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ᐅ Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet


Erstellt am: 18.10.23 11:29

redman9618.10.23 11:29
Moin zusammen,

haben in einem Neubaugebiet gebaut, in dem die Vorgaben zur Versiegelung bzw. zur Grundflächenzahl recht straff sind.

Bin mir sicher, dass einige Nachbarn die Vorgaben recht deutlich überschritten haben. Bei uns ist eine Terrasse geringfügig größer, als in der Bauanzeige angegeben, vom Gartenlandschaftsbauer umgesetzt worden. Was uns etwas unruhig macht.

Hat jemand Erfahrungen, in wie fern das vom Bauamt überhaupt überprüft wird bzw. ob eine geringfügige Überschreitung überhaupt auffällt bzw. wie diese geahndet werden würde? Was wäre die Konsequenz? Strafe und Rückbau?

Danke vorab für die Antworten!
KarstenausNRW18.10.23 11:37
Sorry, aber das ist so abhängig im schlimmsten Fall von der einzelnen Person, die die Fertigstellung bei Euch abnimmt, dass man keine Aussage treffen kann. Und dann natürlich auch noch abhängig davon, ob mit Freisteller/Kenntnisnahmeverfahren oder Baugenehmigung gebaut wird. Und auch abhängig davon, wie stark die Abweichungen sind.

Es kann also von "das wird gar nicht geprüft" bis zum knallharten "bitte Rückbau bis zum XXX" gehen.

Geringfügige Überschreitungen fallen aber in der Regel erst gar nicht auf, da meistens nicht penibel geprüft wird.
redman9618.10.23 12:17
Es handelt sich um eine sog. Genehmigungsfreie Baumaßnahme nach Paragraph 62 NNauO.

Die Fertigstellung hatten wir über ein in der Bauanzeige beigefügtes Formblatt "Statistik der Baufertigstellungen" des Landesamt für Statistik Niedersachsen angezeigt und dem Bauamt in den Briefkasten geworfen.

Ist denn überhaupt mit einer Abnahme der Fertigstellung zu rechnen, ist das ein Standard-Vorgehen?
11ant18.10.23 12:30
redman96 schrieb:

haben in einem Neubaugebiet gebaut, in dem die Vorgaben zur Versiegelung bzw. zur Grundflächenzahl recht straff sind.
Bin mir sicher, dass einige Nachbarn die Vorgaben recht deutlich überschritten haben. Bei uns ist eine Terrasse geringfügig größer, als in der Bauanzeige angegeben, vom Gartenlandschaftsbauer umgesetzt worden.
Dann ist die gute Nachricht, daß entsprechend viele Nachbarn Grund haben, von sich aus keine Überprüfungen anzuleiern. Aber die schlechte Nachricht ist, daß das Amt mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später aufmerksam wird und einen Handlungsbedarf sehen wird. Für das Amt ist der Garten-Landschaftsbauer nicht prozeßbeteiligt, sondern nur Dir zur Sorgfalt verpflichtet. Wenn er die Übertretung der Grundflächenzahl eigenmächtig verzapft hat, dann kündige ihm an, ihn auf Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes in Anspruch zu nehmen. Aber besprich´ das mit Deinem Anwalt. Angesichts der allgemein novellierten Bußgeldhöhen würde ich nicht darauf bauen, daß die Verwarnung billig würde. Weshalb schaut man nicht darauf, wenn man einen strengen Bebauungsplan hat ?
xMisterDx18.10.23 20:52
Kann ich bestätigen. Hier gab es vor Kurzem einen Vor-Ort-Termin mit der Stadt, weil einige Eigentümer von einem Einzelnen verpfiffen worden sind. Die haben ihren Zaun direkt auf die Grenze zum öffentlichen Raum gesetzt und damit natürlich zumindest einen Teil der Fundamente illegal errichtet, auf Grund, der ihnen nicht gehört.

Da gehts um 10, 20 Zentimeter, aber im Raum steht eine durchaus nicht unerhebliche Strafe und der Rückbau der Zäune.
KarstenausNRW18.10.23 21:55
redman96 schrieb:

Ist denn überhaupt mit einer Abnahme der Fertigstellung zu rechnen, ist das ein Standard-Vorgehen?
Nein, eine Abnahme erfolgt dann nicht mehr. Was aber nicht bedeutet, das haben andere auch schon geschrieben, dass man "verpfiffen" wird.

Meine persönliche Meinung: Ihr habt Mist gebaut und Euch nicht an die Bebauungsplan Vorgaben gehalten. ABER - wenn es tatsächlich nur eine Kleinigkeit ist und nicht auffällt, also auch nicht missgünstigen Nachbarn, die vielleicht Stress mit dem Bauamt bekommen, kräht da kein Hahn mehr nach und ich würde mich entspannt zurücklehnen.
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