Mietminderung möglich?

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Nicko-1

Bei mir ist vor gut einer Woche die Heizung ausgefallen. Ich habe das meinem Vermieter sofort mitgeteilt, er hat den Schaden aber erst heute behoben. Eine Woche musste ich mit Heizlüftern für etwas Wärme sorgen! Jetzt will ich für diesen Zeitraum die Miete mindern. Mein Vermieter will das nicht akzeptieren, schließlich hätte er doch die Heizung wieder in Gang gebracht. Da ich mit ihm schon häufiger Stress hatte, möchte ich dieses Mal "klare Kante" zeigen. Die Frage ist nur, ob eine Mietminderung in dem Fall angemessen und rechtens ist. Kann mir jemand von euch diese Frage beantworten? Danke!! :)
 
C

Campino-1

Hi Nicko,
als Mieter hast du ein Recht auf eine mängelfreie Wohnung, sobald ein Mietmangel auftritt, darfst du sofort die Miete mindern, du musst keine Frist abwarten. Du kannst für diese eine Woche die Miete mindern. Die Regelung gilt zumindest in Deutschland.
 
M

MODERATOR

Hallo Nicko,

Sie gehen rechtlich am sichersten, wenn Sie sich an einen Mieterverein wenden. Im Grunde hat Campino schon recht; die Wohnung muss mangelfrei sein, bei Mietminderungen sollte man aber rechtlich einwandfrei vorgehen, d.h. die Höhe der Minderung passend vornehmen und eine evtl. Frist beachten - sonst gibt es wieder Ärger.
 
S

sonnenschein-1

Eine Mietminderung ist leider sehr selten bei einer Mietwohnung. Ich kenne bisher nur die Mietsteigerung, aufgrund von Inflation und anderen steigenden Kosten.

Aber natürlich kann eine Mietminderung nicht ausgeschlossen werden, so z.B. wenn etwas ersetzt und erneuert werden muss, oder wann ein Schaden (z.B. Wasserschaden) entsteht.
 
T

toggi2008-1

Salü Nicko

Wenn Du die Wohnung mit den Heizlüftern heizen konntest, gibt es je keinen Grund für eine Mietminderung. Es ist ja nirgendwo vorgeschrieben wie eine Wohnung zu heizen ist. Du hast neben dem recht auf eine mängelfreie Wohnung auch die Pflicht zur Mithrilfe bei der Schadensbegrenzung, was Du
vorbildlich gemacht hast. Die Zusatz-Kosten für den Strom der Heizlüfter solltest Du jedoch geltend machen können. Im anderen Fall müsstest Du beweisen können, dass die Wohnung nicht warm genug
war, z.b. durch Temperatur-Messungen innen+außen über einige Tage und mehrmals am Tag.
Diese Messreihe müsstest Du dann dem Vermieter eingeschrieben senden und eine Frist zur Behebung
des Mangels setzen. Dann wäre die Sache juristisch ziemlich wasserdicht. Obwohl: Man sagt ja, dass auf
hoher See und vor Gericht so ziemlich alles möglich sei.

Es grüsst freundlich


Toggi2008
 
R

Richard-1

Ich schreibe nur Vorsicht mit einer Mietminderung, denn das kann auch nach hinten losgehen. In diesem Fall unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen oder einen Rat von einem Mieterverein. Sie können beraten was das Beste ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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