Höherliegende Nachbargrundstücke abfangen: L-Steine usw. - Tipps

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Yaso2.0

Yaso2.0

Ich war zwischenzeitlich dabei herauszufinden, wer das hier seinerzeit erschlossen hat. Die Firma gibt es nicht mehr.

Dann habe ich beim Bauamt angerufen, dort sagte man mir, dass das Bauamt nicht entscheidet, in welche Richtung der Winkel eines Winkelsteines gesetzt wird. Ich müsse das privatrechtlich abklären.

In meinem Grundbuch ist keine Baulast vermerkt, im Notarvertrag auch nicht. Entsprechend werde ich das zunächst klären.

Nebenbei warte ich noch auf ein Angebot von einem jungen pfiffigen Mann, der sich auch zeitnah melden wollte.

Sobald ich das formelle klären konnte, melde ich mich wie Angeboten per E-Mail ;)
 
gutentag

gutentag

@Yaso2.0 Du solltest mit den Eigentümern der Anliegerstraße verhandeln. Die sind verantwortlich für die Stützmauer die in Dein Grundstück hineinragt. Im Zweifel zur Beseitigung auffordern.
 
Zuletzt aktualisiert 25.07.2025
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