Architekten Rechnung - Höhe ok?

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F

Familie HV

Hallo liebe Community,

wir haben Kontakt mit einem Architekten gehabt mit dem wir uns leider nicht einigen konnten.
Der Sachverhalt:
- im letzten Jahr hatten wir das erste Beratungsgespräch bei ihm für 2 Stunden (dies haben wir auch bezahlt in Höhe von Sage und Schreibe 418€)
- Danach hat er darauf bestanden, dass er bei unserer Gemeinde mit Skizzen vorspricht & diese Skizzen dafür natürlich vorfertigt. (Haben wir per Mail auch zugestimmt, da wir ja keine andere Wahl hatten)
- Diese Skizzen waren zum Teil überhaupt nicht auf den Bebauungsplan abgestimmt.
- Wir wollten uns dann mit ihm zusammensetzen um den Vertrag mit Ihm zu besprechen (13 Seiten) & zuhause durchzulesen. Allerdings hat er sich komplett dagegen entschieden, uns den Vertrag mit nachhause zu geben um ihn in Ruhe durchzulesen.
- Dies kam uns natürlich dann komisch vor & am nächsten Tag haben wir ihm erneut geschrieben, dass wir den Vertrag gerne noch mal zuhause lesen möchten.
- Daraufhin kam keine Rückmeldung mehr von ihm (seit 3 Monaten)
- Heute hatten wir eine Rechnung im Briefkasten in Höhe von 1720€!!

In der Rechnung enthalten:
- Einarbeitung in den Bebauungsplan (2h)
- Vorsprechen bei der Gemeinde (1h)
- Entwurfsskizzen (4h)

Was sollen wir nun machen?

Danke schon mal, Gruß
 
G

guckuck2

Zwei mögliche Perspektiven:
1) Ihr habt ihm einen mündlichen Auftrag erteilt zur Gemeinde zu gehen und dafür Skizzen zu fertigen. Ihr wart so doof, trotz der ersten hohen Rechnung für die Erstberatung, dies ohne Vergütungsvereinbarung zu machen. Also zahlt ihr erneut Lehrgeld.
2) Abtauchen. Soll er doch klagen.
 
K

knalltüte

Hallo liebe Community,

...- Danach hat er darauf bestanden, dass er bei unserer Gemeinde mit Skizzen vorspricht & diese Skizzen dafür natürlich vorfertigt. (Haben wir per Mail auch zugestimmt, da wir ja keine andere Wahl hatten)
...
Warum keine Wahl? Der Sachverhalt scheint mir nicht klar.
Wortlaut der E-Mail wäre hier wohl wichtig für einen Juristen.

Wenn jedoch ein Auftrag (rechtsgültig?) zustande gekommen ist hat der Architekt doch auch Anspruch auf Bezahlung?!

Sorry, aber hier habt ihr (weil ihr meintet ihr müsstet?) blauäugig einen Auftrag erteilt. Keiner MUSS "so etwas" zustimmen!!
 
H

hampshire

So habe ich das verstanden: Der Architekt hat ein Vorgehen vorgeschlagen, ihr habt zugestimmt und er hat den Job erledigt. Rechnung wird bezahlt.
Die Preise sind kein Schnäppchen aber auch nicht beanstandenswert hoch - selbst wenn es Nettopreise sein sollten.
Einen Vertrag nicht mit nach Hause nehmen zu können wäre für mich ebenfalls ein Ausschlusskriterium gewesen. Hat aber nichts mit dem Auftrag zuvor zu tun.
Dass die Rechnung erste jetzt kam ist auch OK.
Sei einfach froh, dass Dir das zu Beginn passiert ist und nicht im späteren Bauverlauf - dann kostet solches Abspracheverhalten schnell ein Vielfaches. Guter Wachrüttler.
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

- Heute hatten wir eine Rechnung im Briefkasten in Höhe von 1720€!!
In der Rechnung enthalten:
- Einarbeitung in den Bebauungsplan (2h)
- Vorsprechen bei der Gemeinde (1h)
- Entwurfsskizzen (4h)
Entspricht nem Stundenlohn von 245 EUR! Capeau! Gut es waren ja noch 15 Eur Kopierkosten dabei.
Im Ernst, erst mal nichts machen und ja nicht zahlen, das Geld ist weg! Lasst Euch von nem Anwalt für Bau- und /oder Vertragsrecht beraten. Rechtsschutzversichert? Zur Not koste es nen hunderter. Ich sehe den mündlichen Vertrag in diesem Umfang nich und zudem liegt die Beweislast beim Architekten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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