Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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B

bene1981

Werkvertrag oder Bauträgervertrag?

Gab es eine förmliche Abnahme(erklärung) samt Protokoll?

Wurde 640 III BGB beachtet, die Abnahme also nur unter Rechtevorbehalt hinsichtlich der gerügten Mängel erklärt?
Hallo Otus, also da habe ich in der Tat keine Ahnung. Wir haben schlüsselfertig von einem Bauträger gekauft. Also gehe ich auch von einem entsprechenden Vertrag aus. Eine Abnahmeerklärung gab es noch nicht. Wir hatten einen Sachverständigen dabei, der vor Ort eine Mängelliste angefertigt hat, wobei sich der Bauträger/Verkäufer jedoch geweigert hatte diese zu unterzeichnen. Wir haben die Übernahme jedenfalls abgelehnt. Grund dafür waren allerdings die noch nicht fertiggestellten Bäder.
Zu 640 III sind wir also noch gar nicht gekommen. Aber danke für den Hinweis.


Bei Bild 1 mal einen Winkel ranhalten...dann sollte man doch schnell sehen, was hier schief ist...ich hätte ja noch gesagt, dass vorne dicker verputzt ist...aber das wäre dann doch ein wenig extrem...

Bei Bild 2 ist die gesamte Öffnung ein wenig knapp bemessen...hier hätte der Fensterbauer beim ausmessen wohl aufpassen sollen. Hast du die Öffnung mal nachgemessen? Was steht in den Plänen dazu (wie breit)? Bzw. wird ja auch der Türgriff an die Wand anschlagen???
Leider habe ich vor Ort nicht nachgemessen. Allerdings sehe ich gerade, dass die Tür in den Plänen nach außen aufgeht und nicht nach innen :) Abgesehen davon ist in den Plänen auch genug Platz. (siehe Anhang) - danke auch hier für den Hinweis.

maengelhaftung-diverser-maengel-nach-abnahme-der-immobilie-287448-1.png
 
B

bene1981

Der Sturz hätte sich eher nicht eingedrückt, dass wird wohl Gipsputz sein.

Frage: ihr habt das Haus gebaut und jetzt ist Schlussabnahme? Oder ihr kauft ein bestehendes "altes" Haus, auch wenn es erst eine Woche "alt" ist?

Sorry, jetzt erst gesehn. Wir haben ein Haus gekauft und jetzt war eigentlich Übergabe. Das Haus wurde neu gebaut und wir sind die ersten die dort einziehen.
 
11ant

11ant

1. Der Sturz der Rundbogenfenster.
Wenn Bild 1 ein Rundbogenfenster darstellen soll, kann man das zumindest nicht erkennen. Vielleicht zeigst Du mal mehr als nur dieses Eckchen, am besten das Fenster im Ganzen.

3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen.
Abgesehen davon, daß die Treppenrampe zu diesem Austritt für mich so garnicht nach Neubau aussieht: da haben wohl irgendwelche Deppen die Fenstertür im Rahmenaußenmaß identisch der Rohbauöffnung bestellt. Da will ich garnicht wissen, mit wieviel Stemmerei die eingeschlagen wurde. Was macht der Planer beruflich ?

bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
Selbst wenn der Richter Berufsanfänger ist - und notfalls sogar wenn das auch für den Gutachter gilt - habe ich hier keine Bedenken, daß er Mängel erkennen wird. In Planung und Ausführung.
 
B

bene1981

Hi 11ant,

klar, Bild kommt.
Der Planer ist, wie auch immer das geschehen konnte, Architekt von Beruf.
Und danke für den hinweis mit Richter und co.

*b

maengelhaftung-diverser-maengel-nach-abnahme-der-immobilie-287466-1.jpeg
 
11ant

11ant

klar, Bild kommt.
Aha, dacht´ ich´s mir: Stichbogen, nicht Rundbogen. Aber selbst das war im Ausschnitt nicht zu erkennen. Ist das nicht auch "falsch herum" angeschlagen ?

Das Ankratzen beim Öffnen wird hier ebenfalls die Folge eines falschen Bestellmaßes sein. Das kommt häufig vor: der Fensterbauer bekommt Grundrisse geschickt, und soll dann die Fenster danach anbieten. Die Schlümpfe vergessen dabei regelmäßig, die etwa 3 cm vom Öffnungsmaß abzuziehen (die übrigens auch nur reichen, wenn das Rohbaumaß - in Größe, Lot und Winkel - genau eingehalten wurde). Beim Einbau gibt es dann ein Meißel-Gemetzel, das der Putzer überschminken darf.

Ich habe übrigens inzwischen in Deiner Threadhistorie ein 2,10 m niedriges Bad mit 4 m hohem Lichtschacht gefunden und muß sagen: das paßt ins Bild :-(

Lücken sind nichts für Bauträger, das sind eher Schnellf***er. Ich vermute, hier auch noch in geschlossener Bebauung ?
 
B

bene1981

Aha, dacht´ ich´s mir: Stichbogen, nicht Rundbogen. Aber selbst das war im Ausschnitt nicht zu erkennen. Ist das nicht auch "falsch herum" angeschlagen ?

Das Ankratzen beim Öffnen wird hier ebenfalls die Folge eines falschen Bestellmaßes sein. Das kommt häufig vor: der Fensterbauer bekommt Grundrisse geschickt, und soll dann die Fenster danach anbieten. Die Schlümpfe vergessen dabei regelmäßig, die etwa 3 cm vom Öffnungsmaß abzuziehen (die übrigens auch nur reichen, wenn das Rohbaumaß - in Größe, Lot und Winkel - genau eingehalten wurde). Beim Einbau gibt es dann ein Meißel-Gemetzel, das der Putzer überschminken darf.

Ich habe übrigens inzwischen in Deiner Threadhistorie ein 2,10 m niedriges Bad mit 4 m hohem Lichtschacht gefunden und muß sagen: das paßt ins Bild :-(

Lücken sind nichts für Bauträger, das sind eher Schnellf***er. Ich vermute, hier auch noch in geschlossener Bebauung ?

Hi,

sorry, Stichbogen - kenne mich da nicht so gut aus mit den Fachtermini. Ist richtig herum angeschlagen - da ist noch ein Fenster daneben und die gehen dann gegenläufig auf. Haben allerdings im Obergeschoss Fenster die nicht richtig herum eingebaut sind. Das war aber klar, weil die Fenster bereits angefertigt waren, bevor wir den Grundriss nochmal geändert haben und das ist erstmal ok für uns. Ändern wir vielleicht mal irgendwann.

Tja, das Ankratzen beim Öffnen ist halt scheiße. Bin mal gespannt wie die das richten werden.

Das Bad mit der niedrigen Decke und dem Lichtschacht ist soweit ok. Ist zwar in der Tat auch eine eher exotische Architektur, aber wir haben das ganz gut genutzt und das wird schon sehr geil aussehen am Ende.

Und ja, ist geschlossene Bebauung. Wobei die umliegenden Baufenster auch vom gleichen Bauträger geplant wurden.

Danke jedenfalls für die Hinweise!

Grüße, b
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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