ᐅ Terrassenplanung Reiheneckhaus mit grossem Garten - An was denken?
Erstellt am: 04.08.25 13:41
ypg21.08.25 21:34
Bauherrin123 schrieb:
Problem ist aber ein anderes.Was zum Thema alternativer Terrassenbelag, der keine Genehmigung braucht, hast Du hier nicht verstanden?Arauki11 schrieb:
z.B. in ein Kiesbett gelegte Steinplatten ohne massiven Unterbau oder lose auf Pflastersteine aufgelegte Hölzer für eine Nebenterrassewiltshire schrieb:
Eine Terrasse am Ausgang von Schlafbereich und Split ist in Splitwiltshire schrieb:
Denke daran, dass bei Regen das Wasser irgendwo hin fließen wird und wo es dann hin soll. Hier gibt es je nach Material und Aufbau unterschiedliche Lösungen, die unterschiedlich kostenrelevant sind.11ant schrieb:
Stelle die Schaukeln normal auf die Wieseypg schrieb:
einfach zwei Liegestühle auf Rasen oÄnordanney schrieb:
Holzterrasse, die den Boden nicht versiegelt.nordanney schrieb:
offene „Lattenroste“ und keine Betonplatte drunter.Tolentino schrieb:
Hackschnitzelypg schrieb:
anderes Material als Steinzeugchand1986 schrieb:
Man kann auf 20cm Schotter auch einfach einen Magerrasen sähen.motorradsilke schrieb:
Gartenmöbel auch auf eine WieseMachsSelbst21.08.25 22:15
Gibt es beim Bauamt keine Sprechzeiten?
Abgesehen davon gibt es ja auch Architekten, Sachverständige und Anwälte, die sich mit den regionalen Vorschriften auskennen und gegen Einwurf kleiner Münzen Auskunft erteilen können.
Abgesehen davon gibt es ja auch Architekten, Sachverständige und Anwälte, die sich mit den regionalen Vorschriften auskennen und gegen Einwurf kleiner Münzen Auskunft erteilen können.
Bauherrin12324.08.25 11:22
ypg schrieb:
Was zum Thema alternativer Terrassenbelag, der keine Genehmigung braucht, hast Du hier nicht verstanden?Dich habe ich verstanden, aber bevor ich zu Alternativen greife, will ich wissen, ob ich es auch wirklich muss, und das solltest du verstehen, das wenn ich mehr versigelen darf, will ich es ausschöpfen dürfen, auch wenn es nicht jedem hier gefällt. Ich will genau wissen, was ich darf und was nicht, dann erst nach Alternativen schauen, kompromisse finden. Und mache Infos kamen erst im Verlauf, deshalb musste ich dann nochmals überlegen.
Nun habe ich mich lange mit den Gesetzen beschäftigt. Grundflächenzahl wird laut Gesetz auf mein gesamtes Grundstück und nicht auf Baufenster angerechnet. Warum.es teilweise eine Anrechnung auf Baufenster gibt weis ich nicht. Im Bebauungsplan und sonst wo gibt es keine Einschränkungen.
Bauherrin12324.08.25 11:30
MachsSelbst schrieb:
Gibt es beim Bauamt keine Sprechzeiten?
Abgesehen davon gibt es ja auch Architekten, Sachverständige und Anwälte, die sich mit den regionalen Vorschriften auskennen und gegen Einwurf kleiner Münzen Auskunft erteilen können. Doch gibt es, hab da angerufen und persönlich nachgefragt, jedes Mal eine nichtssagende Antwort die nicht bindend ist. Jetzt aber kenne ich mich besser und mehr aus, hab mich eingelesen und kann auch gezielter fragen. Leider ist unsee Bauamt sehr langsam und faul, bzw. wollen am liebsten auch kekne Bauanfragen, aber später kommen sie dan abreisen. Bei der Baugenehmigung war das auch schon ein Akt, wobei da unsere Architektin auch doof war und nicht ganz unbeteiligt. Man kanm sich nur nicht auf das Amt verlassen, dass man gute Beratung bekommt und dass die sich bemühen, lwtzendlich müsste ich eine Bauanfrage stellen.Bauherrin12324.08.25 11:34
Also ich möchte gerne eine Terrasse übers Eck bauen.
Nach § 14 Baunutzungsverordnung handelt es sich bei der Terrasse um eineNebenanlage, die demHauptgebäude funktional zugeordnet ist.- Die zulässige Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) von 0,4 für das 450 m² große Grundstück entspricht 180m². Unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung von 50 % für Nebenanlagen (§ 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung) ergibt sich eine maximal zulässige Grundfläche von 270 m².- Das geplante Wohnhaus (ca. 100 m²) sowie die geplante Terrasse (63 m²) liegen mit insgesamt163 m² deutlichunterhalbdieser Grenze. Auch wenn Gartenhaus, Stellplatz alles dazu kommen, liege ich drunter. Grundflächenzahl ist kein Problem bei mir.
Ich gehe daher davon aus, dass die geplante Terrasse als Nebenanlage auch außerhalb derBaugrenze zulässig ist.
Die Frage ist nur ob es wenn die zu grosd wird, als Hauptanlage zählt, dann darf sie nämlich nicht über das Baufenster. Für die Überdachung MUSS och einrn Antrag stellen, weil es nur über Baufenster geht.
Die Frage nun ist, wie ich strategisch an die Sache gehe.
Bauvoranfrage/antrag für Terrassenüberdachung muss ich stellen.
Nach § 14 Baunutzungsverordnung handelt es sich bei der Terrasse um eineNebenanlage, die demHauptgebäude funktional zugeordnet ist.- Die zulässige Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) von 0,4 für das 450 m² große Grundstück entspricht 180m². Unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung von 50 % für Nebenanlagen (§ 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung) ergibt sich eine maximal zulässige Grundfläche von 270 m².- Das geplante Wohnhaus (ca. 100 m²) sowie die geplante Terrasse (63 m²) liegen mit insgesamt163 m² deutlichunterhalbdieser Grenze. Auch wenn Gartenhaus, Stellplatz alles dazu kommen, liege ich drunter. Grundflächenzahl ist kein Problem bei mir.
Ich gehe daher davon aus, dass die geplante Terrasse als Nebenanlage auch außerhalb derBaugrenze zulässig ist.
Die Frage ist nur ob es wenn die zu grosd wird, als Hauptanlage zählt, dann darf sie nämlich nicht über das Baufenster. Für die Überdachung MUSS och einrn Antrag stellen, weil es nur über Baufenster geht.
Die Frage nun ist, wie ich strategisch an die Sache gehe.
Bauvoranfrage/antrag für Terrassenüberdachung muss ich stellen.
ypg24.08.25 13:06
Auch wenn sich an der Berechnung nichts ändert, eine Korrektur
Die Terrasse selbst ist baurechtlich eine Nebenanlage, gehört aber zu den 180qm, nicht zur Fläche der Überschreitung.
Ob die Terrasse ins Baufenster gehört, sagt Dir der Bebauungsplan.
Bauherrin123 schrieb:Nein, es gilt 180qm plus Überschreitung von bis zu 90qm für Garagen, Stellplätze und Auffahrten/Wege.
Unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung von 50 % für Nebenanlagen (§ 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung) ergibt sich eine maximal zulässige Grundfläche von 270 m²
Die Terrasse selbst ist baurechtlich eine Nebenanlage, gehört aber zu den 180qm, nicht zur Fläche der Überschreitung.
Ob die Terrasse ins Baufenster gehört, sagt Dir der Bebauungsplan.
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