Küchenhauf, Preisbindung - Preiserhöhung nach Ablauf?

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M

Merle123

Hallo zusammen,
wir hatten eine Küche gekauft mit 2 Jahren Preisbindung. Leider konnten wir die Küche erst 1 Jahr später final bestellen.

Jetzt sollen wir knapp 3,5% mehr bezahlen, weil die Preisbindung abgelaufen ist. An sich kein Problem, aber wir hatten vor 3 Jahren auch schon die Anzahlung geleistet und die entgangenen Zinsen stellen einen ähnlichen Betrag dar.

Meine Vorstellung wäre jetzt, dass wir die Differenz der entgangenen Zinsen zu der Preiserhöhung bezahlen, weil der Küchenbauer ja auch 3 Jahre mit dem Geld arbeiten konnte. Argument vom Küchenbauer "Mit dem Geld konnte ich ja nicht arbeiten, weil ich meine laufenden Kosten ja decken musste." Hierbei gilt es zu erwähnen, dass noch nichts im Voraus bestellt wurde seitens des Küchenbauers.

Im Vertrag steht nichts dazu, was nach Ablauf der Preisbindung passieren soll. Aktuell fühle ich mich einfach doppelt benachteiligt, weil ich mein Geld 3 Jahre nicht anlegen konnte und noch die Preiserhöhung alleine schlucken soll. Wir reden hier insgesamt auch von knapp 3.000 €.

Wie seht ihr den Sachverhalt?

Ich ärgere mich sehr, dass wir den Vertrag so frühzeitig unterschrieben und auch die Anzahlung geleistet haben, aber das kann ich nicht mehr ändern. Mein erster Impuls war, dass sie die Küche dann ganz einfach behalten dürfen, aber ich habe Angst, dass dann die Anzahlung weg ist und der Verlust wäre mehr als 4x so hoch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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nordanney

Im Vertrag steht nichts dazu, was nach Ablauf der Preisbindung passieren soll. Aktuell fühle ich mich einfach doppelt benachteiligt, weil ich mein Geld 3 Jahre nicht anlegen konnte und noch die Preiserhöhung alleine schlucken soll. Wir reden hier insgesamt auch von knapp 3.000 €.

Wie seht ihr den Sachverhalt?
Dumm gelaufen. Mehr nicht. Preisbindung erledigt = neuer Preis gilt. Hinterlegtes Geld ohne Regelung = keinerlei Ansprüche.
Argument vom Küchenbauer "Mit dem Geld konnte ich ja nicht arbeiten, weil ich meine laufenden Kosten ja decken musste."
Selten so ein dummes Argument gehört. Wie wird er wohl seine Kosten ohne Anzahlungen decken? Gar nicht und wäre pleite?
 
Y

ypg

wir hatten eine Küche gekauft mit 2 Jahren Preisbindung. Leider konnten wir die Küche erst 1 Jahr später final bestellen.
Wie ist denn der genaue Zeitstrang?
Ich ärgere mich sehr, dass wir den Vertrag so frühzeitig unterschrieben und auch die Anzahlung geleistet haben, aber das kann ich nicht mehr ändern
So ist es.
Wir reden hier insgesamt auch von knapp 3.000 €.
Wir reden von wieviel Prozent Anzahlung?
Wir reden von wieviel Zinsen? 3%? Macht 90€ jährlich.
Ich denke, da würde ich keinen Aufriss machen, zumal ein Vertrag mit Anzahlung selbst verschuldet ist. Und da komme ich auf die erste Frage: warum kauft man so früh eine Küche?
 
M

Merle123

Wie ist denn der genaue Zeitstrang?

So ist es.

Wir reden von wieviel Prozent Anzahlung?
Wir reden von wieviel Zinsen? 3%? Macht 90€ jährlich.
Ich denke, da würde ich keinen Aufriss machen, zumal ein Vertrag mit Anzahlung selbst verschuldet ist. Und da komme ich auf die erste Frage: warum kauft man so früh eine Küche?
Wie ist denn der genaue Zeitstrang?

So ist es.

Wir reden von wieviel Prozent Anzahlung?
Wir reden von wieviel Zinsen? 3%? Macht 90€ jährlich.
Ich denke, da würde ich keinen Aufriss machen, zumal ein Vertrag mit Anzahlung selbst verschuldet ist. Und da komme ich auf die erste Frage: warum kauft man so früh eine Küche?
Wie ist denn der genaue Zeitstrang?

So ist es.

Wir reden von wieviel Prozent Anzahlung?
Wir reden von wieviel Zinsen? 3%? Macht 90€ jährlich.
Ich denke, da würde ich keinen Aufriss machen, zumal ein Vertrag mit Anzahlung selbst verschuldet ist. Und da komme ich auf die erste Frage: warum kauft man so früh eine Küche?
Wir reden von fast 15.000 € Anzahlung = 40% vom Kaufpreis. Das wären über die 3 Jahre über 1.300€ Zinsen plus die fast 1.600 € an Mehrpreis, die wir jetzt zahlen sollen.

Kaufdatum 09.06.2022 -> Ende Preisbindung 08.06.2024 -> Finales Gespräch Planung 25.06.2025
Vorher keinerlei proaktive Info über Erhöhungen oder wie es weitergeht

Zum damaligen Zeitpunkt war ich schwanger und habe meinen Standpunkt einfach nicht ausreichend vertreten und wollte mich mit dem örtlichen Küchenbauer auch nicht verstreiten, weil ich den Vertrag nicht unterschreibe. Auf dem Dorf vertraut man leider zu schnell, aber das war mir eine Lektion.
 
Y

ypg

Wir reden hier insgesamt auch von knapp 3.000 €.
Ach so, die 3000€ beziehen sich auf die Preiserhöhung. Ich dachte auf die Anzahlung.
Wir reden von fast 15.000 € Anzahlung = 40% vom Kaufpreis. Das wären über die 3 Jahre über 1.300€ Zinsen plus die fast 1.600 € an Mehrpreis, die wir jetzt zahlen sollen.
Ehrlich? hätte ich nicht gemacht! Ich wäre zu einem anderen Küchenverkäufer gegangen, der keine 40% als Anzahlung nimmt.

Auf dem Dorf vertraut man leider zu schnell,
Nee, das Baugesetzbuch gilt auch auf dem Dorf.
Das hat ja mit Vertrauen nichts zu tun, dass Ihr nach Vertrag jmd etwas schuldet.

Zum damaligen Zeitpunkt war ich schwanger und habe meinen Standpunkt einfach nicht ausreichend vertreten und wollte mich mit dem örtlichen Küchenbauer auch nicht verstreiten, weil ich den Vertrag nicht unterschreibe.
Ja, was soll man sagen? Das sind ja Befindlichkeiten. Befindlichkeiten werden nun mal nicht vertraglich oder gesetzlich geregelt.

Neutral gesehen kann man sagen: 2022 gab es nun mal andere Preise. Mittlerweile sind die Preise gestiegen. Man kann ja nicht - überzogen gesagt - 2013 eine Küche kaufen und erwarten, dass man zig Jahre später diese Küche abrufen kann und die dann zu einem Preis bekommt, der damals berechtigt war, heute aber nicht mehr. Sicherlich habt Ihr, Du oder Dein Partner, wie auch immer, auch eine Gehalts- oder Tariferhöhung in dieser Zeit bekommen. Das ist nun mal so. Geh doch jetzt mal in ein Küchengeschäft und bestell diese Küche zu dem heutigen Preis. da siehst Du dann auch nicht den Preis von 2022, sondern von 2025.

Sorry, aber ich sehe da überhaupt keinen außergeregelten Anspruch, noch einen Grund zu einer außervertraglichen Regelung. Auch der Küchenverkäufer muss auf seinen Kundenstamm vertrauen. Einen Vertrag müssen beide einhalten, auch der werte Kunde.
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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