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nordanney
Jein. Nutzen und Lasten gehen im Normalfall mit Kaufpreiszahlung über (wird aber auch explizit in wirklich jedem Kaufvertrag geregelt), das formale Eigentum erst mit Umschreibung im Grundbuch. Wenn das Grundbuchamt schnell ist, Du z.B. am 30.03. den Kaufpreis zahlst und dann auch der Übergabetermin ist (mit Übergang Nutzen/Lasten), das Grundbuchamt vielleicht schon am 31.03. das Eigentum umschreibt, bist Du als Käufer schon am 31.03. der Eigentümer. Die Nutzungsentschädigung ist dafür unerheblich.Ihm gehört das Haus einem Tag nach dem Übergabetermin nicht mehr - auch wenn eine Nutzungsentschädigung vereinbar ist?
Als ich meine letzte ETW verkauft habe, habe ich für fast 18 Monate eine Nutzungsentschädigung bezahlt, da ich noch nicht in meine neue Bude konnte. War dann praktisch "Mieter", wenn auch ohne Mietvertrag. Also auch keine Kündigungsfristen usw., wie sie im Mietrecht gelten. Es war auch ein spätester Übergabetermin vereinbart.