Folie verschloßen. wände und Böden kann er im Grunde nicht ruinieren, Innentüren sind keine drin, Sanitär endinstallation nicht, Treppe ganz sicher auch noch nicht. er könnte natürlich die Heizung kaputtmachen, was aber wohl auch quatsch wäre. im Grunde kann der Maler nicht viel kaputtmachen im Haus, was das gewährleistungsausschließen vom GU irgendwie rechtfertigen würde.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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