Reihenmittelhaus im Bebauungsplan Gebiet: Genehmigungsfreistellungsverfahren oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren?

B

Baufuchs15

Hallo zusammen,
laut Architekt sind wir 100% im Bebauungsplan, aber in dem Neubaugebiet gab es schon diverse Rechtsstreitigkeiten.

Kosten 0€ im Freistellungsverfahren vs. ca. 750€ im vereinfachten Verfahren.
Die Zeit (4 Wochen vs. 3 Monate) wäre uns egal.

Hilft die Genehmigung im vereinfachten Verfahren bei etwaigen Streitigkeiten mit den Nachbarn?
Was würdet ihr machen?

Der Bebauungsplan kann bei uns nicht mehr gekippt werden. Das Argument des Bestandsschutzes und der Legalisierung des Bauvorhabens verbleiben.

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Guten Tag,

ich habe Deinen link entfernt; bitte beachte die Forenregeln.

Vielen Dank!
Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

Kosten 0€ im Freistellungsverfahren vs. ca. 750€ im vereinfachten Verfahren.
Die Zeit (4 Wochen vs. 3 Monate) wäre uns egal.
Ich nehme an, es geht um vereinfachtes genehmigungsverfahren ./. regulärer Bauantrag? Wobei ersteres in NRW auch etwas Geld kostet; aktuell € 50,00.

Hilft die Genehmigung im vereinfachten Verfahren bei etwaigen Streitigkeiten mit den Nachbarn?
Was würdet ihr machen?
Im regulären Bauantragsverfahren prüft die genehmigende Behörde (und noch einige mehr), ob Dein Bauantrag genehmigt werden kann. Bedeutet, der Bebauungsplan und eventuelle Befreiungen werden genauestens geprüft; jedenfalls in NRW und ich unterstelle, daß es in HE nicht anders sein wird. Nachbarn können zu jeder Zeit und bei jedem Verfahren gefordert sein ;)

Weshalb willst Du vom Bebauungsplan abweichen? Du hast Dich doch schließlich für genau jenes Grundstück im genau jenen Bebauungsplan-Gebiet entschieden?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Baufuchs15

Der Vollständigkeitshalber, bei uns in Hessen ist das Verfahren zur Bauanzeige nach HBO §56 genannt Genehmigungsfreistellung (4 Wochen). (in manchen Bundesländern heißt dies vereinfachtes Verfahren)
Dann gibt es das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach HBO §57 (3 Monate) und schließlich das normale Verfahren nach HBO §58.

Bei 57 und 58 bekommt man eine Baugenehmigung, bei 56 nicht.

Wir weichen laut Architekt nicht vom Bebauungsplan ab und ich möchte das auch gar nicht, aber das muss ja nicht stimmen. Fehler passieren schnell. Mir ging es um die rechtlichen Konsequenzen und Vor- und Nachteilen beim Bau und später im Bezug auf §56 oder §57. Was ist bei Ärger mit den Nachbarn, etc.
 
N

nordanney

Fehler können passieren - völlig egal mit welchem Paragraphen Ihr baut. Stress gibt es dann (ggf.) so oder so;)

Ni die günstigste Variante und gut ist es.
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
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