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ᐅ Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln!


Erstellt am: 08.07.16 10:21

fraubauer08.07.16 10:21
Guten Tag.
Ich bin nach 15 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Lt. meinem Mietvertrag muß ich nur weißeln.
Dies habe ich auch unter Zeugen 2 Tage lang gemacht. Teilweise sogar die Wände 2x geweißelt!

Zur Übergabe mit dem neuen Mieter und dem Vermieter wurde nichts beanstandet!
Jetzt fast 2 Wochen später erhalte ich immer wieder reklamationen vom neuen Mieter, dass angeblich
einige Stellen nicht schön geweißtelt wurden! Nach fast 2 Wochen.

Mal ist da angeblich nicht geweißtelt, mal da nicht. Auch reklamiert der neue Mieter beim Vermieter jetzt erst
Schönheitsreparaturen (muß ich lt. Mietvertrag nicht übernehmen) wie Kit der Fensterscheiben sind nicht mehr schön, Gurt der Rollläden sind nicht mehr schön weiß, Steckdosen sind nicht mehr schön (vergilbt) etc.

Mich nervt das schon schön langsam! Warum hat die neue Mieterin dies nicht bei der Übergabe, oder ein paar Tage danach reklamiert? Dann hätte ich sicherlich die angeblichen Stellen nochmals geweißelt... Ich habe dem neuen Mieter sogar den Eimer mit der Restfarbe überlassen!

Wie sollte ich nun vorgehen?

Dankeschön
erika
Abzahler08.07.16 10:24
Es gibt doch ein Übergabeprotokoll. Wenn dort keine Mängel festgehalten wurden, brauchst Du außer ignorieren erst mal nichts weiter tun.
HilfeHilfe08.07.16 10:31
abschalten und tee trinken.

Und wenns nicht schön geweißelt ist soll er es gefälligst nachbessern. Es gibt neue gesetzte was weißeln angeht. Auch pastelltöne müssten nicht nochmal geweißelt werden. von dem her kannst dir egal sein.
Bieber081508.07.16 10:39
fraubauer schrieb:
Zur Übergabe mit dem neuen Mieter und dem Vermieter wurde nichts beanstandet!
Jetzt fast 2 Wochen später erhalte ich immer wieder reklamationen vom neuen Mieter, dass angeblich
einige Stellen nicht schön geweißtelt wurden!
Ablage rund. Was hast Du denn mit dem Mieter einer fremden Wohnung zu tun? Richtig: Nichts. Es sei denn, Du verschweigst uns etwas.

Ist es denn in Ordnung, dass der neue Mieter Kontakt zu Dir hat? Erhältst Du die Reklamationen per Briefpost? Woher hat er Deine Adresse? Ggf. liegt hier ein Fehlverhalten des Vermieters vor.
andimann08.07.16 11:15
Moin,
Bieber0815 schrieb:
Ablage rund. Was hast Du denn mit dem Mieter einer fremden Wohnung zu tun? Richtig: Nichts. Es sei denn, Du verschweigst uns etwas.

würde ich auch so sagen. Was zum Henker solltest du damit zu tun haben? Wenn dem Mieter in der Wohnung was nicht gefällt, soll er sich an seinen Vermieter wenden. Der könnte sich dann an dich wenden, wenn du was nicht hübsch gemalt hast. Da es aber alles abgenommen ist, würde ich mich an deiner Stelle damit nicht weiter beschäftigen.

Viele Grüße,

Andreas
Caspar202008.07.16 11:36
Bei der Wohnungsübergabe geht normalerweise nicht direkt zum Mieter, sondern quasi "erst" zum Vermieter. Im Übernahmeprotokoll werden alle Mängel festgehalten. Diese musst du dem Vermieter ersetzen, wenn diese vom Vermieter beanstandet werden. Dieser kann auch nicht 2 Wochen später um die Ecke kommen.

ABER mit dem neuen Mieter hast du 0 zu tun; du bist ja auch nicht sein Vertragspartner.

Einzige Ausnahme wäre wenn man z.B. die eigene Küche dem neuen Mieter verkauft hätte; dann gäbe es ein Vertragsverhältnis mit dem neuen Mieter; aber auch nur wegen dieser.

Die Reklamationen soll er doch bitte an seinen Vermieter schicken 😀 😀 😀

Auch wundert mich das der neue Mieter deinen Kontaktdaten hat.

Also nicht ärgern, sondern sachlich diesen zum Vermieter "schicken" 😎
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