.., wo aber die Grenzbebauung inkludiert sein sollteGaragen, Carports und Stellplätze sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig"
Genau. Allerdings, wie Du auch gesagt hast, hat eine gedrehte Garage dieses Problem nicht, sodass diese 5 Meter eventuell gar nicht eingehalten werden müssen.Ich denk @ypg meint den Abstand zur Straße hin, gängig sind hier 5m.( Soll dafür sorgen, dass man komplett aus der Garage ausfahren kann ohne öffentliche Verkehrsflächen zu befahren)
Das musst Du uns sagen: Bebauungsplan usw liegt Dir vor, nicht uns.Gilt die Möglichkeit, eine Garage auf die Grundstücksgrenze zu setzen nur für das Nachbargrundstück oder auch zur Straße bzw. zum Gehsteig wie in der obigen Darstellung?
... sofern das Baufenster nicht ebenfalls 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält, was hier der Fall zu sein scheint..., wo aber die Grenzbebauung inkludiert sein sollte
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