Verzug wegen höherer Gewalt - Versorgungsleitungen unter Garage

4,30 Stern(e) 4 Votes
E

Elwood62

Servus beinander,
wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Wie ich aber jetzt weiß, hätte eine Spartenauskunft für Klarheit gesorgt. Für Strom hat das keine 5 Minuten gedauert, und gekostet hat es auch nichts.
Was meint ihr? Ist das tatsächlich höhere Gewalt? Dann würde ich das akzeptieren. Oder ist das Fahrlässigkeit? Dann würde ich mich mal nach einem Anwalt umsehen.
Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten, und würde für die gemauerte Doppelgarage mit Satteldach 50 T€ einbehalten.
Nun weiß ich nicht recht weiter.
Viele Grüße, Uli
 
N

nordanney

wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Also wurde durch den Bauträger die Garage über die Leitungen gebaut? Wird jetzt die Garage wieder abgerissen?
 
E

Elwood62

Oh, da habe ich mich wohl sehr unklar ausgedrückt, sorry.
Also die Leitungen haben nichts mit meinem Haus zu tun. Die gehören eigentlich unter die Straße, liegen aber einen guten halben Meter auf meinem Grundstück. Und da die Garage direkt am Rand zur Straße geplant ist, müssen jetzt erst die Kabel verlegt werden. Das macht natürlich nicht der Bauträger, sondern der zuständige Versorger.
Das Haus ist im großen und ganzen fertig, nur die Doppelgarage fehlt. Der Bauträger beruft sich nun auf höhere Gewalt, und hat mir eine Teilabnahme angeboten. Dafür sollte ich den Rest bezahlen, abzüglich 50 T€, die dann bei Abnahme der Außenanlagen und der Doppelgarage fällig werden.
Und dazu wolle ich mal eure Meinung hören.
VG Uli
 
11ant

11ant

Also die Leitungen haben nichts mit meinem Haus zu tun. Die gehören eigentlich unter die Straße, liegen aber einen guten halben Meter auf meinem Grundstück. Und da die Garage direkt am Rand zur Straße geplant ist, müssen jetzt erst die Kabel verlegt werden. Das macht natürlich nicht der Bauträger, sondern der zuständige Versorger.
Ob brutto/netto, Mehrwertsteuer, plus/minus, Sommerzeit oder vor/nach Christus: da haben irgendwo die Macher und die Planer und/oder Positionsmarkierer mit unterschiedlichen Bezugspunkten gearbeitet. Der passende juristische Terminus dafür heißt jedoch nicht "höhere Gewalt", sondern "menschliches Versagen". Ich sehe Dich in keiner Schuld und keiner Schadenminderungspflicht. Leiste Deine Abnahmen dann, wann sie sich gehören: wenn das Werk vollendet ist. Mit Erfüllungsgehilfen Deines Vertrags"gegners" und Dritten hast Du nichts am Hut. Derlei ist typisches alltägliches Geschäftsrisiko eines Bauträgers. Lasse Dir da nichts faul abdealen. Einfache schnelle Rechnung: 50k Einbehalt minus 50k Ersatzvornahmekosten ergeben 0 Euro Druckzuschlag dafür, daß die Schlafmützen sich beim Ausbügeln ihrer Fehler beeilen. Du als geschützter Verbraucher stehst hier auf der anderen Seite.
 
E

Elwood62

Vielen herzlichen Dank für die klaren Worte. Irgendwie glaube ich doch immer an das Gute, aber es geht hier einfach um viel Geld. Und wir wollen dann nicht für unbestimmte Zeit auf einer Baustelle wohnen. Zum Glück haben sowohl meine Partnerin als auch ich verständnisvolle Vermieter, die uns nicht Ende April rauswerfen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42625 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Verzug wegen höherer Gewalt - Versorgungsleitungen unter Garage
Nr.ErgebnisBeiträge
1Welches Grundstück würdet ihr wählen? Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Seite 644
2Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück - Seite 210
3Fertighaus inkl. Grundstück projektiert - Finanzierung - Seite 645
4Wasser, Gas und Strom - Abreissen und Wiederanschluss? 10
5Strom-/Telekomanschluss Kosten - Seite 428
6Schätzung Baukosten Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Walmdach 51
7Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage 495
8Neubau Einfamilienhaus ca. 190m² mit Doppelgarage ohne Keller - Entwurf Nr. 3 42
9Doppelgarage wie am besten nachträglich realisieren? 22
10Einfamilienhaus auf länglichem Ost-West Grundstück 14
11Anbindung Doppelgarage und separate Werkstatt. Suche Ideen 11
12Hang an Grundstück Zufahrtsplanung - Seite 865
13Erster Grundriss Entwurf vom EG inkl. Doppelgarage 16
14Baukosten in BW für Einfamilienhaus mit 200m2 Keller und Doppelgarage 38
15Welches Haus können wir uns leisten? Grundstück besteht - Seite 220
16Grundrissentwurf Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage auf 540qm 26
17Staffelgeschosshaus 23x30m Grundstück mit Grundflächenzahl 0,25 25
18Grundriss-Planung Einfamilienhaus ca. 240qm mit Doppelgarage und Einliegerwohnung im Keller 16
19Grundriss Einfamilienhaus 133qm Grundstück 850qm 16
20Zusätzliche Baukosten bei Hausbau mit Bauträger 88

Oben