Grundstück vor Kauf reservieren? - Was würdet ihr machen?

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S

Sevi Lustig

Hallo zusammen,

Ich bin der Sevi, bin 28 Jahre alt, aus Bayern und habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich aktuell mit unserem Bauvorhaben ein bisschen überfordert bin und hoffe, dass ihr mir helfen könnt....
Zur Geschichte:
Meine Freundin und ich planen in naher Zukunft ein Haus zu bauen. Nun haben wir in unserer Gemeinde auch ein Grundstück (Ortsrand, nicht erschlossen, insgesamt 2000m², 1000m² davon würden in die Ortsrandsatzung aufgenommen werden) gefunden, welches uns zusagen würde. Erste Gespräche mit der Gemeinde verliefen bereits positiv - es wäre möglich auf diesem Grundstück zu bauen.
Das eigentliche "Problem" ist der Grundstückseigentümer. Erstens ist es sehr schwer mit ihm vernünftig zu reden, da er ständig nur schwammige Aussagen von sich gibt (so würde er uns das grundstück zwar grundsätzlich verkaufen, jedoch weiß ich bis heute nicht wie viel er eigentlich dafür will) und zweitens, rät ihm sein Steuerberater mit dem Verkauf bis nächstes Jahr zu warten, da dies für ihn steuerlich günstiger wäre (er ist Landwirt).

Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir das Grundstück zusichern kann? Sprich, dass ich zwar jetzt schon mit dem Planen, mit allen Anträgen bei der Gemeinde usw beginnen kann, der notarielle und damit offizielle Verkauf jedoch erst nächstes Jahr (ich meine es war Juli) stattfindet?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich rüberbringen und ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank!
 
seat88

seat88

Musst einfach mal bei der Gemeinde nachfragen ob sie dir es reservieren. Und das alles mitmachen. Sollte jemand anders daran Interesse hegen wird dich die Gemeinde darüber ja informieren und dir trotzdem das Vorkaufsrecht lassen da du eher warst. Dann bist du natürlich gezwungen es recht schnell zu kaufen.
Notar etc dauert in der Regel eh paar Monate bis man einen Termin bekommt.
 
M

Mottenhausen

Reservierung ist nichts Wert. Was möglich ist, ist ein Vorvertrag, bei dem sich alle verpflichten den Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt miteinander durchzuführen sonst müssen Ausgleichszahlungen (Vertragsstrafe) erfolgen.

Verbindlich planen sollte man erst nach dem Notartermin. Erst dann kann man wirklich sicher sein.
 
N

nordanney

Da sehe ich wenig Chancen, wenn der Verkäufer schwierig ist. Habt Ihr mit ihm über eine Reservierung (dann aber notariell) sprechen können?
 
O

Otus11

Eine im GB eingetragene Auflassungsvormerkung (883, 885 Baugesetzbuch) verhindert den Verkauf an einen Dritten.

Man hat dann ein Anwartschaftsrecht, welches als Vollrecht behandelt wird und einseitig nicht mehr zerstört werden kann - aber nur und eben erst dann.
 
H

HilfeHilfe

Zu komplex usw. Wer verkauft nun ? Der Landwirt an Gemeinde und die an euch oder er direkt ? Falls er direkt ihm fragen ob er es euch reserviert oder nicht . Die Frage mit dem Kaufpreis ist ja auch interessant oder wisst ihr ungefähr was kommt
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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