Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau

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hanghaus2000

hanghaus2000

Und wenn die Legende sagt, dass Rot eine Baulinie ist, dann ist die verpflichtend.

Ich frage mal vorsichtig von der Seite, ob auch die Firstrichtung vorgegeben ist?
Der Bestand haelt die Baulinie nicht ein. Scheint nicht so ernst zu sein das Thema. Ich habe mal den Bestand mit Dachüberstand skizziert.

interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau-524204-1.JPG


Firstrichtung ist laut TE vorgegeben scheint aber nicht so in Stein gemeisselt.

Abstellen und Garage koennen mMn eine Einheit sein. Haus hinter der Garage dann auf die Abstandslinie.
 
E

Escroda

Im Plan steht dazu ja nichts.
Das wissen wir ja nicht. Hier zeigt sich wieder, dass Planfragmente zur Meinungsbildung nicht ausreichend sind. Das gilt insbesondere für Bebauungspläne, die schon vor der Einführung des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung rechtskräftig geworden sind.
Du könntest fundiertere Antworten und Einschätzungen erhalten, wenn Du den vollständigen Plan hier zeigtest und einen aktuellen Liegenschaftskatasterauszug dazu. Dann könnte man auch sehen, wie streng die Baulinien der Wohnhäuser im Geltungsbereich eingehalten wurden und ob die Garagen tatsächlich im Baufenster stehen müssen, was Deine Bestandsgarage ja gerade nicht tut.
Ja, es gibt nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Aber hoffentlich eine Legende und vielleicht auch einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage.
"optisch von einer zurückgewichenen Garage"
Zeig' mal den vollständigen Wortlaut.
aber warum müssten es da 6m sein ?
Müssen es nicht, der Mindestabstand ist von der Gebäudehöhe abhängig. Dazu fehlen aber noch Angaben zu Deiner Planung. Hat Deine Gemeinde eine eigene Abstandsflächensatzung?
.... oder könnte der Schuppen Teil des Hauses sein
Ja.
ob ich hinter der Garage auf 3m an die Grenze ran darf
Ja, wenn's nicht zu hoch wird.
Sie muss innerhalb des Baufensters sein.
Sagt wer?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Dann könnte man auch sehen, wie streng die Baulinien der Wohnhäuser im Geltungsbereich eingehalten wurden und ob die Garagen tatsächlich im Baufenster stehen müssen, was Deine Bestandsgarage ja gerade nicht tut.
Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13), die Garage steht genau im Baufenster des Bebauungsplan. Das Haus jedoch 4 m von der Baulinie weg, wenn es denn eine ist.
 
E

Escroda

Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13)
Ja, habe ich gesehen.
die Garage steht genau im Baufenster des Bebauungsplan. Das Haus jedoch 4 m von der Baulinie weg
Das passt jedoch nicht zu den Angaben vom TE. Demnach steht das Haus genau auf der Baulinie und auch auf der nördlichen Baugrenze. Die Garage stünde dann teilweise außerhalb des Baufensters, was nach Baunutzungsverordnung durchaus zugelassen werden kann, nur dass es die 1957 noch nicht gab. Daher hätte ich gerne einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte. Dann könnte man abschätzen, wie viele Nebenanlagen außerhalb des Baufensters stehen und wie viele Nachbarn von der Baulinie abweichen, was Rückschlüsse auf die Befreiungsmöglichkeiten zuließe.

Der TE möchte ja verstehen, wie der Bebauungsplan zu interpretieren ist, und da kann nur jemand helfen, der den gesamten Plan und die gesamte Realität kennt. Ein verpixeltes Luftbild vom Baugrundstück ohne Grenzbezug mit kaum erkennbarer Nachbarbebauung reicht dazu nicht.
 
Y

ypg

Ich habe mal den Bestand mit Dachüberstand skizziert.
Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13),
Das passt jedoch nicht zu den Angaben vom TE.
Ich sehe da auch keine Identität. Ich habe jetzt noch nicht einmal die Pläne übereinander gelegt, aber geschätzt passen die vorderen Abstände. Bei Dir ist hinten wohl etwas verrutscht bzw. verläuft der Baukörper anders.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich sehe da auch keine Identität. Ich habe jetzt noch nicht einmal die Pläne übereinander gelegt, aber geschätzt passen die vorderen Abstände. Bei Dir ist hinten wohl etwas verrutscht bzw. verläuft der Baukörper anders.
Ich aber schon, dann so gut es ging nachgezeichnet. Die blaue Linie.

@Escroda hat aber Recht. EIn Ausschniitt aus der Liegenschaftskarte ist hilfreich (genauer). Ist doch im Geoportal einfach raus zu kopieren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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