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ᐅ Terrassenplanung Reiheneckhaus mit grossem Garten - An was denken?


Erstellt am: 04.08.25 13:41

nordanney16.10.25 08:40
Bauherrin123 schrieb:

Die Terrassenüberdachung erlauben sie mir, auf 3m zu bauen in der tiefe, aber nicht auf 4m.
Bauherrin123 schrieb:

Es spricht überhaupt nichts dagegen
Doch, das Gesetz.
Bauherrin123 schrieb:

und in der Regel bekommt man für so ein Bauvorhaben wie für meinen auch doe sondergenehmigung,
In der Regel hält man sich an Vorgaben. Das, was du bekommst, ist ein großes Entgegenkommen.
motorradsilke16.10.25 09:20
Bauherrin123 schrieb:

2mZypressen würden auch schon reichen, dem Nachbar einzuengen und zu verärgern, weil er ja keinen 180cm Zaun will, ist ihm zu hoch. Jedenfalls habe ich das auch gar nicht vor an der Grenze. Meinte nur das Verschattung bei anderen Sachen ein Problem sein könnte, aber nicht bei der Überdachung.
3m ist sehr wenig, es regnet rein, deshalb will ich mehr. Es liegt im ermessen des Sachbearbeiters und heute entscheiden sie so, morgen kann ein anderer sitzen, entscheidet anders. Wie gessgt, mein eigenes Grundstück geht noch 8m nach der 4m Terassenüberdschubg, dann kommt ein Grünstreifen der Stadt mit Bäumen und danach die Strasse. Es spricht überhaupt nichts dagegen, das Gesetzt bedarf, auch dass es weder Nachbarn einschränkt noch städtebaulich, dann es sondergenehnugt werden kann, köar nicht muss, aber warum nicht?
Doch, es spricht etwas dagegen: Dass du deinem schon winzigen Grundstück noch mehr Natur raubst. Das ist das, was wir von hier aus sehen können. Vielleicht gibt es noch mehr Gründe, die wir gar nicht sehen können.
kbt0916.10.25 09:36
Bauherrin123 schrieb:

ch habe das Haus so, das wenn ich auf die Terrasse gehe, habe ich nach 150cm die Baugrenze. Die Terrassenüberdachung erlauben sie mir, auf 3m zu bauen in der tiefe, aber nicht auf 4m.
Sie erlauben dir also schon eine Überschreitung der Baugrenze um 150 cm ... und jetzt willst du noch 100 cm mehr.
haydee16.10.25 09:46
Lass dich erstmal beraten, nicht dass sie dir die aktuelle Überschreitung noch entziehen.

Mehr versiegelte Fläche bedeutet weniger Fläche für Regenversickerung.
hanghaus202316.10.25 10:13
Darf denn die Überdachung an die Nachbargrenze?
nordanney16.10.25 10:30
haydee schrieb:

Lass dich erstmal beraten, nicht dass sie dir die aktuelle Überschreitung noch entziehen.
Ein Bauvorbescheid bzw. die daraus folgende Baugenehmigung kann eingeklagt werden. Schon selbst erlebt. Zurückziehen ist genauso wie eine bereits erteilte Baugenehmigung zurückzunehmen.
baugenehmigung