Vergleichbarkeit der Kosten Architekt vs. GU

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askforafriend

askforafriend

Hallo liebes Forum,

wir befinden uns aktuell in der Planungsphase für ein Einfamilienhaus. Wir haben nun einige Generalunternehmer um ein Angebot gebeten und auch mit einem sehr sympathischen Architekten gesprochen. Wir stellen auch gerne zu einem späteren Zeitpunkt unser BVH en detail vor!

Uns gefällt grundsätzlich die Transparenz und Vorgehensweise des Architekten viel besser, als die Anfangsberatung des GU. Uns ist bewusst, dass wir im Laufe der Zeit beim GU auch mit einem Architekten/Planer sprechen, der mit uns ins Detail geht. Wir haben uns ausführlich im Forum als auch aus diversen Ratgebern informiert bzgl. Vor- und Nachteile.

Worum es uns aktuell erstmal geht, ist die Vergleichbarkeit der Kostenangebote der GU vs. Architekt. Der GU weist ja die Kosten als Festpreis aus (Bau- und Leistungsbeschreibung bildet die Basis) plus unsere Extrawünsche (extra Steckdosen, KFW Standard usw.). Eine grobe Summe für das Haus inkl. Extrawünsche waren hier z.B. 410.000 Euro. Enthalten sind hier natürlich auch Architektenleistungen/Planerische/Ingenieurleistungen laut Bauleistungsbeschreibung.

Nivellement des Grundstücks.
Besprechungen Ihres Bauvorhabens, gemeinsam mit Ihnen, im Zuge von Plan- und Baudurchsprache. Erstellung der Bauantragsunterlagen im Maßstab 1: 100 in der erforderlichen Anzahl für die Behörden
Einen zusatzlichen Plansatz erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen.
Ausarbeiten der Werkpläne (Mastab 1 : 50) sowie eventuell erforderlicher Detailzeichnungen.
Erstellung der Statik (Typenstatik für den jeweiligen Haustyp) einschließlich (eventuell erforderlicher) bauphysikalischer Nachweise für Wärme- und Brandschutz.
Berechnung des Energiebedarfs und Erstellen des Energiebedarfsausweises. Eine Kopie erhalten Sie für ihre Unterlagen.
Erstellung von öffentlichen Förderanträgen,falls erforderlich.
Bauleitung und Bauüberwachung bis zur Übergabe des Hauses.
Betreuung während der Gewährleistungsphase.

Als wir zum ersten mal beim Architekten waren, hat dieser ein Buch mit Aufschrift BKI rausgeholt - um auf Basis dieser Angaben eine grobe Abschätzung zur Machbarkeit des BVH zu geben. Er rechnete mit grob 3.000 Euro pro qm und 150qm Wohnfläche, und kam so auf eine Summe von 450.000€.
Die große Frage allerdings ist jetzt: Kommt hier nun sein Honorar noch on Top oder beinhaltet diese Summe (also die durchschnittlichen Baukosten pro qm) bereits die Leistungen (ähnlich der obig. genannten). Vielleicht ist das auch eine recht blöde Frage, aber das ist uns wirklich nicht klar. Gibt es eine Liste an Kosten, die in diesen Durchschnitts-Sätzen beinhaltet sind?

Wir haben nächste Woche einen Termin bei Ihm für eine genauere Kosteneinschätzung.

Vielen Dank für euer Feedback Und eine schöne Woche Wünsche ich euch
 
11ant

11ant

Uns ist bewusst, dass wir im Laufe der Zeit beim GU auch mit einem Architekten/Planer sprechen,
Man kann beim GU zwar durchaus an einen Zeichenknecht geraten, der nicht nur Bauzeichner, sondern selber fertig studierter Architekt ist. Aber auch der bleibt beim GU typischerweise ein reiner Planer, der nachher nicht selber auch bauleitet - und selbst wenn, dann nicht mit derselben Zielsetzung wie ein bauleitender freier (und selbstbezahlter) Architekt.
Enthalten sind hier natürlich auch Architektenleistungen/Planerische/Ingenieurleistungen laut Bauleistungsbeschreibung.
Das Honorar des freien Architekten hat die Baukosten nur zur Grundlage, ist aber nie in ihnen enthalten. Das hat aber weniger Transparenzgründe, die Planungskosten beim GU nicht separat auszuweisen, sondern eher rechtliche (es gibt auch GU, die schicken einen selber zum Architekten). Die Bauleistungsbeschreibung sind übrigens ein nicht zu unterschätzender Punkt: beim freien Architekten gestaltet man diese aktiv, beim GU bekommt man "vorgefertigte" Bauleistungsbeschreibung. Hierbei gilt die "Regel", daß das Abweichen vom Standard deutlich teurer kommt, als den Standard aktiv-konstruktiv (initiativ) zu definieren.
 
H

hampshire

Bei einem GU bekommst Du eine höhere Budgetsicherheit über einen Festpreis. Der GU verdient sein Geld mit der Differenz aus Erstellungspreis und Verkaufspreis. Um die Ausführungsqualität wird in der Bauleistungsbeschreibung gerungen - was nicht drin ist wird günstigst gemacht oder gar nicht.
Bei einem Architekten bekommst Du eine Kostenschätzung und vergibst den Auftrag. Die Kostenschätzung kann von den Angeboten abweichen. Somit hast Du eine geringere Budgetsicherheit zu Beginn. Allerdings kannst Du rechtzeitig reagieren und anpassen. Der Architekt hat ein Interesse an einem gelingenden Projekt und steht bei der Bauleistungsbeschreibung dem Bauherrn prinzipiell näher und kann mit Dir zusammen die Bedingungen festzurren. Das gibt eine gewisse Qualitätssicherheit - sofern der Bauherr nicht darauf besteht den Entwurf mit den billigsten Anbietern zu realisieren.
Was am Ende weniger kostet weißt Du erst, wenn die Angebote konkret vorliegen. Beim Architekten hast Du dann allerdings bereits schon Honorare bezahlt.
 
N

nordanney

Da sowohl der GU als auch Du/Architekt Handwerker beauftragt, eine definierte Leistung X zu erbringen, wird in der Regel der Preis jeweils mehr oder weniger identisch sein.
Pro GU: höhere Sicherheit
Contra GU: Standard und eher unflexibel
Pro: Individuelles Haus und flexibles Handling
Contra: hohe Selbstbeherrschung nötig, da man gerne immer mehr haben möchte, aber das Budget endlich ist
 
askforafriend

askforafriend

Da sowohl der GU als auch Du/Architekt Handwerker beauftragt, eine definierte Leistung X zu erbringen, wird in der Regel der Preis jeweils mehr oder weniger identisch sein.
Das hieße also zwecks Vergleichbarkeit:

GU: Haus 150 qm als Festpreis für 410k Euro
Architekt: Wenn wir davon ausgehen, er baut dasselbe, gleichwertige Haus mit denselben Handwerkern (rein theoretisch) wie der GU wäre die Rechnung dann:
Honorar Architekt (z.B. 50k Euro) plus weitere Leistungen wie Statiker etc (z.B. 10k Euro) plus das Haus für dann 350k Euro. Somit landet man wieder bei 410k Euro.

Wenn wir also das Haus des GU mit dem Architekt bauen wollen würden, müssten wir ihm ein Budget von 350k Euro nennen, richtig?

Viele Grüße
 
face26

face26

...grundsätzlich ja, kommt aber auf die Bauleistungsbeschreibung des GU an. Alles was nicht drin oder bauseits kommt auf die 410k oben drauf. Auf der anderen Seite ist der Wert vom Architekt nur eine Schätzung. Und wie das nun mal so ist bei Schätzungen, verschätzen sich manche da auch gerne :)
1:1 verglichen bekommst Du es nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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