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ᐅ Mängel Behebung Wasserschaden


Erstellt am: 16.11.16 12:44

bad perfekt-116.11.16 12:44
Guten Tag
Wir bauen mit GU und hatten ein Wasserschaden während der Bauphase wegen ein Rohr, welche in der 25cm dicke Betonwand gelegt wurde. Die GU hat in der Zwischenzeit die Wasser ausgetrocknet und die Wände neu isoliert, also die Mängel behoben. Bei der Mängel Behebung wurde Schwarz Anstrich an die Wände gebracht, und noch weitere Matrialien (EP5 Dachpappe, Doppelseitige Betonwände, Combiflex band ect.) verbaut, welche nicht in der GU Vertag waren. In Vertrag war nur Schwarzanstrich, aber die hat die Firma bei der Bau nicht gemacht. Das hat sich rausgestellt, während der Mängel Behebung. Jetzt wurden bessere Materialien verwendet als original geplant war. Frage ist, müssen wir die teurere Materialien, und Arbeiten die damit verbunden waren, welche nicht in GU Vertrag waren zahlen oder gehört das zum Mängel Behebung und muss das die GU selber finanzieren und mit seinen Unternehmern schauen?
Besten Dank
MODERATOR17.11.16 13:05
Hallo,
vor der Fertigstellung und Übergabe des Hauses muss der GU für alle seine Mängel selbst haften, diese also auf seine Kosten beseitigen. Wie er die Mangelbehebung technisch angeht, ist seine Sache, das Ergebnis muss jedenfalls eine mangelfreie Bauleistung sein. Der GU kann Sie also nicht an der Schadensbehebung finanziell beteiligen.
bad perfekt-130.11.16 16:12
Danke für ihre Antwort, das dachte ich mir auch, aber in diesem Fall fühle ich mich nochmals bestätigt und werde ein Bau-anwalt zur Seite ziehen. Besten Dank.
mängelwändevertrag