Mangelbeseitigung - Hausbaufirma zur Zahlung auffordern?

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bauenmk2020

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Hallo,
wir haben letztes Jahr eine Mängelrüge bezüglich Elektrikerarbeiten geschrieben an unseren GU geschrieben. Dort hatte man uns per E-Mail und telefonisch zugesichert, dass wir einen Elektriker beauftragen können, da der damals ausführende Elektriker insolvent ist. Wir haben die Arbeiten ausführen lassen und auch schriftlich, dass die Hausbaufirma die Rechnung zahlt. Da keine Referenznummer der Hausbaufirma auf der Handwerkerrechnung angegeben war, haben wir vereinbart, dass ich (Bauherr) in Vorleistung gehe und ich dann das Geld auf mein Konto erstattet bekomme.
Leider ist da seit 2 Monaten nichts weiter passiert. Auf mehrmalige Nachfragen (sehr schlecht zu erreichen) wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung bei denen in der Buchhaltung sei und ich mit der Überweisung rechnen könne (es geht um ca. 500EUR).
Zwischenzeitlich habe ich mitbekommen, dass die Firma finanziell nicht mehr so gut dasteht. Ich möchte das Geld nun einfordern, welche Optionen hätte ich da?

2.
Am Putz sind nun auch Risse zu sehen (Bereich Dämmung der Geschossdecke Außen). Ich hatte dies ebenfalls angesprochen und der Gewährleistungsmanager wollte sich das persönlich anschauen aber auch hier: keine weiteren Aktionen dererseits.
Durch andere "Betroffene" erfährt man, dass dort Zahlungen zurückgehalten werden und Anweisungen existieren alles hinauszuzögern etc.
Hier schreibe ich aber auf jeden Fall morgen noch eine Mängelrüge, da ich sonst auf lange Sicht der Gelackmeierte bin.


Sollte ich bei den beiden Posten schon zum Anwalt gehen oder meint ihr das ginge noch mit Mahnschreiben (wie würde das aussehen?) und Mängelrüge Putzfassade? Bevor ich zum Anwalt gehe?
 
11ant

11ant

Ich hatte dies ebenfalls angesprochen und der Gewährleistungsmanager wollte sich das persönlich anschauen aber auch hier: keine weiteren Aktionen dererseits.
Durch andere "Betroffene" erfährt man, dass dort Zahlungen zurückgehalten werden und Anweisungen existieren alles hinauszuzögern etc.
Hier schreibe ich aber auf jeden Fall morgen noch eine Mängelrüge,
Was auch immer ein "Gewährleistungsmanager" sein soll, schreibe Deine Mängelrüge. Insgesamt klingt die Beschreibung für mich, als befände sich der GU munter mitten in einer Insolvenzverschleppung (strafbar, Ansprechpartner: Staatsanwaltschaft) - besorge Dir belastbare Zeugenaussagen der "Betroffenen" bzw. teile diese der Staatsanwaltschaft mit.
Wir haben die Arbeiten ausführen lassen und auch schriftlich, dass die Hausbaufirma die Rechnung zahlt.
Ob Du darin nur eine Insolvenzforderung oder auch einen Betrug siehst, darüber mag anwaltlicher Rat angebracht sein. Auch bzgl. der Frage, wie große Fässer Du aufmachen solltest oder nicht. Das hängt mit davon ab, was Du an Gewährleistungsforderungen an den GU noch erwartest. Wenn die 500 Euronen Dein ganzer "Streitwert" sind, lohnt die zu erwartende Quote schon die Anwaltskosten nicht.
 
bauenmk2020

bauenmk2020

Die Firma hat mittlerweile Insolvenz beantragt.

Wir haben auch noch das Problem eines Rollladens der nicht mehr hoch/runter geht (Riss an einer Lamelle). Wir wären aber angeblich Schuld weil bei Frost darf man den Rollladen nicht bewegen...
Der GU hat zwar den Fensterbauer informiert, dort schließt man einen Mangel aber aus und es wird ein Wartungsprotokoll der Fenster/Rollladen angefordert (keiner den ich kenne macht sowas). Ich habe vom Fensterbauer ein Angebot zur Reparatur erhalten, finde es aber überteuert (alleine 400EUR Anfahrtskosten). Da alle anderen Rollladen automatisch gestoppt hatten wegen Frost aber der eine Rollladen nicht, tippe ich mal darauf dass es eher in Richtung Materialfehler geht bzw. der Antrieb hätte stoppen müssen (Rollladen waren unten angefroren).
Gewährleistungszeit wäre angeblich rum ( start 09.2021 ; Schaden war 01.2024). Wie könnte ich hier den Rollladen als Mangel anzeigen? Eine Fachfirma beauftragen das zu bewerten?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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