Hauskauffinanzierung ab Übergabedatum, wenn Verkäufer nicht übergibt?

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D

DaGoodness

Kein Passus Miete! Wie gesagt muss Du dafür einen echten Mietvertrag abschließen.
Strafzahlung, falls er nicht pünktlich räumt. Es kann dafür genug Gründe geben, z.B. man baut selbst und möchte sich absichern, falls der Bau sich verzögert. Dann halt Strafzahlung.
Sorry, der TE hat auch nie etwas von Miete geschrieben. Aufgrund der weiteren Beiträge, in denen immer von Miete die Rede war, hab ich mich dazu hinreissen lassen, ebenfalls Miete zu schreiben und nicht Strafzahlung.
Dann müssten wir trotzdem erstmal den Grund wissen, warum der Passus im Kaufvertrag gelandet ist.
Sollte es die von dir angesprochene Verzögerung eines Neubaus sein, verstehe ich die Sorge des TE nicht, dass der Verkäufer diese Strafzahlung dauerhaft leisten könnte.
Und selbst wenn der Neubau des Verkäufers (falls dies überhaupt der Grund ist) komplett platzen sollte, sollte der TE hier doch rechtliche Möglichkeiten haben an sein Eigentum zu kommen.

Es fehlen also immer noch die Hintergründe der Fragen des TE.
 
P

Pascali

Da habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Die Miete zahlt der Käufer ja für seine Wohnung. Die müsste er ja weiterzahlen, wenn der Verkäufer das zu kaufende Objekt nicht bis zum Übergabetermin räumt.

Für diesen Fall steht im Vertrag, dass der Verkäufer dem Käufer dann eine Nutzungsentschädigung in Höhe von monatlich 700€ zu zahlen hat.

Doch wie lange kann der Verkäufer das dann tun? Gibt es da eine gesetzliche Grenze? Im Zweifel könnte der Verkäufer ja trickreich sein und das Haus dann vermieten zu 800€ monatlich an Dritte und selbst dann bei 700€ monatlich zahlen. In ein paar Jahren mit Inflation sähe es dann immer noch besser für den Verkäufer aus. Oder er lässt sein Kind darin leben - leiht ihm die Immobilie umsonst. Die 700€/ Monat tuen dem Verkäufer ja nicht sonderlich weh. Für 2-3 Monate hält das der Käufer auch aus. Aber der Verkäufer könnte das Spiel ja auch 50 Jahre so treiben.

Ansonsten hat der Käufer ja schon die Kaufsumme bezahlt muss aber weiterhin selbst Miete zahlen, welche sogar höher als die monatliche Entschädigungszahlung ist (mal abgesehen davon, dass er Käufer die Kaufsumme ja sogar noch anlegen könnte mit Zinsgewinn).
 
R

RotorMotor

Die spannende Frage ist ja, warum da nur 700€/Monat im Vertrag steht. Würde da ein Betrag stehen der Sinn macht, bräuchte man die ganzen Diskussionen danach gar nicht mehr.
 
Y

ypg

Für diesen Fall steht im Vertrag, dass der Verkäufer dem Käufer dann eine Nutzungsentschädigung in Höhe von monatlich 700€ zu zahlen hat.
Nochmal: warum setzt man so etwas in einen Notarvertrag? Das macht keinen Sinn. Man geht davon aus, dass er das Haus, welches nicht mehr ihm gehört, auch zum Termin räumt. Und wenn er das nicht tut, dann gibt es eine Räumungsklage.
Man kann (auch wir haben das so gemacht), den Übergabetermin im Vertrag nach hinten setzen. Und wenn er bis dahin mit seinen Angelegenheiten nicht fertig ist, ist das sein Problem. Entweder man einigt sich dann oder er muss zwischenwohnen.
Im Zweifel könnte der Verkäufer ja trickreich sein und das Haus dann vermieten
Nochmal: Nein, er kann das Haus nicht vermieten, weil es ihm nicht mehr gehört.
Dein Konstrukt ist an den Haaren und mit zu viel Fantasie herbeigezogen. Wir bleiben in der legalen Realität und nicht im guten oder schlecht recherchierten Psychothriller.
 
N

nordanney

Für diesen Fall steht im Vertrag, dass der Verkäufer dem Käufer dann eine Nutzungsentschädigung in Höhe von monatlich 700€ zu zahlen hat.
Wann soll spätester Übergabetermin sein. Das muss im Vertrag vereinbart sein, damit die Regelung einen Sinn ergibt.
Doch wie lange kann der Verkäufer das dann tun? Gibt es da eine gesetzliche Grenze?
Keine gesetzlichen Regelungen - aber lt. Vertrag gibt es ein Übergabedatum.
Im Zweifel könnte der Verkäufer ja trickreich sein und das Haus dann vermieten
Hast Du mein Posting nicht gelesen, verstanden oder ignorierst den Text? Vermieter = Eigentümer = nicht der Verkäufer

"Wegen seiner Verpflichtung zur Räumung und zur Entrichtung der Nutzungsentschädigung unterwirft sich der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde."
==> Das ist ein Standardtext für solche Fälle. Sträubt sich der Verkäufer, lässt man sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages geben, geht zum Gerichtsvollzieher und hat nach 14 Tagen den Gerichtsvollzieher zur Räumung mit dem Titel beim Verkäufer stehen.

@Pascali: Bitte nicht nur einen Satz aus dem Vertrag nehmen. Stell die vollständigen Passagen mal ein. Dann gibt es auch bessere Antworten. Aber grds. wirst Du den Verkäufer in kürzester Zeit los, denn Du bist Eigentümer der Immobilie und es gibt keinen Mietvertrag (und es kann auch keinen Untermietvertrag mit einem Dritten geben - uns selbst wenn er abgeschlossen würde, ist die Immobilie dann vom Verkäufer geräumt und Du wirfst praktisch von heute auf morgen den unrechtmäßigen Untermieter raus; auch hier im schlimmsten Fall nach kurzer Zeit mit dem Gerichtsvollzieher).
 
P

Pascali

Nein, er kann das Haus nicht vermieten, weil es ihm nicht mehr gehört.
Dein Konstrukt ist an den Haaren und mit zu viel Fantasie herbeigezogen. Wir bleiben in der legalen Realität und nicht im guten oder schlecht recherchierten Psychothriller.
Ihm gehört das Haus einem Tag nach dem Übergabetermin nicht mehr - auch wenn eine Nutzungsentschädigung vereinbar ist?

Also würdet ihr einfach empfehlen, den Passus der Nutzungsentschädigung zu streichen. Wenn der Verkäufer dann die Immobilie noch weiternutzt könnte man eine Räumungsklage einleiten. Mit Nutzungsentschädigungsvereinbarung hingegen, dürfte der Verkäufer die Immobilie noch viele Jahre nutzen, wenn er die Nutzungsentschädigungssumme zahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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