tragende Wände Ständerbauweise

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B

Bielieboy

Hallo,
wir haben vor etwa drei Jahren ein Haus in Ständerbauweise (Bj '92) erworben und sind nun dabei dies Stück für Stück für uns aufzuarbeiten.
Das Dachgeschoss ist soweit fertig, der Keller / Erdgeschoss (Ytong) in den Grundzügen auch. Es fehlt jetzt nur noch die mittlere Etage / Obergeschoss (Ständerbauweise).

Da mir der Grundriss in der mittleren Etage nicht ganz zusagt, möchte ich da gern mehrere Wände entfernen / einkürzen. Bei zwei der drei Wände bin ich überzeugt davon das diese nur "Show" (einfache Raumteiler) sind und ohne Bedenken weg können. Die dritte hingegen gibt mir zu denken.

Diese verläuft mittig im Gebäude, im Keller ist exakt darunter eine tragende Wand. Ob diese Wand aber nur den Fußboden der mittleren Etage stützt oder auch die darüberliegende Wand, entzieht sich unserer Kenntnis. Ohnehin ist *die Kenntnis* ein Riesen Problem, da keine der damals involvierten Firmen noch existiert und die vorhandenen Baupläne leider keine Auskunft weiter geben. (einfacherer Grundriss)
Zu den Vorbesitzern und Bauherren haben wir guten Kontakt, leider gibt es zu den fachlichen Ausführungen da auch nur leere Sprechblasen.

Daher wäre jetzt die Frage, woran kann ich als Laie ein tragendes Ständerwerk erkennen? (bevor mir die Bude zusammenfällt...:rolleyes
In dem Zusammenhang wäre auch die Frage wichtig, inwiefern wäre es kritisch wenn man an dieser Wand die Beplankung entfernt? Nicht das diese bereits ein aussteifendes Element dieser Wand darstellt... Oder sind beim "Ständerwerk" alle innenliegenden ->Wände<- nur Zierde und die Last liegt auf einzelnen Stützen / Ständern in diesen?

Als Format wird 194mm für die Wand angegeben, die anderen beiden (sowie die bereits entfernten im Dach) sind nur 125mm.

Versteht die Fragen jetzt nicht falsch, ich habe dazu schon vermeintliche "Fachleute" hier aus der Gegend befragt (um sie für den Umbau ggf. einzuspannen) aber die halten sich allgemein zurück mit jedweder Aussage weil sie "das Objekt nicht mit erbaut" haben und die Folgekosten "nicht kalkulierbar" sind. (um es mal freundlich zu formulieren)
Also bleibt uns nur "selbst ist der Mann" beim Umbau. Wobei die gewollte Betonung auf "Umbau" liegt und nicht auf "Abriss"...

Danke euch an der Stelle schon mal.

Marco
 
Y

ypg

bin ich überzeugt davon das diese nur "Show"
entzieht sich unserer Kenntnis.
Ohnehin ist *die Kenntnis* ein Riesen Problem
woran kann ich als Laie
vermeintliche "Fachleute" hier aus der Gegend
"selbst ist der Mann"
Merkst Du was? Vielleicht mal jemanden anrufen, der sich damit auskennt, nämlich einen Statiker. Der bringt Licht ins dunkle Raten, alles andere wäre falsch.
 
B

Bielieboy

Vermutlich hast du recht aber man muss ja kein Holz in den Wald tragen wenn es eine einfaches Erkennungsmerkmal gibt welches man durch erfragen hätte auch in Erfahrung bringen können.

Nachdem was ich mich bisher so belesen habe, ist in unserem guten Baurecht ja jede zweite Sache durch Zertifikate, Kennnummern etc. nachzuweisen - vielleicht auch so bei solchen Dingen.

Bisher hatte ich Glück, es konnte mir immer einer vom Bau weiterhelfen. Wenn dem in diesem Falle nicht so ist, wird mir der Gang zu jenem Mathematiker nicht erspart bleiben - soweit bin ich auch schon.

Danke trotzdem.
 
Uwe82

Uwe82

Es gibt nur Anzeichen, keine klaren Merkmale. Alles andere als Statiker beauftragen wäre lebensgefährliches Raten!

Wir haben in unserem Neubau auch noch mal den Statiker wegen unseren Wasserbett rechnen lassen. Hat am Aufbau dann nichts geändert, aber das muss sein.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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