Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet

4,80 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet
>> Zum 1. Beitrag <<

X

xMisterDx

Also mein Schwiegervater hatte extra gewartet, weil er die Garage gleich mit einmessen lassen wollte... und ein Bekannter hat erst vor nem Jahr seinen Wintergarten einmessen lassen... müssen.
 
R

redman96

Also mein Schwiegervater hatte extra gewartet, weil er die Garage gleich mit einmessen lassen wollte... und ein Bekannter hat erst vor nem Jahr seinen Wintergarten einmessen lassen... müssen.
Ich vermute, dass Garagen und Wintergärten als Nebengebäude zählen und somit fürs Liegenschaftskataster mit einmessen werden müssen. Bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl ging es mir ja um die Versiegelung durch Terrasse und Stellplätze und die dürften meines Erachtens im Zuge der Gebäudeschlussvermessung nicht vermessen werden.
 
WilderSueden

WilderSueden

Hier in BW werden Wohngebäude und Nebenanlagen vermessen. Mit der Einmessung zu warten ist nicht verkehrt, da sich die Kosten nach den Baukosten berechnen und in der Regel einmal für alles kommen günstiger ist.
 
Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3155 Themen mit insgesamt 42833 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet
Nr.ErgebnisBeiträge
1Frage zum Vermessen einen Grundstücks bezgl. Eingabeplan 16
2Dachterrasse auf Garagen 10
3Bedeutung raumwirksamer Garagen 13
4Wohnen auf Werkstatt / Garagen - Seite 221
5Garagen in NRW ab 2019 genehmigungsfrei? - Seite 212
6Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen? 50
7Kosten Garagen mit Kran setzen 20

Oben