Town & Country Flair 110 - Extras oder nicht?

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Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Hängt vom Hausbauer ab. Besagte Nachbarin aus dem anderen Thread ist mittlerweile eingezogen, der Außenputz fehlt noch kommt aber diese Woche. Gute 6 Monate für einen Massivbau wenn er gut organisiert ist. Das Fertighaus daneben wurde vorher gestellt und ist immer noch nicht bezugsfertig. Bei mir tut sich seit Mitte September mal wieder nix, aber spätestens nächste Woche soll es dann wieder richtig weiter gehen und der GU geht immer noch davon aus, dass wir im Januar einziehen können. Wäre dann 1 Jahr Bauzeit, Außenputz dann aber vermutlich erst wenn es wieder wärmer wird.

Ein bestehendes Haus hat natürlich was, aber die Gegend scheint jetzt nicht mit den Hotspots vergleichbar und die Ausstattung ist auch eher am sparsamen Ende. Bei aktuellen Zinsen wird sich da keiner mehr finden der über 500k bietet.
 
K

klaf333

Wir hatten ja diese dreiste Mail von Makler gestern....

Daraufhin haben wir uns an die Verkäuferin gewendet (war im Verteiler vom Notar)

Heute eine Nachricht:

Leider hat die Verkäuferin direkt mit den Makler geschrieben:

Erstmal positiv es war netter geschrieben:)
Und es bestätigt uns das dass Ganze ein Bluff war:

"nach Rücksprache mit der Eigentümerin folgende Ergänzungen zu den Mails:

Frau xxx hat sich mit dem Familiengericht auseinandergesetzt und kann laut deren Aussage als Hauseigentümer und Vormund Ihrer Kinder das Haus verkaufen. Das Familiengericht schaut laut Frau xxx nur auf die Aufteilung des Kaufpreises, aber entscheidet nicht über Kauf oder Nichtkauf oder über deren Höhe.

Das Familiengericht hätte somit nur eine Auswirkung auf die Fälligkeit des Kaufpreises. Wie Ihnen aber bereits bei der Besichtigung mitgeteilt und in meiner gestrigen Mail geschrieben, könnten Sie das Haus bereits nach dem Notartermin, Grundschuldbestellung und Übergabeprotokoll nutzen. Sie könnten Ihre Wohnung kündigen und den sicheren Kitaplatz nutzen. Weiterhin würden Sie die erhöhte Grunderwerbsteuer sparen.

Ich wollte Sie mit meiner gestrigen Mail absolut nicht unter Druck setzen. Ich habe Ihnen daher bewusst keine Frist für Ihre Entscheidung gesetzt.

Wie Sie aber wissen, muss ich auch die Veräußererpartei schützen. Für Frau xxx laufen ohne eigene Nutzung die Kredit- und Bewirtschaftungsskosten in nicht unerheblicher Höhe neben Ihrer Miete weiter.

Wie oben bereits geschrieben sind Ihre nachvollziehbaren Eckpunkte ohne größeres umsetzbar und somit der abgesprochene Standpunkt zum Kaufpreis 525.000€

Bis dahin.



>>> Meinung?

War ist war was wider gelogen?

Morgen soll die Antwort kommen von uns:

Stand jetzt:
*Wir übernehmen keine Kosten Familiengericht
* Haus wird in den Zustand verkauft wie besichtigt
* Preis 515k oder 510k entschieden wir noch

*Da wir immer noch stark davon ausgehen die Erhöhte Grunderwerbsteuer zu zahlen (+10k)
*Plus Unsicherheiten
*Plus wie können eben nicht das Haus nutzen da ich Grundschuldbestellung
Dauert wegen Familiengericht.

Wir werden dazu Notar Termine nennen und klar sagen letzte Angebot.

Punkt!
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Das Familiengericht hätte somit nur eine Auswirkung auf die Fälligkeit des Kaufpreises. Wie Ihnen aber bereits bei der Besichtigung mitgeteilt und in meiner gestrigen Mail geschrieben, könnten Sie das Haus bereits nach dem Notartermin, Grundschuldbestellung und Übergabeprotokoll nutzen.
Wenn das stimmt, kann der Notartermin für den Verkauf vereinbart werden (Grunderwerbsteuer in 2022). Danach kann auch die Grundschuld bestellt werden. Wann der Kaufpreis fällig ist, ist unabhängig der anderen beiden Punkte. Aber das Darlehen kann natürlich erst dann abgerufen werden, bzw. die Bank zahlt direkt an den Verkäufer zur Fälligkeit.

Wenn man bei einem Bauträger kauft, ist auch nach dem Notartermin die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, die Grundschuld wird eingetragen aber nur die erste Rate des Kaufpreises fällig (meist 30%) die restlichen 70% werden dann über die Bauphasen in Raten bezahlt.

P.S.: Die Grundschuldbestellung hat eigentlich nichts mit der Nutzung zu tun. Man kann auch im Notarvertrag einen sofortigen Kosten- Nutzenübergang beurkunden und eine Fälligkeit in 5 Jahren vereinbaren. Das will nur der Makler hier, um den Kaufpreis abzusichern.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Stand jetzt:
*Wir übernehmen keine Kosten Familiengericht
* Haus wird in den Zustand verkauft wie besichtigt
* Preis 515k oder 510k entschieden wir noch
Was soll das? Ihr habt doch 525k€ zugesagt, oder?

In den Notarvertrag muss rein:
- Kosten- /Nutzenübergang nach Eintragung der AV und Eintragung der Grundschuld
- Übernahme möglicher Kosten für das Familiengericht durch den Verkäufer

Dann seid ihr vermutlich noch dieses Jahr im Haus. Wobei eine AV und Grundschuld in Dresden auch schonmal länger dauert :-( , aber dafür könnt ihr und der Verkäufer nix.

Vielleicht dem Verkäufer vorschlagen, dass nach Beurkundung (nicht Eintragung) des Verkaufs und der Grundschuld der Kosten- /Nutzenübergang wäre. Dann könnt ihr am Tag nach dem Notarvertrag einziehen.
 
K

klaf333

Uns ist gerade aufgefallen...

Frau xxx hat gesagt das Familiengericht hat gesagt...
Nix da ,das bestätigt mir erst der Notar!

Auch warum gab es bis jetzt kein Notar Termin?
Wir hätten bereit gestanden...

Hier ist Klärungsbedarf (Notar) der zu mir erst Freitag gesagt hat, Familiengericht hat nichts gesagt!

Das muss erst bestätigt werden

Und wir wären ja längst beim Notar gewesen,wenn es möglich wäre...
Am Freitag mit Notar telefoniert und Aussage, er weiß Nichts vom Familiengericht und meldet sich wenn was bekannt wird
 
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