Hinteres Bauland bebauen - Lohnt sich das?

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Y

ypg

Wäre eine Mehrfamilienhaus denkbar mit den Daten.
Das steht im Bebauungsplan, wieviel Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zu bebauen ist. Oftmals sind Mehrfamilienhaus nicht dort möglich, wo es reine EFHs gibt (auch Doppelhaushälfte sind EFHs), weil man maximal 2 Wohneinheiten bauen darf. Aber man könnte theoretisch 2 Doppelhaushälfte mit je 2 Wohneinheiten bauen. Macht ggf 4-8 Stellplätze, die Du auf das Grundstück bringen müsstet sowie eine Auffahrt, die breit genug ist, um Rettungswagen und co raufzulassen.
Zu den Kosten (2 Mio sind wohl etwas hochgegriffen) rechnest Du 3000€/qm Wohnfläche plus die Kaufkosten für das Grundstück Und die Auffahrt und Baunebenkosten von 50000€.
 
N

nordanney

Zu den Kosten (2 Mio sind wohl etwas hochgegriffen)
500qm + X auf zwei Vollgeschosse nebst DG, Stellplätze (ggf. TG) und du landest schnell dort.
Wenn Mehrfamilienhaus, dann muss man schon Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl ausnutzen. Ob und wie man danach die Wohnungen auch noch gut vermietet bekommt, ist die nächste Frage.
@TE: Mieten Untergrenze 12-14€, damit es halbwegs was bringt
 
K a t j a

K a t j a

Ist das überhaupt Bauland? Ich habe dafür noch keinen Anhaltspunkt gelesen außer der Hoffnung des TE.
 
D

delter92

Ist das überhaupt Bauland? Ich habe dafür noch keinen Anhaltspunkt gelesen außer der Hoffnung des TE.
Danke erstmal, dass so viele hier geschrieben haben.

Ja ist als Bauland eingetragen. Genauere Infos kriege ich nächste Woche.

Danke erstmal das so viele hier geschrieben haben.

Also die Vermutung, dass ich das Doppelhaus als Kollateralschaden nehmen würde ist falsch. Im Gegenteil eigentlich bin ich an dem Doppelhaus Interessiert. Da der Verkäufer nur alles zusammen verkauft und ich leider nicht viel Ahnung von Grundstücken besitze kam mir die Idee zum Post. Die Frage die sich nur stellt ist ob das Grundstück interessant genug ist für Personen die Bauen wollen.

Ein Mehrfamilienhaus jenseits der Mio. kann ich mir nicht leisten. Mir ging es um eine Bewertung des Grundstücks.
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
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