Möglichkeit ein Denkmalgeschütztes Grundstück zu teilen?

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B

Battosai

Hallo ihr Bauexperten,
Folgende Situation:
Wir Wohnen auf einen Mehr Generationen Grundstück mit 2 eigenständigen Wohnhäusern.

Haus 1: unten Meine Eltern, und in der 1etage Meine Frau und ich.

Haus 2: unten Oma und Opa, 1etage Tante plus Kinder.

Haus 1 ist so zu sagen das erbe meiner Mutter und Haus 2 für meine Tante.

Nun wollen wir in ca 2 Jahren anfangen zu bauen (jetzige Wohnung ist Altbau und ist unterandefem von der Raum Aufteilung nicht zufrieden stellend) und Informieren uns schon mal.

Jedenfalls wurde die linke Seite meiner Mutter zugesagt und die rechte meiner Tante.

Nun haben wir auf den Grundbuch Ausdruck gesehen das das Grundstück im ganzen zur "Zelle" meiner Tante gehört.

Frage: kann man ein denkmalgeschütztes Grundstück teilen? Damit wir auch rechtlich gesehen unsere Seite als Eigentum haben?
 
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W

Wastl

Am einfachsten findest du es raus, wenn du dein zuständiges Landesamt für Denkmalpflege anrufst und dort nachfragst. Ist dein Grundstück, also die Gartenanlage als Denkmalschutz eingetragen, oder die Häuser?
 
B

Battosai

Das Grundstück mit den alten Scheunen und Ställen. Die Häuser selber nicht.
 
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B

Bauexperte

Hallo,

Frage: kann man ein denkmalgeschütztes Grundstück teilen? Damit wir auch rechtlich gesehen unsere Seite als Eigentum haben?
Natürlich, am Grundsatz der Teilung ändert ja der denkmalgeschützte Bau erst mal nichts; er ist relevant für eventuelle Umbauten und deshalb muß das zuständige Amt in solchen Fällen hinzugezogen werden.

Du solltest aber zuvor in der Familie klären, ob Deine Tante überhaupt einer Teilung zustimmen würde; faktisch/real ist sie Eigentümerin und es liest sich für mich, als sei das Erbe schon verteilt worden. Falls ja, statte dem Bauplanungs-/Denkmalamt einen Besuch ab und trage Deinen Wunsch vor; so erfährst Du auch gleich, was es denkmaltechnisch zu beachten gibt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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