Mängel Behebung Wasserschaden

4,00 Stern(e) 3 Votes
B

bad perfekt-1

Guten Tag
Wir bauen mit GU und hatten ein Wasserschaden während der Bauphase wegen ein Rohr, welche in der 25cm dicke Betonwand gelegt wurde. Die GU hat in der Zwischenzeit die Wasser ausgetrocknet und die Wände neu isoliert, also die Mängel behoben. Bei der Mängel Behebung wurde Schwarz Anstrich an die Wände gebracht, und noch weitere Matrialien (EP5 Dachpappe, Doppelseitige Betonwände, Combiflex band ect.) verbaut, welche nicht in der GU Vertag waren. In Vertrag war nur Schwarzanstrich, aber die hat die Firma bei der Bau nicht gemacht. Das hat sich rausgestellt, während der Mängel Behebung. Jetzt wurden bessere Materialien verwendet als original geplant war. Frage ist, müssen wir die teurere Materialien, und Arbeiten die damit verbunden waren, welche nicht in GU Vertrag waren zahlen oder gehört das zum Mängel Behebung und muss das die GU selber finanzieren und mit seinen Unternehmern schauen?
Besten Dank
 
M

MODERATOR

Hallo,
vor der Fertigstellung und Übergabe des Hauses muss der GU für alle seine Mängel selbst haften, diese also auf seine Kosten beseitigen. Wie er die Mangelbehebung technisch angeht, ist seine Sache, das Ergebnis muss jedenfalls eine mangelfreie Bauleistung sein. Der GU kann Sie also nicht an der Schadensbehebung finanziell beteiligen.
 
B

bad perfekt-1

Danke für ihre Antwort, das dachte ich mir auch, aber in diesem Fall fühle ich mich nochmals bestätigt und werde ein Bau-anwalt zur Seite ziehen. Besten Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Mängel und Garantieleistung Schweiz gibt es 23 Themen mit insgesamt 91 Beiträgen

Ähnliche Themen
10.09.2016Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger Beiträge: 24
09.03.2021Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau Beiträge: 74
24.12.2021GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel Beiträge: 15
09.05.2021Preisgleitklausel im Vertrag mit GU Beiträge: 18
13.09.2012Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? Beiträge: 17
06.04.2018Grundrissänderung - Tragende Wände in Wohnung. Was tun? Beiträge: 14
06.06.2019Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe Beiträge: 62
16.08.2018Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? Beiträge: 10
10.09.2021Q2 Wände verputzen mit Rollputz oder andere Empfehlung? Beiträge: 27
21.08.2021Wände Malervlies / Decke Kalkfarbe? Beiträge: 22
16.06.2011Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? Beiträge: 10
28.05.2017Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? Beiträge: 16
18.07.2018Garagenbau aus Beton! 3 Wände oder Hausanbau? Was meint ihr? Beiträge: 26
19.11.2013Wände aus Styrodur oder Styropor? Beiträge: 11
29.07.2019Wände neu verputzen/verkleiden (mit Fotos) Beiträge: 12
28.06.2015Wände vor den Fußböden fliesen? Beiträge: 11
17.05.2022Dekorfliesen - 3d Fliesen - zeigt her eure besonderen Wände Beiträge: 34
19.04.2017Elektroosmose, um feuchte Wände zu sanieren Beiträge: 11
21.05.2019Balkontür und Fensterbänke - Mängel bei Neubau Beiträge: 28
10.01.2009weisse wände gelb wegen Nikotin Beiträge: 12
02.08.2017Kosten für Innenausbau Bodenbeläge, Wände, Decken Beiträge: 24
20.02.2014feuchte Wände an Terrassentüren und Haustür Beiträge: 12
23.08.2015Baufinanzierung mit befristetem Vertrag Beiträge: 13
28.09.2016Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag Beiträge: 41
07.05.2019Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar Beiträge: 10
18.10.2018Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie Beiträge: 19
12.06.2014Wände Neubau Einfamilienhaus, EG verlaufen schief, Fehlerbehebung Baumangel Beiträge: 19
11.11.2020Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma Beiträge: 24
16.05.2015Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren Beiträge: 10

Oben