Welche Heizung für Mehrfamilienhaus, Wärmepumpe nicht förderfähig?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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deri254

Es gibt bisher keinen Wärmeschutznachweis, weil ich bisher alles selber gemacht habe und ohne Förderanträge habe ich keinen gebraucht. Habe rein die U-Werte vom KfW55 und KfW70 verglichen und liege irgendwo dazwischen. Hier meine (ungefähren) Werte:
U-Wert 36,5cm Ytong Wand: 0,24
U-Wert Bodenplattendämmung mit 12cm Dämmung: 0,26
Dach mit 8cm Pavatex und 20cm Zwischensparrendämmung: 0,15
Fenster: 0,89
Dachfenster: 1,10

Ein Bekannter hat bei seinem Einfamilienhaus, auch wegen Warmwasser extra etwas mehr genommen, weil es oft problematisch ist sagt er. Er hat schon eine 12kW Wärmepumpe genommen. Mein Baustoffhändler hat das auch schon mal in sein Programm eingegeben und meinte gar 30kW.
Reichen da wirklich 14kW? Und welche würdest dann empfehlen?

Zudem läuft meine Photovoltaik-Vergütung 2027 aus, Stand jetzt würde sich der Stromverkauf nicht mehr lohnen und dann wäre die 23kW Anlage zur Verfügung für Warmwasser oder Pufferspeicher.
 
D

deri254

Heizwärmebedarf laut Google auf mehreren Plattformen:
KfW-55 Haus 35 kWh/m², KfW-70 Haus 45 kWh/m²

Bedeutet für mich ca. 42 kWh/m² Wohnfläche. Bei meiner Wohnfläche von 435m2 dann ca. 18,27kW. Für Brauchwasser ein Aufschlag von ca. 20% ergibt dann ca. 22kW
Also bräuchte ich schon eine Wärmepumpe mit mindestens 22kW oder? Wie kommst du auf nur 14kW bei meiner Wohnfläche?

Mein bekannter Heizungsbauer hat für eine Öl- oder Gasheizung auch schon mal grob mit einem 24kW Kessel bei meinen Daten gerechnet.
 
B

BobRoss

Ich möchte die These aufstellen, dass bereits eine 12kW Wärmepumpe zur Beheizung des Mehrfamilienhaus ausreichen wird.

Heizungsbauer raten leider aus meiner eigenen leidvollen Erfahrung überwiegend zu eher überdimensionierten Wärmepumpen. Der Grund ist einfach: es wird schnell und sicher warm, Auslegungsmängel werden sicher überdeckt und der Kunde merkt erst viel später, dass er dadurch einen schlechteren Gesamtwirkungsgrad mit häufig taktenden Wärmepumpen hat.

Ein Erfahrungswert von einem Mehrfamilienhaus mit diesen Eckdaten:
Mehrfamilienhaus 475m² mit 4 Wohneinheiten und 8 Bewohnern:

einige Bauteilwerte:
Wand 0,15 W/m²K
Fenster 0,75 W/m²K
Dach 0,11 W/m²K

Der Endenergieverbrauch des Mehrfamilienhaus liegt bei 15,8 kWh/(m²*a).
Das Haus hat mit ca. 170m² vergleichsweise viel Fensterfläche.

Die Wärmebereitung übernimmt eine 12kW Erdwärmepumpe mit 3 x 80m Erdwärmebohrung und "zentrale" Kontrollierte-Wohnraumlüftung-Anlagen je Wohneinheit.
Tatsächlicher Verbrauch: ~8200 kWh / Jahr inkl. zentraler Warmwasser-Bereitung.

Ich hatte seinerzeit eine sehr detailierte Heizwärmebedarfsberechnung erstellt (9.200kWh/Jahr). Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Gebäudezeitkonstante und solare und interne (=Menschen/Geräte) Wärmegewinne reduziert sich der tatsächliche Heizwärmebedarf gegenüber der Berechnung nochmals. Diese Effekte werden in den oberflächlichen Berechnungen aber meist nicht berücksichtigt. Nach der Berechnung hätte übrigens eine 9kW Wärmepumpe ausgereicht, der Heizungsbauer hat sich aber geweigert und nur eine 12kW installiert.

Du planst mit einer Personenzahl von 14 Menschen bei Vollvermietung. Hier kann zu Stoßzeiten, wenn zB. morgens alle berufstätigen Bewohner gleichzeitig duschen möchten, die 12kW Wärmepumpe evtl. an ihre Grenzen kommen. Das ist abhängig von dem gewählten System zur Warmwasserbereitung. Im obengenannten Mehrfamilienhaus wird ein 1000L Hygiene-Pufferspeicher mit Edelstahlwellrohr betrieben und es gab mit 8 Bewohnern bisher noch nie Klagen.

Bei 14 Bewohnern wäre zu überlegen, den Pufferspeicher und/oder die Wärmepumpe ggfl. noch etwas größer auszuführen (1.200-1.500L, 16kW). Ein anderer Ansatz wäre Warmwasser über Durchlauferhitzer (ggfl. Photovoltaik-unterstützte Stromnutzung) in den Wohneinheiten - das umgeht auch das Legionellen-Thema.
 
B

Bausparfuchs

Ich vermiete ja selbst selbst 10 Wohnungen bei 500 qm Fläche. Politisch sind private Kleinvermieter tot. Und je weniger Wohnungen du vermietest umso größer wird dein Risiko.

Als privater Vermieter bist du juristisches Freiwild ohne irgend welche Rechte. Es gibt da so Vereine wie den Mieterbund mit kostenlosen Rechtsanwälten die dir jede Nebenkostenabrechnung zerpflücken. Selbst wenn du diese machen von einer Firma machen lässt. Aber auch diese Abrechnungskosten lassen sich nicht komplett umlegen.

Ich kann dir deshalb nur raten das Kostenrisiko auf die Mieter umzulegen. Bei 4 Wohnungen würde ich in jede Wohnung eine kleine Wärmepumpe mit Warmwasser Wärmespeicher einbauen. Die gibt es bereits ähnlich einer Gasetagenheizung. So hängt es beim Mieter am Stromzähler und er muss bezahlen. Du sparst dir die Heizkostenabrechnung, die sehr kompliziert geworden ist und immer anfechtbar wenn zentral geheizt.

Eine Richterin am Amtsgericht hat mir mal gesagt, es ist heute unmöglich geworden eine rechtssichere Nebenkosten bzw. Heizkostenabrechnung zu erstellen. Und als Vermieter sollst du ja sogar einen Teil der CO² Abgaben deiner Mieter tragen. Das umgehst du damit.

Und der Stromversorger kann dem Mieter den Strom abstellen für die Wärmepumpe. Du darfst es natürlich nicht machen. Und wenn due zentral heizt kannst du technisch einem einzelnen Mieter schlecht trennen.

Letzten Endes bleibt immer die Frage ob die Mieter auch noch weiter steigende Energiepreise zahlen können und werden. Am Ende bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen.

Ich habe mein Mietshaus bereits bezahlt, muss also keinen Kapitaldienst mehr leisten. Hätte ich aber noch Kreditverpflichtungen darauf würde ich vermutlich sehr schlecht schlafen. Ich rechne ja mindestens damit, dass man die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umlegen kann und diese stark steigen wird. Dann werden sie die umlegbaren Heizkosten deckeln oder sich andere Spielchen ausdenken damit die bösen Vermieter zur Kasse gebeten werden. Also ich möchte dich nur ein wenig warnen.

Vermietung in Deutschland ist ein hartes Geschäft geworden. Das Geld kommt nicht mit der Post. Von daher bewundere ich Menschen wie dich.
Ich frage mich wie man bei Baukosten jenseits der 3000 Euro je qm noch halbwegs vernünftig vermieten will.

Bei 500 qm zu vermietender Fläche wird das mit Grundstück 2 Millionen kosten. Wahrscheinlich sogar mehr. Bei 4 Prozent Zinsen und 2 Prozent Tilgung benötige ich 28 Jahre um die Immobilie abzubezahlen. Die monatliche Rate würde 10.000 Euro betragen. Selbst bei optimalsten Bedingungen müsste ich 20 Euro je qm Miete einnehmen. Utopisch. Und jetzt erklären mir die Faktenchecker bitte mal warum ich dieses Risiko eingehen sollte?

Wie wir gerade sehen sieht es schlecht aus mit den 400.000 neu gebauten Wohnungen in jedem Jahr. Das wird wohl nichts.
 
D

dertill

Wärmepumpe, Google und Ölbasierte Heizungsbauer sind eine explosive Mischung, bei dem einen am Ende viel Sche*** um die Ohren fliegen kann.

Es gibt bisher keinen Wärmeschutznachweis, weil ich bisher alles selber gemacht habe und ohne Förderanträge habe ich keinen gebraucht.
Nach Gebäudeenergiegesetz 2020 ist der Wärmeschutznachweis teil des Bauantrags. Irgendwer muss da irgendwas gerechnet haben. Ob das dann der Realität entspricht, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ein Bekannter hat bei seinem Einfamilienhaus, auch wegen Warmwasser extra etwas mehr genommen, weil es oft problematisch ist sagt er
Viel hilft viel galt immer gerne bei Öl- und Gaskesseln. 20% mehr Leistung sind da kein Problem, kosten halt 10% mehr, aber im Betrieb fällt das fast nicht auf. Wärmepumpen hingegen, die zu groß sind, liefern auch immer genug Wärme - gehen dann aber oberhalb von 0°C schnell in dauertakt-betrieb, weil sie nicht soweit herunter modellieren können. Nicht die nackte kW-Zahl ist hier ausschlaggebend, sondern auch die untere Leistungsgrenze bei moderaten Außentemperaturen (Wärmepumpe haben die geringst mögliche Leistung nicht bei höheren (0°C-10°C) Außentemperaturen). Es schadet nicht zwingend, eine Stufe größer zu wählen, wenn die untere Modulationsgrenze gleich bleibt. Generell braucht aber keiner mehr als 8kW in einem Einfamilienhaus Neubau - wenn ja, ist der Warmwasserspeicher zu klein, oder die Regendusche soll gleichzeitig mit der Badewanne laufen, nachdem die 3 Kids vom Sport gekommen sind, und alles leergeduscht haben. Das muss man dann bei der Planung berücksichtigen.
Mein Baustoffhändler hat das auch schon mal in sein Programm eingegeben und meinte gar 30kW.
Ich wusste gar nicht, dass die nun auch schon TGA-Planung machen.
Eingabemaske - Feld1: "Fläche", Feld2: "Anzahl WE", Feld3: "Baujahr" ?
Ausgabe: 30 kW
Reichen da wirklich 14kW? Und welche würdest dann empfehlen?
Weiß ich nicht. Sichwort: Heizlastberechnung raumweise und TW-Bedarfsberechnung. Software: Hottgentroth, BKI Energieplaner oder andere.
Heizwärmebedarf laut Google auf mehreren Plattformen:
Vielleicht weiß Chat GPT mehr.
Es gibt keinen festen Heizwärmebedarf für KfW-Standards bzw. deren Energieklassen und auch nicht für GEG2020.
Der zulässige maximale Heizwärmebedarf pro Jahr darf, bei Neubauten, den des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Haus gleicher Kubatur mit gleichen Bauteilflächen (Fenster, Dach, Wand, Boden) aufgebaut aus den jeweils gültigen Standardbauteilen und mit einer Standardheizung nach Gebäudeenergiegesetz 2020 mit entsprechend verbesserten Werten nach KfWxx.
Du kannst also einen 3m breiten 20m langen Schlauch mit einem Geschoss und kompletter Glasfassade auf der Nordseite bauen mit sehr hohem Heizwärmebedarf bauen und hast trotzdem GEG2020 erfüllt. Oder du baust einen Würfel mit minimalen Fenstern, alle nach Süden, und hast auch Baustandard Gebäudeenergiegesetz 2020 - aber deutlich weniger Wärmebedarf.
Je größer das Haus ist, desto niedriger ist in der Regel der Wärmebedarf pro m², außer es ist ein Schlauch.
Für Brauchwasser ein Aufschlag von ca. 20% ergibt dann ca. 22kW
Woher kommt der? Pauschal? Warum? Ergibt keinen Sinn. Wenn die Heizlast größer als die für den verwendeten Pufferspeicher / Warmwasserspeicher benötigte Spitzenlast ist und in der Heizlastberechnung bereits Stillstandszeiten für Wärmepumpentarife und Warmwasser-Bereitung enthalten sind, brauchst du keinen Aufschlag für Warmwasser. Wenn doch, -> Speichergröße ändern.
Mein bekannter Heizungsbauer hat für eine Öl- oder Gasheizung auch schon mal grob mit einem 24kW Kessel bei meinen Daten gerechnet.
Öl-/Gasheizung -> ganz andere Geschichte in der Auslegung, weil schnurz-piep-egal, wenn 100% zu groß.
Bei 4 Wohnungen würde ich in jede Wohnung eine kleine Wärmepumpe mit Warmwasser Wärmespeicher einbauen.
Zu der Hasstirade kann ich wenig sagen, aber der Vorschlag ist durchaus nicht schlecht, vor allem, wenn keine separate TGA-Planung erstellt werden soll. Das Problem hier ist, dass die kleinsten Wärmepumpen am Markt meist 5kW Nennleistung und ca. 2 kW Minimalleistung haben und dann alle zu groß sind, weil die Heizlast der jeweiligen Einzelwohnung zu klein ist.

@BobRoss sagt hat ja schon geschrieben, wie er es gelöst hat. So wie ich vorgeschlagen habe - Heizlast berechnen Wärmepumpe und geeigneten Pufferspeicher mit Frischwasser entspreichend auslegen. Pauschal klappt das nicht.
 
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deri254

Der Bauantrag samt Planung wurde schon 2019 von mir selbst gemacht und eingereicht, da brauchte man so einen Wärmeschutznachweis (schwammigen Blödsinn) noch nicht, zumindest bei uns nicht.

Das waren jetzt ja sehr detaillierte Ausführungen, aber was mich vor allem interessieren würde, wenn eine Wärmepumpe, welche Hersteller/Typ für das Mehrfamilienhaus von Preis/Leistung/Garantie ohne Förderung bedenkenlos genommen werden könnte (ohne Angst und Bauchschmerzen im Vergleich zu den renommierten Herstellern zu bekommen, dass sie ihren Dienst versagt), damit ich von den Kosten nicht (viel) höher komme als für eine Öl- oder Gasheizung (wofür ich dann im Vergleich zur Wärmepumpe auch noch einen Kamin bräuchte, der auch noch mal mit ca. 2500-3000 Euro zusätzlich zu Buche schlagen würde).
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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