Pflasterungsarbeiten nachbessern

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Pflasterungsarbeiten nachbessern
>> Zum 1. Beitrag <<

A

Abzahler

Ich bin da beim TE. Wenn ich 'eine Auffahrt pflastern' in Auftrag gebe, dann fängt die Auffahrt an der Straße an und nicht in irgendeiner dem Handwerker beliebig ausgedachten Höhe.
 
U

Username_wahl

Ich finds schon erstaunlich, dass immer der Bauherr = Laie an allem schuld sein soll und nicht der Handwerker = Profi, der doch genau weiß auf was es ankommt. Soll man dem Chirurgen vor der OP auch erklären, wie er zu operieren hat und dass man gerne ein funktionierendes Behandlungsergebnis hätte ?
 
Jochen104

Jochen104

Der Bauherr wusste aber von dem späteren Straßenniveau. Der Handwerker nicht. Wer hat jetzt den Informationsvorsprung? Wer kann die Informationen einfach weitergeben, hat es aber nicht getan?

Klar, der Handwerker hätte nach der Höhe fragen können. Aber wenn ich einen Auftrag erteile, muss ich zumindest mitteilen, wie das Ergebnis aussehen soll.

Und auch als Laie kann man sich abends mal anschauen gehen, ob das alles passt. Dann hätten vielleicht nur die Randsteine gesessen. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, gibt es Sachverständige und Bauleiter, die so etwas gegen kleines Geld machen.

Du warst ja aber scheinbar auch ein halbes Jahr mit dem Ergebnis zufrieden. Warum hätte der Auftragnehmer dann etwas anderes erstellen sollen?

Aber ein halbes Jahr später den Handwerker dafür verantwortlich zu machen, dass die Auffahrt nicht funktioniert weil eine Höheninformation nicht vom Auftraggeber übermittelt wurde, finde ich schon fast frech.
 
E

EinMarc

So lange du nicht den exakten Wortlaut des schriftlichen Auftrages hier rein postest ist das alles Rätselraten. Denn darauf kommt es an, wenns hart auf hart kommt.

Ob und wer da hätte denken oder informieren müssen, ist erstmal zweitrangig, so lange man nicht weiß, was beauftragt war.

Erfahrungsgemäß halten die Handwerker ihre Angebote oft recht spartanisch, um nicht auf spezielle Details festgenagelt werden zu können. Geht allerdings nicht immer gut...

Daher nochmal:
Unterschriebenen Auftrag im Wortlaut posten, dann kann man weiter sehen, ob eine Schadenersatzpflicht des Handwerkers hergeleitet werden könnte. Steht da nicht etwas ähnliches drin wie "von Niveau x auf Niveau Y" ist es ziemlich sicher ein Streitfall und damit bei dem Streitwert den Prozess nicht wert.

Steht etwas verwertbares drin, macht das den Prozess auch nicht rentabler, aber man kann damit dem HW sehr schnell klar machen, dass ein Vergleich sinnvoll wäre.
 
Y

ypg

Die Arbeit wurde von Dir abgenommen?

Das ganze ist hier etwas Rätselraten, wir wissen auch nicht, wie Dein Auftrag lautete... Aber eins stimmt wohl: es wurde von Dir nicht angewiesen, die spätere Höhe mit einzubeziehen, ansonsten wäre es wohl auch nicht einbetoniert worden.
Ich kenne es so, dass man vorn provisorisch arbeitet und der Handwerker später nochmal die Enderledigung macht.
 
E

EinMarc

@ypg
Sehr guter Punkt! Ich hatte automatisch angenommen, dass das nicht der Fall sei, aber wenn das auch noch stattgefunden haben sollte, ist das meiste eh gelaufen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1492 Themen mit insgesamt 20644 Beiträgen

Ähnliche Themen
16.10.2020Planung der Auffahrt für großes Hanggrundstück - 25% Steigung Beiträge: 43
07.11.2023Auffahrt erstellen mit 25% Steigung? Beiträge: 23
26.06.2016Terrasse und Auffahrt Beiträge: 55

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben