Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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E

Escroda

Ließe sich das nach Deiner Kenntnis aushebeln, indem man die beiden Grundstücke offiziell zusammenlegte ?
Wenn im Kaufvertrag keine Klauseln vorhanden sind, hat der TE vermutlich nichts zu befürchten. Zwar wäre nach §176 Baugesetzbuch ein Einschreiten der Behörde möglich, was je nach Hausplatzierung auch eine Flurstücksvereinigung nicht verhindern würde, wird in der Praxis aber wegen des erheblichen Eingriffs in die Eigentumsrechte so gut wie nie angewandt. Üblich sind dagegen Klauseln im Sinne von: Wenn Du nicht innerhalb eines Jahres Bebauungsplan-konform bebaust, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Bzw. muß die Zusammenlegung nicht ohnehin erfolgen, um die Gesamtfläche beider Flurstücke in einen Topf zu werfen, was die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl angeht ?
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind mit 0,4 und 0,8 recht großzügig bemessen. Ich hab' die m² jetzt nicht summiert, aber augenscheinlich wird's wohl nicht eng. Bei Realisierung von Plan #15 wäre die Vereinigung wegen der Grenzüberbauung anzuraten, aber auch durch Baulast zu lösen.
In #36 wurde ja die Option der späteren Grundstücksteilung angesprochen. Bei geschickter Platzierung heute könnte man sich das zukünftig sparen.
 
E

Escroda

Nur die geplante Zufahrt über den "Fußweg" finden wohl einige bedenklich.
Aber die Bedenken bezogen sich auf die Zerstörung einer Spielstraße. OK, bei zwei Kindern kann das Elterntaxi schon mal 16-20 Fahrzeugbewegungen pro Tag verursachen, aber dem Argument, die Nutzung durch einen, vielleicht noch einen zweiten Anwohner gefährdet einen kinderfreundlichen Lebensraum und zerrüttet das nachbarschaftliche Verhältnis, kann ich nicht folgen.
 
kaho674

kaho674

Echt nicht? Ich schon. Die Wege werden ja nicht nur von den Hausbesitzern benutzt. Meist treffen sich die Kinder der Umgebung auf ungefährdeten Wegen, um zusammen zu spielen. Wenn diese Wege dann auch noch befahren werden, hat man am Ende nur noch Straßen für Autos. Die parken ja auch alles zu und man darf dann dort nicht Ball spielen oder Verstecken, weil es könnte ja dem Goldstück was passieren.
 
B

Bieber0815

die Nutzung durch einen, vielleicht noch einen zweiten Anwohner gefährdet einen kinderfreundlichen Lebensraum und zerrüttet das nachbarschaftliche Verhältnis, kann ich nicht folgen.
Kommt auf die Nachbarn an . IMHO ist es ein Unterschied, ob man von gar keinem Kraftfahrzeug auf ein oder zwei geht oder ob von einem auf drei gesteigert wird. Ersteres wiegt m.E. schwerer.

Verstehe ich es richtig: plan-senkrecht laufen links und rechts vom Grundstück jeweils Wege. Der eine ist frei für Kfz und der andere nicht? Dann würde ich es dabei belassen und mich darüber freuen, dass ein Weg frei von Kfz ist und bleibt.
 
Y

ypg

Echt nicht? Ich schon. Die Wege werden ja nicht nur von den Hausbesitzern benutzt. Meist treffen sich die Kinder der Umgebung auf ungefährdeten Wegen, um zusammen zu spielen. Wenn diese Wege dann auch noch befahren werden, hat man am Ende nur noch Straßen für Autos. Die parken ja auch alles zu und man darf dann dort nicht Ball spielen oder Verstecken, weil es könnte ja dem Goldstück was passieren.
So ist es.
Aber es war schon immer des Deutschen Mentalität, die Straße vor seinem eigenen Haus nur für sich zu beanspruchen .

Allerdings gilt hier tatsächlich der Anwohner als Eigentümer.

Schön ist das aber nicht, wenn man jegliche Wege für Kfz ausbauen tut [emoji6]
 
P

pp1203

Wie man sieht, gibt es verschiedene Meinungen zu dem Thema mit dem Fußweg.
Mit dem Auto würden maximal wir und der Nachbar den Weg mit dem Auto befahren. Wir sind der Meinung, dass dort in der Siedlung, wie bereits ausführlich beschrieben, sehr wenig Verkehr herrschen wird - vor allem auf dem "Fußweg". Wer soll denn da rein fahren außer wir und maximal unser Nachbar? Dann sollen sich die Kinder doch dort versammeln und spielen und wenn wir einmal mit dem Auto kommen, dann gehen die Kinder kurz zur Seite uns spielen dann weiter. Das kenne ich aus meiner Kindheit auch nicht anders. Es wird doch jetzt auch keine Straße sein wo Autos mit 50 Km/h brettern werden.

Der Bebauungsplan ist mittlerweile auch vom Bürgermeister unterzeichnet worden und lag öffentlich aus. Den kann man sich auf der Homepage der Stadt Herne runterladen. Falls jemand Interesse hat, kann ich ihn gerne hier verlinken.

Um noch einmal das Thema Terrasse aufzugreifen. Im Bebauungsplan steht

haus-und-garage-wie-am-besten-auf-den-grundstuecken-platzieren-245089-1.PNG


Auszug aus dem Baugesetzbuch

(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
7. die Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen.


Wenn ich das richtig deute, dann gilt die Baugrenze nur für Wohngebäude, nicht für eine Terrasse.
Ich kenne mich mit Bebauungsplänen und den Gesetzen hierzu nicht gut aus aber meine Einschätzung hat mir der Grundstücksverkäufer und ein Sachbearbeiter der Stadt bestätigt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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