Wenn ich hier nicht komplett auf dem Holzweg bin, gibt es verpflichtend nur die Gebäudeschlussvermessung, bei der nur das Gebäude vermessen wird.Hö? Das Haus inkl. Nebenanlagen wird doch nach Fertigstellung verpflichtend eingemessen irgendwann?
Ich vermute, dass Garagen und Wintergärten als Nebengebäude zählen und somit fürs Liegenschaftskataster mit einmessen werden müssen. Bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl ging es mir ja um die Versiegelung durch Terrasse und Stellplätze und die dürften meines Erachtens im Zuge der Gebäudeschlussvermessung nicht vermessen werden.Also mein Schwiegervater hatte extra gewartet, weil er die Garage gleich mit einmessen lassen wollte... und ein Bekannter hat erst vor nem Jahr seinen Wintergarten einmessen lassen... müssen.