KfW 153 - wie ist das Architektenhonorar zu behandeln?

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T

Teufelchen1985

Hallo zusammen,

ich habe schon im Internet gesucht, doch leider nicht die Antwort auf meine Detailfrage gefunden.

Wir haben die erste Rechnung des Architekten vorliegen (LP 1-4) für den Neubau eines Kfw70 Hauses. In der Finanzierung ist der KfW153 berücksichtigt und natürlich auch bereits genehmigt. Baugenehmigung ist auch schon erteilt.

WIe sieht es nun aus, kann die Rechnung des Architektenhonorars über den KfW153 laufen? Oder muss er hierbei detailliert aufschlüsseln, welcher Betrag auf die Besonderheit des Effizienzhauses 70 fällt?

In den Bedingungen der Kfw steht ja nur:
"beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung"

Lieben Dank für die Beantwortung.
Teufelchen
 
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Naddl

Hallo Teufelchen,

wenn ihr ein KFW70 Haus baut und vom Bauingenieur die Bestätigung habt (sonst könnt ihr das KFW Darlehen ja gar nicht beantragen) kannst du die Kosten die für den Hausbau anfallen davon bezahlen. Wie soll das erst beim Elektriker oder Sanitärmenschen denn unterschieden werden?

VG
Natascha
 
T

Teufelchen1985

bei der Unterschrift des Kreditvertrages sagte uns die Bankberaterin halt, dass der Architekt auf die Rechnungen der Gewerke vermerken sollte, was KfW-relevant sei. Daher dachte ich, dass eben nur die Gewerke über die KfW laufen können, die auch davon betroffen sind, d.h. Erdwärmepumpe, Dämmung, Fenster, etc.

Sollte das etwa nicht so sein?

Vielleicht kann ja jemand seine Erfahrung schildern, der/die bereits gebaut hat, bzw. sich im Bau befindet und bereits Rechnungen über den KfW-Kredit laufen lassen hat.

Lieben Dank für eure Hilfe
Teufelchen
 
N

Naddl

Hallo Teufelchen,

hm... also bei uns gab es da keinen Hinweis. Aber wie du sagst vielleicht hat da schon jemand seine Erfahrung gemacht?

VG
 
H

HilfeHilfe

Hallo

die selbe Frage habe ich meiner finanzierenden Bank gestellt. Allerdings kaufen wir vom Bauträger und zahlen nach Baufortschritt. Antwort der Bank: Kfw70 wurde ja fachmännisch beantragt und bewilligt. Auszahlung sollen wenn möglich in 2-3 Tranchen erfolgen/abgerufen werden. Dabei ist der Bank das Gewerk egal. Es soll aber nicht der erste Abruf bzw Erdarbeiten sein.

Sprich für uns würde dann schon Rohbau die Auszahlung in Frage kommen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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