Neubau: Energiesparnachweis/Energieausweis, Kosten nachprüfen

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O

Orschel

Wie ist das gemeint? Es ist nicht zulässig Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung Ergebnissen zu dimensionieren. Das Gleiche betrifft quantitative Aussagen zum tatsächlichen Bedarf bzw. Verbrauch.

v.g.
Ich frage noch mal genauer nach auf welchen Grundlagen die Heizungsanlage geplant ist. Ich ging davon aus das es auch aufgrund des Energieausweises geplant wurde, wenn dieses nicht zulässig ist, denke ich das andere Grundlagen herangezogen wurden.

Im übrigen habe ich herausgefunden das der Energiepaß normalerweise nicht in dem Architektenhonorar inbegriffen ist, sondern als Beratungsleistung extra vergütet wird. Daher wäre es toll wenn jemand eine Hausnummer hat, was so etwas kosten könnte.
 
E

E.Curb

Moin,

ich glaube, was Ihr meint ist der Wärmeschutznachweis, der natürlich zur Baugenehmigung gehört. Allerdings wird dieser in der Regel mitnichten vom Architekten ausgestellt. Es handelt sich um einen sogenannten bautechnischen Nachweis. Dieser wird meist zusammen mit dem Standsicherheitsnachweis vom Statiker gemacht.

Er gehört deshalb nicht zu den Leistungen des Architekten

Gruß
 
O

Orschel

Moin,

ich glaube, was Ihr meint ist der Wärmeschutznachweis, der natürlich zur Baugenehmigung gehört. Allerdings wird dieser in der Regel mitnichten vom Architekten ausgestellt. Es handelt sich um einen sogenannten bautechnischen Nachweis. Dieser wird meist zusammen mit dem Standsicherheitsnachweis vom Statiker gemacht.

Er gehört deshalb nicht zu den Leistungen des Architekten

Gruß
Richtig, unser Statiker hat diesen wohl erstellt. Kostenpunkt für das ganze soll allerdings bei 2.000€ liegen, was mir viel zu hoch erscheint. Bekannte welche auch gebaut haben, sogar etwas größer, hatten diesbezüglich Kosten in Höhe von ca. 600€...
Am Freitag sitzen wir diesbezüglich zusammen und dann werde ich mir erläutern lassen was in diesen 2.000€ inbegriffen ist! Sollte dieser Betrag nur für den Wärmeschutznachweis sein, werde ich diesen Betrag definitiv nicht bezahlen.
 

€uro

Richtig, unser Statiker hat diesen wohl erstellt. Kostenpunkt für das ganze soll allerdings bei 2.000€ liegen, was mir viel zu hoch erscheint.
Das dürfte das Gesamtpaket (Statik, Brand- u. Schallschutz, Energieeinsparverordnung Nachweis) des Statikers sein. Auf den Energieeinsparverordnung Nachweis dürften dabei für ein normales Einfamilienhaus, je nach Geometrie, ca. 350 € entfallen.
Leider sind Statiker selten auch Energieberater bzw. TGA Planer.

v.g.
 
O

Orschel

Das dürfte das Gesamtpaket (Statik, Brand- u. Schallschutz, Energieeinsparverordnung Nachweis) des Statikers sein. Auf den Energieeinsparverordnung Nachweis dürften dabei für ein normales Einfamilienhaus, je nach Geometrie, ca. 350 € entfallen.
Leider sind Statiker selten auch Energieberater bzw. TGA Planer.

v.g.
Statik ist auf jeden Fall nicht drin, das kommt extra. Brand und Schallschutz allein sollten auch keine 1.500€ ausmachen, wenn ich den Energieeinsparverordnung Nachweis jetzt sogar mal mit 500€ zugrunde lege...

Ich sehe schon das hier massiv Klärungsbedarf besteht. Auf Nachfrage wurde die Heizung im übrigen wohl doch von unserem Heizungsbauer nach unserem Energieeinsparverordnung Nachweis ausgesucht. Habe mich nun auch noch mal schlau gemacht und ich denke ich nehme noch mal Geld in die Hand und mache eine separate Heizlastberechnung... Denn bisher wurde die Heizung mit einer Heizkraft von 10KW ausgesucht. Gebäudegröße liegt bei 240m² wobei 30m² auf Kellerräume entfallen.
 

€uro

Statik ist auf jeden Fall nicht drin, das kommt extra. Brand und Schallschutz allein sollten auch keine 1.500€ ausmachen, wenn ich den Energieeinsparverordnung Nachweis jetzt sogar mal mit 500€ zugrunde lege...
Das sieht insgesamt von den Kosten nicht gerade rosig aus
... Auf Nachfrage wurde die Heizung im übrigen wohl doch von unserem Heizungsbauer nach unserem Energieeinsparverordnung Nachweis ausgesucht...
Der Nachweis ist immer der grobe Fahrplan, mehr nicht. Ob hier von einem Statiker tatsächlich die sinnvollste Lösung gewählt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Hierzu wäre aus Sicht der Grundlagenfeststellung eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs in Abhängigkeit der gewählten Bausubstanz, des Klimastandortes und des Nutzerverhaltens erforderlich. Aus diesem tatsächlichen Bedarf kommt man schlußfolgernd in Zusammenhang mit der jeweiligen techn. Lösung für Heizung, Warmwasser-Bereitung, LtM zu dem tatsächlich zu erwartenden Verbrauch. Allein diese Betrachtung führt zu einer belastbaren Bewertung der jeweils notwendigen Investitionen.
Der HB kann aus dem Nachweis bestenfalls die Bauteilgeometrie und U-Werte der Bauteile, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung m/o Wärmerückgewinnung die ermittelten Luftmengen gemäß Luftmengenplan nach DIN 1946-6 und das durch den Nachweis vorgegebene Konzept (Wärmeerzeuger etc.) für seine Berechnungen verwenden!
... und mache eine separate Heizlastberechnung...
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist alleinig nicht ausreichend, insbesondere wenn Brennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelleter als Wärmeerzeuger angedacht wurden.
Moderne Heizungsanlagen können sehr effizient sein, allerdings nur, wenn eine komplette und umfassende Dimensionierung/ Berechnung aller Komponenten vorliegt. Hierzu zählen u.A. die Heizflächen und z.B. die Anlagenhydraulik.
Bei einem offenen Lagerfeuer benötigt man dies allerdings nicht!

Dass Bauherren bei GU Vorhaben hinsichtlich der Anlagentechnik über den Tisch gezogen werden, ist inzwischen bekannt. Bei der teureren freien Architektenplanung sollte man das nicht vermuten. Hier wird anscheinend das "schnelle Geld" auf Kosten des Bauherren gemacht.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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