Pflasterungsarbeiten nachbessern

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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A

aero2016

Dass man Sonderwünsche extra Benennen muss, ist logisch. Auch, dass man sagen muss welcher Stein es sein soll. Denn da gibt es ja theoretisch tausende Möglichkeiten... das kann kein Handwerker ahnen was der Bauherr möchte.
Aber selbst wenn der Bauherr nicht vorher explizit sagt, welche Steine er möchte: fragt der Handerket dann nicht nach? Liefert er irgendwelche an? ich denke nicht.

aber hier stellt es sich meiner Meinung nach auch ganz anders dar. Es wurde eine Auffahrt bestellt. Und da gibt es nur eine einzig denkbare Möglichkeit, auf welches Niveau diese gepflastert werden kann: auf das der Straße. Hier ist also dem
Handwerker von vorneherein völlig klar, was der Bauherr möchte. Natürlich hätte der Handwerker dann die Höhe der endgültigen Straße berücksichtigen müssen.

Dem Bauherr zu sagen er hätte das vorher halt eindeutig sagen müssen, ist hier nicht angebracht, da es die einzig denkbare Möglichkeit ist eine Auffahrt zu bauen.
Ich sage doch dem Gartenmenschen auch nicht, dass er den Rollrasen mit der grünen Seite nach oben Verlegen soll, oder dem Fentserbauer, dass der Rollladen nach außen vor das Fenster und nicht auf die Innenseite kommt.
 
Sunny

Sunny

Du hast ja Recht! Aber manchmal ist es wohl besser etwas mehr zu kommunizieren. Denn wäre dies geschehen, dann müssten hier jetzt nicht im Forum schon 4 Seiten mit Fragen und Antworten gefüllt sein, die ja so wie es aussieht auch keine befriedigende Lösung für den TE bringen. Der der TE hätte wohl am liebsten gehört: "Ja, eindeutig klar. Der Handwerker hat Schuld und zahlt alles."
 
D

DG

Achtung, Privatmeinung!

Manche Argumentationen hier sind schon echt feierlich.

Wenn Ihr ein Dach bestellt, sagt Ihr dann auch explizit, dass es dicht sein und das komplette Haus überdecken soll? Wenn Ihr Fenster bestellt, sagt Ihr dann explizit, dass die in die Mauer-Öffnungen passen sollen? Wenn Ihr Steckdosen anzeichnet, sagt Ihr dann auch explizit, dass das dahinter liegende Stromkabel auch bis zur Steckdose reichen soll?

Face it - der Handwerker ist ein Volltrottel. Das Niveau der Straße im Endausbau ist zumindest grob bis auf ein paar cm bekannt bzw. kann binnen einer Minute beim Bauamt telefonisch erfragt werden. Das steht in jedem Bebauungsplan, im Bauantrag und kann auch schon rein logisch anhand der Baustraße so halbwegs definiert werden. Änderungen/Anpassungen sind möglich, muss man sich halt informieren. Tut er das nicht und passt sich auch nicht an die Nachbargrundstücke an, ist das mE grob fahrlässig, hätte man allerdings auch gar nicht erst abnehmen dürfen, sondern gleich 50% einbehalten können/sollen.

Das hat mit der höheren Bodenplatte auch rein gar nichts zu tun, es sei denn ... man ist bei der Ausführung des Baus in Abweichung vom Bauantrag um 50cm nach oben abgewichen und hat dem Pflasterer den veralteten Bauantrag als Ausführungsgrundlage gegeben; was aber nicht sein kann, denn dann müsste er 50cm zu hoch sein und nicht 20cm (wenn die Straße korrekt nach Planung ausgebaut und nicht zufällig um 30cm höher ausgeführt wurde).

Ich würde daher eine Frist von 4 Wochen setzen, in der er das kostenfrei korrigiert - falls nicht, würde ich ihm zwei Alternativen andeuten, die definitiv noch schlechter sind.

MfG
Dirk Grafe
 
tomtom79

tomtom79

@Dirk Grafe Leide wirst du mit deiner Meinung nicht Recht bekommen.
Ich kenne dutzende ähnliche Beiträge aus dem grünen forum.

Dort heißt es dann immer von den sogenannten Experten was wurde vereinbart. Und wenn man keine Ahnung hat dann muss man einen Planer beauftragen.
Genau so wird es vor Gericht wenn es dazu kommen sollte enden.
 
Jochen104

Jochen104

Ich gebe dir recht @Dirk Grafe , der Handwerker hätte fragen können.
Aber um bei deinem Dach Beispiel zu bleiben: Der Dach ist kann dicht sein, obwohl der Handwerker 30 Grad Dachneigung erstellt hat und der Bauherr eigentlich 45 Grad wollte. Wenn der Bauherr dem Handwerker das nicht mitteilt...
Wir werden das hier aber nicht klären können, solange der TE @STREUSALZ hier nicht den genauen Auftrag, alle weiteren Absprachen und Fotos zur Verfügung stellt.
Und selbst wenn sich herausstellt, dass der Handwerker mist gebaut hat, werden vor Gericht mindestens folgende Punkt mit einbezogen:
Und auch als Laie kann man sich abends mal anschauen gehen, ob das alles passt. Dann hätten vielleicht nur die Randsteine gesessen. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, gibt es Sachverständige und Bauleiter, die so etwas gegen kleines Geld machen.

Du warst ja aber scheinbar auch ein halbes Jahr mit dem Ergebnis zufrieden. Warum hätte der Auftragnehmer dann etwas anderes erstellen sollen?
Die Arbeit wurde von Dir abgenommen?
Hiervon gehe ich aus, wenn der TE die Einfahrt ein halbes Jahr genutzt hat.

Und schon hat der TE nichts mehr gewonnen.
 
H

HilfeHilfe

Vollzitat von @Neige gelöscht und durch direkte Anrede ersetzt, da Antwort eindeutig zuzuordnen ist.
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@Dirk Grafe

aha jetzt muss der handwerker auch noch den Architekten spielen und die pläne studieren bzw. die info einholen ? Was soll er noch machen , Kaffee holen und Frühstück vorbereiten und nach Feierabend noch Grill anschmeissen ?

Irgendwo hört die Dienstleistung an
 
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