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nam-1
ich denke mal auch, ein Heizungsausfall , und das wo du die Wohnung mit einen Heizlüfter heizen konntest berechtigt nicht zu einer Mietminderung.
Hier kann man max die erhöhte Stromrechnung gegen rechnen, aber auch da wird es schwer, denn wie willst du nachweisen wieviel Strom du nun unbedingt fürs Heizen ausgeben hast?
Hier kann man max die erhöhte Stromrechnung gegen rechnen, aber auch da wird es schwer, denn wie willst du nachweisen wieviel Strom du nun unbedingt fürs Heizen ausgeben hast?