Unklarheit mit der aktuellen Energieeinsparverordnung.

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A

alexm86

Guten Tag zusammen,

hab ein kleines Verständnis Problem mit der Energieeinsparverordnung. Bitte um Hilfe.

Wir wollen ein Haus nach Kfw 70 bauen, unser Statiker/Architekt hat für uns die Berechnungen gemacht. Der Bauantrag ist bereits durch und wir haben die Genehmigung vorliegen. Welche Energieeinsparverordnung gilt jetzt? Der Statiker hat nach der Energieeinsparverordnung 2014 (vom 11.10.2013) gerechnet, wo der Qp max =52,3 (KWh/m²a) ist und der H T max=0,333 (W/m²K) ist, ich bin der Meinung das diese Werte erst ab 01.01.2016 gelten, irre ich mich?

Danke.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wenn der Bauantrag durch ist, gilt die aktuelle Energieeinsparverordnung 2014; diese gilt übrigens übergangsweise bis 31.03.2016.

Also alles i.O. ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

alexm86

Danke für die Antwort Bauexperte. Eine Frage habe ich noch, lohnt sich eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung? Den die wäre erforderlich um Kfw 70 zu erreichen, ich frage mich aber wie alle andere KFW 70 mit einer Gasbrennwerttherme und Solaranlage nur für Warmwasser erreichen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Danke für die Antwort Bauexperte. Eine Frage habe ich noch, lohnt sich eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung? Den die wäre erforderlich um KFW 70 zu erreichen,
Ich persönlich halte da nix von ;)

Mit einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sollte es auch funktionieren, wenn Du nicht gerade auf dem Brocken bauen willst :D

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

alexm86

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung? Kann man das in Kombination mit Brennwerttherme einsetzen und auf KFW 70 kommen?
 
B

Bauexperte

Ja - wieso nicht, wenn die Rahmenbedingungen es hergeben?


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.07.2025
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